[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HansGeorg

Zitat von: Keating in Gestern um 17:34Ich hänge in meinem Denken gerade bei den "jährlichen" Erhöhungen der Besoldung im Rahmen der TV-L Verhandlungen.

Wir nehmen mal kurz das Bundesland Mallorca als Beispiel. Mallorca ist Teil dieser Tarifgemeinschaft.

In Mallorca wird die Besoldung für die letzten 4 Jahre rückwirkend geändert, weil die Besoldung nicht den Regeln entsprach. In den letzten 4 Jahren ist die Besoldung im Rahmen der TV-L jeweils (wir nehmen an) am 1.3. um +2% gestiegen.
Diese Änderungen müssen im Besoldungsgesetz verankert sein. Wenn jetzt aber die gesamte Besoldungstabelle umgeschrieben wird, auf welcher Grundlage machen sie das? Mir fehlt gerade das mathematische Gehirn, um mich in diese Vorstellung zu begeben.

Ich hoffe, dass meine Frage überhaupt Sinn ergibt.  :o

Besoldungsgesetze sind das was sie sind, Gesetze. Und diese werden durch die Parlamente beschlossen. So wie jedes Gesetz auch, kann auch das Besoldungsgesetz geändert werden, auch rückwirkend. Solange dies nicht zum Nachteil von Betroffenen gereicht, hat bei einer Klage niemand Aussicht auf Erfolg dieser Klage, bzw. diese würde sofort zurückgewiesen, weil man eben dadurch nicht (im Nachteil) betroffen ist. Hast du aber deinen Rechtsstatus durch Widerspruch oder Klage gesichert, sieht es anders aus, dann kann das Gesetz dir (persönlich) dadurch durchaus eine Nachteil verschaffen. Und da beginnt dann die individuelle Verhandlung zwischen dir und dem Dienstherren mit der die Mehrheit aber nichts mehr am Hut hat.

RichterBW94

Das BVerfG plant im Jahr 2026 für das Besoldungsrecht folgende Entscheidungen:

1.
2 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

2.
2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18   

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

3.
2 BvL 13/18,
2 BvL 4/21 
 
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein zur Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Ozymandias

An einer schnellen Entscheidung zum Partnereinkommen hat das Gericht offenbar kein Interesse. Das jüngste Jahr ist Saarland 2016. Da kann man den Entscheidungszeitraum wohl kaum bis 2022-2025 erweitern, wenn oder wann es im Saarlalnd überhaupt eingeführt wurde.

Vermutlich dauern die Entscheidungen bis zum Ende des Jahres oder landen erst im nächsten Jahr. Viele Verfahren sind oftmals 2-3 mal in der Jahresvorschau drin, bevor sie entschieden werden. Ich erwarte aus diesen alten Jahren keine bahnbrechenden Neuigkeiten. Das hat der Maidowski-Beschluss weitgehend vorerst geklärt.

Keating

Zitat von: RichterBW94 in Heute um 16:33Das BVerfG plant im Jahr 2026 für das Besoldungsrecht folgende Entscheidungen:

1.
2 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

2.
2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18   

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

3.
2 BvL 13/18,
2 BvL 4/21 
 
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein zur Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Da ergibt es Sinn, weshalb Niedersachsen so dumme Dinge macht und ständig betont, dass man mit einem baldigen Urteil rechne. Es gibt bald kein Urteil, weshalb man die Augen zu und den Koch in den Sand machen kann.