Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088220 times)

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10365 am: 15.02.2024 16:49 »
wie viele Lehrer gibt es, die Bundesbeamte sind?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10366 am: 15.02.2024 17:27 »
wie viele Lehrer gibt es, die Bundesbeamte sind?

Irrelevant da es für alle Beamte umgesetzt werden muss. Natürlich sind die meisten Lehrer Landesbeamte.

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10367 am: 15.02.2024 21:42 »
Guten Abend zusammen,
ich bin stiller Mitleser und wüsste gerne wie belastbar die beiden Tabellen im Sammelthread noch sind?!
Wenn ich mit A8, Stufe 7, nachschaue, würde der Unterschiedsbetrag ~ 28.000€ betragen. Das kann ja nicht sein, oder?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10368 am: 15.02.2024 21:53 »
Guten Abend zusammen,
ich bin stiller Mitleser und wüsste gerne wie belastbar die beiden Tabellen im Sammelthread noch sind?!
Wenn ich mit A8, Stufe 7, nachschaue, würde der Unterschiedsbetrag ~ 28.000€ betragen. Das kann ja nicht sein, oder?

Naja alles natürlich spekulativ was wäre wenn. Was feststeht ist, dass die unterste Gruppe ca. 20.000 € mehr erhalten müsste. Sollten die Abstände zu den höheren Gruppen prozentual beibehalten werden, kommen entsprechend höhere Summen raus.

Die Bruttoerhöhungen fallen so hoch aus, weil ein gewisser Nettobetrag erreicht werden muss. Wenn die Regierung clever wäre könnten sie einfach den Grundfreibetrag auf 40.000€ hochsetzen, dann müssen sie die Gehälter weniger erhöhen. (Dafür haben sie dann natürlich geringere Einnahmen)
« Last Edit: 15.02.2024 21:59 von InternetistNeuland »

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10369 am: 15.02.2024 22:02 »
Guten Abend zusammen,
ich bin stiller Mitleser und wüsste gerne wie belastbar die beiden Tabellen im Sammelthread noch sind?!
Wenn ich mit A8, Stufe 7, nachschaue, würde der Unterschiedsbetrag ~ 28.000€ betragen. Das kann ja nicht sein, oder?
::)

Naja alles natürlich spekulativ was wäre wenn. Was feststeht ist, dass die unterste Gruppe ca. 20.000 € mehr erhalten müsste. Sollten die Abstände zu den höheren Gruppen prozentual beibehalten werden, kommen entsprechend höhere Summen raus.

Die Bruttoerhöhungen fallen so hoch aus, weil ein gewisser Nettobetrag erreicht werden muss. Wenn die Regierung clever wäre könnten sie einfach den Grundfreibetrag auf 40.000€ hochsetzen, dann müssen sie die Gehälter weniger erhöhen. (Dafür haben sie dann natürlich geringere Einnahmen)

Okay, dankeschön. Ich bin mal gespannt, was der Bund sich für seine Beamten einfallen lässt  ::)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10370 am: 15.02.2024 22:17 »
Die Lehrerbesoldung dürfte für uns nicht sehr relevant sein ;)

Mindestabstandsgebot --> Erhöhung der unteren Gruppen --> Abstandsgebot --> alle bekommen mehr --> Lehrer bilden große Gruppe

Wie viele Lehrer hat der Bund?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10371 am: 15.02.2024 22:28 »
Die Lehrerbesoldung dürfte für uns nicht sehr relevant sein ;)

Mindestabstandsgebot --> Erhöhung der unteren Gruppen --> Abstandsgebot --> alle bekommen mehr --> Lehrer bilden große Gruppe

Wie viele Lehrer hat der Bund?

1. Ich verstehe die Frage nicht.
2. Sie wurde oben schon gestellt.
3. Sie wurde schon beantwortet.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10372 am: 16.02.2024 01:57 »
Kann mir einer sagen, ob und wie die Nachzahlung bei einem Behördenwechsel - jedoch ohne Dienstherrenwechsel - vonstatten geht, sprich man wechselt beispielsweise von einer bestimmten Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde?

Welche Behörde führt in solchen Fällen die Nachzahlung durch? Die abgebende Behörde oder die aufnehmende Behörde?

Und was passiert, wenn das Gesetzt während der Abordnungsphase in Kraft tritt?

Für Eure Antworten danke ich im Voraus!

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10373 am: 16.02.2024 09:31 »
Moin, wie ist eigentlich der letzte Sachstand.
Ich beispielsweise habe zwei Kinder.
Kind 1 ist im Nov 2019 und Kind 2 im Okt 2022 geboren.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen in Bremen also im Bereich Mietstufe 4.

Ich finde leider die letzten hier veröffentlichten Tabellen/Dokumente nicht 😅

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10374 am: 16.02.2024 09:48 »
Moin, wie ist eigentlich der letzte Sachstand.
Ich beispielsweise habe zwei Kinder.
Kind 1 ist im Nov 2019 und Kind 2 im Okt 2022 geboren.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen in Bremen also im Bereich Mietstufe 4.

Ich finde leider die letzten hier veröffentlichten Tabellen/Dokumente nicht 😅

Um es genau zu sagen fehlt noch die Besoldungsgruppe damit der Abschmelzbetrag abgezogen werden kann diese werten sind aber im SammelThread zu finden

Das ganze hab ich Brutto einmal durchgespielt

wenn ich nicht ganz falsch gerechnet habe dann müsste dort so oder so ähnlich diese Werte mit den Zahlen vom Oktober 23 dabei Rumkommen.


Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10375 am: 16.02.2024 10:09 »
Offtopic Beiträge über Lehrer gelöscht. Bleibt bitte beim Thema.

Dima1212

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« Antwort #10376 am: 16.02.2024 11:26 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sandra-bubendorfer-licht/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-beim-bbvangg-0

Hat das einer schonmal gelesen? Da nennt die Frau Bubendorfer-Licht das Gesetz BBVAngG-E. Soll das gesetz einen anderen Namen erhaten? Oder hat sich die Dame nur vertippt?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10377 am: 16.02.2024 11:39 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sandra-bubendorfer-licht/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-beim-bbvangg-0

Hat das einer schonmal gelesen? Da nennt die Frau Bubendorfer-Licht das Gesetz BBVAngG-E. Soll das gesetz einen anderen Namen erhaten? Oder hat sich die Dame nur vertippt?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das „E“ für „Entwurf“ steht?

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10378 am: 16.02.2024 11:52 »
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums der Beamte allein durch seine Besoldung eine 4-köpfige Familie 15 % überhalb des Sozialhilfesatzes unterhalten können muss.

Nach meinem Verständnis ist dieser hergebrachte Grundsatz veraltet, so hat auch das BVerfG dem Gesetzgeber Spielraum für Alternativen gelassen.

Insoweit glaube ich da nicht an großen Sprengstoff außerhalb der Beamtenfamilie; dem Großteil der Bevölkerung dürfte klar sein, dass das Alleinverdienermodell von vorgestern ist und eine Abbildung innerhalb des Besoldungsgefüges ebenso von vorgestern.

Edit: Zitate aufgrund gelöschter Offtopic Beiträge entfernt. Unknown
« Last Edit: 16.02.2024 12:37 von Unknown »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10379 am: 16.02.2024 12:01 »
Das Alleinverdienermodell ist, meiner Ansicht nach, nur deshalb aus der Mode, weil in immer größerer werdenden Teilen der Bevölkerung ein Gehalt überhaupt nicht zum Leben ausreicht. Insbesondere in teuren Regionen zieht sich das bis weit in den höheren Einkommensgruppen durch.