Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088832 times)

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10020 am: 30.01.2024 20:52 »
Da der Einzelplan 60 mit den entsprechenden Mitteln erst am Freitag Gegenstand der Sitzung des Bundestags ist wird vermutlich niemand vorher schon ein entsprechendes BBVAngG über nicht beschlossene Haushaltsmittel ins Kabinet geben.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10021 am: 30.01.2024 20:56 »
Da der Einzelplan 60 mit den entsprechenden Mitteln erst am Freitag Gegenstand der Sitzung des Bundestags ist wird vermutlich niemand vorher schon ein entsprechendes BBVAngG über nicht beschlossene Haushaltsmittel ins Kabinet geben.

Das macht Sinn. Aber vielleicht wartet man ja tatsächlich nur darauf und danach geht alles ganz schnell  :D ;D Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10022 am: 30.01.2024 20:57 »
Glaubt ihr, dass das BBVAngG morgen ins Kabinett geht? Bzw ist das überhaupt realistisch wenn man im Vorfeld nichts Greifbares hört?

Denke die Chancen stehen gut. 2 Mitteilungen bei Abgeordnetenwatch.de, eine erwähnt Ende Januar. Dann die Mitteilung des HPR.
Was wäre denn was greifbares?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10023 am: 30.01.2024 20:58 »
Wir Bundesbeamte haben jetzt vier Jahre mitangesehen, wie das BMI die Rechtsprechung mit Füßen tritt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie wir zu unserem Recht kommen.

Erste Möglichkeit: Der nächste Beschluss aus Karlsruhe ist ein derartiger Paukenschlag, dass sich das Verzögern für den Dienstherrn nicht mehr lohnt und die Bundesregierung infolgedessen ein verfassungskonformes Anpassungsgesetz erlässt. Eher friert die Hölle zu.

Möglichkeit zwei: Die Mühlen der Justiz beginnen endlich auch im Bereich der Bundesbesoldung an zu mahlen. Ich werde jedenfalls klagen.

Was da in den nächsten Wochen kommt oder nicht ist mir völlig egal. Es ist skandalös, wie viel Arbeitszeit in diese Alimentationssimulation gesteckt wird.


Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10024 am: 30.01.2024 21:00 »
Da der Einzelplan 60 mit den entsprechenden Mitteln erst am Freitag Gegenstand der Sitzung des Bundestags ist wird vermutlich niemand vorher schon ein entsprechendes BBVAngG über nicht beschlossene Haushaltsmittel ins Kabinet geben.

Dass die Zustimmung kommt, steht ja schon fest. So könnte es doch morgen schon ins Kabinett gehen!?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10025 am: 30.01.2024 21:04 »
Glaubt ihr, dass das BBVAngG morgen ins Kabinett geht? Bzw ist das überhaupt realistisch wenn man im Vorfeld nichts Greifbares hört?

Denke die Chancen stehen gut. 2 Mitteilungen bei Abgeordnetenwatch.de, eine erwähnt Ende Januar. Dann die Mitteilung des HPR.
Was wäre denn was greifbares?

Was greifbares wäre es m. E., wenn bspw der Entwurf im Vorfeld schon durchsickert oder an die Verbände übersandt wird?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10026 am: 30.01.2024 21:10 »
Glaubt ihr, dass das BBVAngG morgen ins Kabinett geht? Bzw ist das überhaupt realistisch wenn man im Vorfeld nichts Greifbares hört?

Denke die Chancen stehen gut. 2 Mitteilungen bei Abgeordnetenwatch.de, eine erwähnt Ende Januar. Dann die Mitteilung des HPR.
Was wäre denn was greifbares?

Was greifbares wäre es m. E., wenn bspw der Entwurf im Vorfeld schon durchsickert oder an die Verbände übersandt wird?

Die Verbände brauch man nicht nochmal hinzuziehen. Auch würden sie ihn nicht vorab bekommen, erst nach Veröffentlichung auf der Seite des BMI.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10027 am: 30.01.2024 21:39 »
Glaubt ihr, dass das BBVAngG morgen ins Kabinett geht? Bzw ist das überhaupt realistisch wenn man im Vorfeld nichts Greifbares hört?

Denke die Chancen stehen gut. 2 Mitteilungen bei Abgeordnetenwatch.de, eine erwähnt Ende Januar. Dann die Mitteilung des HPR.
Was wäre denn was greifbares?

Was greifbares wäre es m. E., wenn bspw der Entwurf im Vorfeld schon durchsickert oder an die Verbände übersandt wird?

