Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Stelle
WasDennNun:
da wir nichts spezielles über die einzelnen AVs wissen, sind weiterhin mehr als die von Spid angenommen E9a möglich.
Umfassende Fachkenntnis können auch z.B. bei Datenbankoberflächen notwendig, wenn nicht sogar wahrscheinlich, sein, gleichermaßen kann auch der Gestalltungsspielraum erheblich sein, auch (je nach Fachanwendung) ist auch eine besondere Leistungen erkennbar.
Auch kann eine Orchestrierung diverser Schnittstellen, unterschiedlicher Fachanwendung mit allen damit verbunden informationstechnischen Hürden, Mappings, Synchronisierungen etc. durchaus zu einer anderen Tiefe (wegen der zu nutzenden Technologien) als die FI Ausbildung vermittelt führen. Also nichts mit nur die Breite erweitert sich.
Denn bekanntermaßen steigt die Komplexität nicht linear.
Auch ist eine DB nicht ein DB, es macht durchaus einen Unterschied, ob man mit Giga,Terra oder Petadaten arbeitet. Da wäre auch nicht ein: ist halt nur mehr an Daten in der Datenbank und es bleibt bei der "Tiefe" mit mehr Breite im Sinne des Tarifes.
Also lass dich nicht entmutigen und fordere Klarheit von deinem AG
dw131:
So wie ich meinem Chef kenne sagt der "Überarbeite mal deine Stellenbeschreibung und wir geben die an einen Externen zur Bewertung." Deshalb frage ich explizit nach was drinnen stehen müsste und vor allem wie es formuliert sein muss um überhaupt Chancen zu haben. Ob es am Ende bei der 9b bleibt oder eine 11 wird, ist meinem Chef wahrscheinlich ziemlich egal, er weis das alles läuft, was ich aber konkret in welcher Tiefe mache, kann er am Ende gar nicht beurteilen.
Spid:
Nur wenn man den Rechtsbegriff der umfassenden Fachkenntnisse verkennt, wären ebensolche im Bereich der Frontendprogrammierung oder der Anwendungsbetreuung erforderlich - und da ein verkannter Rechtsbegriff die Eingruppierung nicht berührt, ist die Einbringung unbeachtlich. Wir befinden uns im Zertifikatslevel und verlassen dieses auch nicht. Daran ändert auch Technologienutzung nichts, da sie dem Grundtätigkeitsbild ohnehin inhärent ist. Komplexität ist - übrigens aufgrund einer Begebenheit mit fast schon anekdotenhaftem Charakter bei der Aushandlung der EGO Bund, die ja u.a. im Bereich IT weitestgehend Pate stand für die im Bereich VKA sowie der Neufassung im Bereich TV-L und TV-H - kein tariflich relevantes Merkmal mehr. Die Größe einer Datenbank berührt weder die Tiefe noch die Breite der benötigten Fk.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 05.08.2020 15:56 --- Die Größe einer Datenbank berührt weder die Tiefe noch die Breite der benötigten Fk.
--- End quote ---
Meinst du. Gerichtlich schon überprüft?
Die Fachkenntnisse sind im PetaDB Bereich nicht vergleichbar mit denen einer Haus und Hof DB mit ein paar Terra Platte und Speicher. (Hier war vor einigen Jahren noch ein akademischer Zuschnitt erkennbar, aber DB ist ja DB ;D)
Nur wenn man sich nicht mit den verschieden Grad der notwendigen inhaltlichen Fachkenntnis der Materie auskennt, kommt bei den Begriffen wie Frontendprogrammierung oder Anwendungsbetreung (eben Worthülsen) und vermutet keine Fachkenntniszunahme in Tiefe und Breite (umfassende Fachkenntnis) ab einem gewissen Grad der Unterschiede in den Systemen und der Orchestrierung dieser Systeme.
Insbesondere bei einer zusammenfassende Beurteilung, kommt man da schnell dazu, dass 'in quantitativer und
qualitativer Hinsicht eine Erweiterung der Fachkenntnisse zu „umfassenden Fachkenntnissen“ vorliegen' kann.
Auch wenn es für dich "nur" Frontendprogrammierung und Anwendungsbetreung und SQL ist.
Da ich also nicht den Rechtsbegriff der umfassenden Fachkenntnisse verkennen, geht ja dein Einwand ins leere.
Spid:
Es liegt in der Natur der Sache, daß Menschen Tätigkeiten, die in einem mindestens losen Bezug zur eigenen Tätigkeit stehen, maßlos überschätzen. So ist es auch bei Dir. Du verkennst den Rechtsbegriff nicht nur der umfassenden Fachkenntnisse sondern der Fachkenntnisse überhaupt. Komplexitätsgade, Skalierungsproblematiken, Problematiken hinsichtlich historisch vorhandener Beschränkungen in Größe und Übertragung... sind allesamt völlig unbeachtlich. Die TVP wollten derlei nicht abbilden. Sie haben sich für die weitestgehende Übernahme der Tätigkeitsmerkmale aus der EGO Bund entschieden - und bei deren Formulierung hat man mehrere Fallgruppen gestrichen, die Komplexität abbilden sollten, mit der Begründung "Das hatten wir doch im BAT, davon wollten wir doch weg." Auch die Kenntnis bspw. im Bereich mehrerer Programmiersprachen oder ihrer Varianten und Abarten, wie man sie vielleicht, vielleicht auch nicht für die Frontendprogrammierung benötigt, können eine Steigerung in der Tiefe darstellen, da das BAG bereits 1997 entscheiden hat, daß auch die vollständige Kenntnis von Programmiersprachen auf einem Niveau, das deren sichere Anwendung erlaubt, nicht einmal das Niveau gründlicher Fachkenntnisse erreicht. Der Fachkenntnisbegriff der EGO wie auch der vorhergegangenen VergO ist nunmal ein spezieller, der sich nunmal rein auf Kenntnisse und nicht etwa auf deren Verknüpfung, Schwierigkeiten und Umstände bei der Anwendung oder sonstiges bezieht.
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