Mich würde interessieren, wie man im Lichte der letzten Entscheidung die Fortschreibungspräfung für die W-Besoldung machen kann. Hier meine Ideen, die vielleicht in die ganz falsche Richtung gehen:
W3 ist damals in Analogie zu C4 eingeführt worden. Nehmen wir daher einen C4-Prof in der Endstufe 15 und ledig: Seine Bezüge in 1995 waren Grundgehalt 9306,60 DM. 1122,16 Ortszuschlag und 500 DM Weihnachtsgeld sowie 9907,32 DM Ortszuschlag. Damit insgesamt DM 135,552,44 oder EUR 69.306,86.
Die Besoldung eines W3 in NRW in 2025 sind (jetzt nicht spitz gerechnet) 7767,45 EUR monatlich, also 93.209,40 EUR. Das ist das Grundgehalt als Festgehalt, und Zulagen sind nicht zu berücksichtigen, da die nicht jeder bekommt.
Damit ergibt sich eine Erhöhung zwischen 1996 und 2025 von 134%. Recht wenig, vergleicht man das mit dem Inflationsindex von 189%. Die 5%-Grenze sind auf jeden Fall klar gerissen ...