Was würde es bringen? Die Leute im Elfenbeinturm machen sowieso was sie wollen. Was denkst du, weshalb die zusammen auf 32% kommen ;D

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10028 am: 31.01.2024 09:13 »
Da der Einzelplan 60 mit den entsprechenden Mitteln erst am Freitag Gegenstand der Sitzung des Bundestags ist wird vermutlich niemand vorher schon ein entsprechendes BBVAngG über nicht beschlossene Haushaltsmittel ins Kabinet geben.
Unter welchem Punkt im Einzelplan 60 findet man denn etwas über die Summe die veranschlagt wird für den neuen Referentenentwurf? Konnte jetzt beim überfliegen nichts dazu finden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10029 am: 31.01.2024 09:15 »
Bitte. Seite 123 bzw. Blatt 603 im Dokument.

https://table.media/wp-content/uploads/2024/01/10143917/Bereinigungsvorlage.pdf

Siehe hier. Das ist zwar EP 60 nimmt aber ausdrücklich Bezug auf das neue Gesetz.
« Last Edit: 31.01.2024 09:26 von xap »

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10030 am: 31.01.2024 09:30 »
Bitte. Seite 123 bzw. Blatt 603 im Dokument.

https://table.media/wp-content/uploads/2024/01/10143917/Bereinigungsvorlage.pdf

Siehe hier. Das ist zwar EP 60 nimmt aber ausdrücklich Bezug auf das neue Gesetz.
Die Drucksache 20/8660 die am Freitag behandelt werden soll, erwähnt das BBVAngG aber nicht. Oder taucht das unter einem anderen Begriff auf?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10031 am: 31.01.2024 09:49 »
Bitte. Seite 123 bzw. Blatt 603 im Dokument.

https://table.media/wp-content/uploads/2024/01/10143917/Bereinigungsvorlage.pdf

Siehe hier. Das ist zwar EP 60 nimmt aber ausdrücklich Bezug auf das neue Gesetz.
Die Drucksache 20/8660 die am Freitag behandelt werden soll, erwähnt das BBVAngG aber nicht. Oder taucht das unter einem anderen Begriff auf?

Sieh dir den Post #9896 an.

Murat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10032 am: 31.01.2024 10:38 »
Die Tagesordnungspunkte im Bundestag können einfach eingesehen werden.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10033 am: 31.01.2024 10:48 »
Die Tagesordnungspunkte im Bundestag können einfach eingesehen werden.

Danke für die Info! Mensch, das hilft Dima1212 sicher sehr und beantwortet die Frage. Sinnvolles ist von dir nicht zu erwarten, egal im welchem Thread oder?

baddy1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10034 am: 31.01.2024 11:26 »
Weil ein paar Posts vorher die Frage aufkam bzgl. der Besoldungsgruppe A3:

Wenn ich das alles noch richtig im Kopf habe, bleibt dies bei den Soldaten, da die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als geldwerter Vorteil angerechnet wird. Man spart sich also die private Krankenversicherung. Deshalb bleibt die A3 dort bestehen.

Die Einstiegsgehälter werden auf A4 Stufe 5 als Minimum angepasst, wobei bei einigen Ländern schon A5 als Minimum gezahlt wird. Wie sich das nun verhält mit der Frage bzgl. einfacher Dienst, mittlerer Dienst, Bestandskunden vs. Einstellungen und Gerechtigkeit, gibt es denke ich genug in diesem Forum und auf google zu finden.

Auszug aus dem Referentenentwurf:

Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird das Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden. Abweichend von Satz 1 erster Halbsatz wird bei der Einstellung von Beamten
1.
in ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 oder A 5 jeweils das Grundgehalt der Stufe 5 festgesetzt,
2.
in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 das Grundgehalt der Stufe 3 festgesetzt und
3.
in ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 das Grundgehalt der Stufe 2 festgesetzt.

Für die Nachzahlungen wird, soweit ich weiß, ein Datum X aus dem jeweiligen Vorjahr bestimmt.
Bedeutet also auch, dass nicht nur die Beträge angepasst werden, sondern auch der Familienstand berücksichtigt wird. Wenn nun z. B. der Nachwuchs am 02.01.2021 geboren wurde aber das Berechnungsdatum der 01.01.2021 ist, dann wird man das Kind in der Nachberechnung nicht berücksichtigen. Eine monats-/tagesgenaue Abrechnung wird mE nicht vorgenommen bzw. bezweifle ich einfach, da das gar nicht leistbar sein wird.
« Last Edit: 31.01.2024 11:39 von baddy1978 »