Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Stelle

<< < (11/14) > >>

Pepper2012:

--- Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 11:47 ---Dass einzig richtige, was du hier jemals von dir gegeben hast, ist das schwarz markierte. Ich hab selten so einen Müll gelesen wie diesen Erguss hier.

--- End quote ---

Spid:

--- Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 11:47 ---
--- Zitat von: Spid am 06.08.2020 11:31 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 06.08.2020 10:54 ---
--- Zitat von: Spid am 05.08.2020 14:32 ---Aus den 50% EDV sind zunächst einmal mindestens 4 AV (jeweils einschließlich Zusammenhangtätigkeiten) zu bilden:

1) Fachanwendungen
2) Datenbankoberflächen
3) SQL
4) EDV-Querschnittsaufgaben

Zu 1): Die Betreuung der Fachanwendungen bedarf - da nicht mit Einschränkungen versehen - wohl unzweifelhaft Fachkenntnisse, die in der Breite über jene der E6 hinausgehen, man ist ohne Anleitung tätig und besitzt auch ein Maß an Gestaltungsspielraum über Standardfälle hinaus. Da eine Steigerung zwar in der Breite, nicht jedoch in Tiefe erkennbar ist, bleibt es bei E9a.
Zu 2): Frontendgestaltung, sehe keinen Unterschied zu 1)
Zu 3): extrem offen beschrieben, könnte alles mögliche sein, von E6 bis E11
Zu 4): Support, wird nicht E9a hinausgehen

Da dies alles zusammen lediglich 50% ausmacht, kann sich im entsprechenden Abschnitt nicht mehr als E9a ergeben.

Bei den anderen 50% liegen keine Bautechnikeraufgaben vor, sondern Bauverwaltungsaufgaben. Sie werden verbreitet zwar auch gerne Bautechnikern aufgegeben, erfüllen aber nicht die vom BAG aufgerufenen Anforderungen an den technischen Charakter einer Tätigkeit. Auch hier sind mehrere Arbeitsvorgänge zu bilden. Einige haben sL, einige nicht. gvFk werden wohl erforderlich sein, breitere und tiefere Fk sehe ich nicht. Ergibt hier eine Range von E6-E9a.

In keinem der beiden Abschnitte der EGO kann im Anforderungsvergleich mindestens 50% AV >E9a vorkommen. Insgesamt kann sich in keinem der Abschnitte mehr als E9a ergeben. Und auch bei einem Entgeltgruppenvergleich, bei denen die Wertigkeiten aufgerechnet werden, bis sich 50% ergeben, kann nicht mehr als E9a herauskommen.

--- End quote ---

Ich würde dann ganz gerne den 2. Teil der Tätigkeit (Bau) aufgreifen. Ich stimme dir zu, dass es sich in fast allen Punkten um Bauverwaltungstätigkeiten handelt, da keine eigene Planungs- und Ausschreibungsleistung erkennbar ist.
Beim Punkt Bauherrenvertetung bei Durchführung der Baumaßnahme würde ich aber gerne einmal nachhaken. Auch wenn die eigentliche Bauleitung in diesem Fall wohl durch ein Ing.-Büro durchgeführt wird, muss dieses doch Bauherrenseitig kontrolliert werden und Entscheidungen im laufenden Bauprozess getroffen werden. Dies und auch die Technische Abnahme halte ich für Bautechnikeraufgaben.

--- End quote ---

Die bauherrenseitige Kontrolle bei extern vergebener Bauleitung beschränkt sich doch auf Feststellungen, die Laien zumutbar sind. Deshalb denke ich nicht, daß die recht engen Maßstäbe des BAG für einen technischen Zuschnitt (siehe u.a. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) erfüllt sind. Da kann man eigentlich jeden hinschicken - was ja auch praktisch genau so verbreitet geschieht, wenn überhaupt eine Abnahme stattfindet.

--- End quote ---

Dass einzig richtige, was du hier jemals von dir gegeben hast ist das schwarz markierte. Ich hab selten so einen Müll gelesen wie diesen Erguss hier.

Du kannst doch nicht mal einen Hammer von einem Kugelschreiber unterscheiden. Ich lach mich scheckig. Einem Laien ist die Abnahme bzw. Feststellung der ordnungsgemäßen Bauausführung möglich und zuzumuten. Solltest du Eigenheimbesitzer sein tut mir sofern vorhanden deine Familie leid. Heizkörper sind bei dir Wandduschen und Fenster fehlen wegen der Energiebilanz.  ;D ;D ;D

--- End quote ---

Erzähl uns doch lieber wieder etwas zu Deinen Stereotypen. Oder zur Eingruppierung von Standesbeamten.
Wann immer Du Dich zur Sache eingelassen hast, hast Du versagt, so jüngst hier oder prominent hier. Wo bleibt denn nun die relevante Rechtsprechung zu Deiner Rechtsmeinung? Ich habe zwei rechtskräftige LAG-Urteile für meine beigebracht und Du warst hier monatelang nicht gesehen. Das zeigt uns, daß Du in einer Tätigkeit, die nach obergerichtlicher Feststellung nur eine leichte Geistesarbeit verlangt, bestens aufgehoben bist. Aber auch, wenn Du Dich nicht zur Sache einläßt, sorgt Deine universale Unzulänglichkeit für unfreiwillige Komik, z.B. bei Deiner neuen “Stereotype“ - zum Schießen! Daß Dir vor diesem Hintergrund eine Umgebung, in der Dir gesagt wird: „immerhin hast Du es ganz doll versucht“, vorziehst, ist nicht verwunderlich.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 11:53 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 11:41 ---Ich sehe keinen Arbeitsvorgang, in dem sich das Erfordernis eines Hochschulstudiums ergäbe.

--- End quote ---
Ich kann sie mir sehr wohl vorstellen bei entsprechenden Anwendungen
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 11:33 ---(sei es Geschäftsprozesse, Orchestrierungen von Schnittstellen, ....)

--- End quote ---

--- End quote ---

Dein höheres Maß an Vorstellungsvermögen rückt Dich in die Nähe von Dame Rowling.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 12:16 ---Dein höheres Maß an Vorstellungsvermögen rückt Dich in die Nähe von Dame Rowling.

--- End quote ---
Danke.
Schade das dir das Fachwissen fehlt zu verstehen was die notwendigen Tätigkeiten sind.

Spid:

--- Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 13:06 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 12:16 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 11:53 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 11:41 ---Ich sehe keinen Arbeitsvorgang, in dem sich das Erfordernis eines Hochschulstudiums ergäbe.

--- End quote ---
Ich kann sie mir sehr wohl vorstellen bei entsprechenden Anwendungen
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 11:33 ---(sei es Geschäftsprozesse, Orchestrierungen von Schnittstellen, ....)

--- End quote ---

--- End quote ---

Dein höheres Maß an Vorstellungsvermögen rückt Dich in die Nähe von Dame Rowling.

--- End quote ---

Danke für das Kompliment. Du kannst ja richtig nett sein.

Und jetzt geh zu deinen Laien du Lutscher.

--- End quote ---

Leidest Du an einer Persönlichkeitsstörung? Oder warum hältst Du Dich für @WasDennNun? Ansonsten gilt weiterhin:
Erzähl uns doch lieber wieder etwas zu Deinen Stereotypen. Oder zur Eingruppierung von Standesbeamten.
Wann immer Du Dich zur Sache eingelassen hast, hast Du versagt, so jüngst hier oder prominent hier. Wo bleibt denn nun die relevante Rechtsprechung zu Deiner Rechtsmeinung? Ich habe zwei rechtskräftige LAG-Urteile für meine beigebracht und Du warst hier monatelang nicht gesehen. Das zeigt uns, daß Du in einer Tätigkeit, die nach obergerichtlicher Feststellung nur eine leichte Geistesarbeit verlangt, bestens aufgehoben bist. Aber auch, wenn Du Dich nicht zur Sache einläßt, sorgt Deine universale Unzulänglichkeit für unfreiwillige Komik, z.B. bei Deiner neuen “Stereotype“ - zum Schießen! Daß Dir vor diesem Hintergrund eine Umgebung, in der Dir gesagt wird: „immerhin hast Du es ganz doll versucht“, vorziehst, ist nicht verwunderlich.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version