Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090151 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6570 am: 05.08.2023 17:13 »
Diese langen Verfahrensdauern gibt es aber auch in anderen Bereichen.
Hier z.B. das jüngste Beispiel Beschluss vom 12. Juli 2023 - 2 BvR 482/14 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/07/rk20230712_2bvr048214.html

Einkommensteuer 2001, 2 Jahre Finanzamt, 7 Jahre am Finanzgericht rumgelegen, 2 Jahre am BFH und weitere 9 Jahre am BVerfG.

Die Justiz stellt sich aber auch selber ein Bein und ist Teil des dysfunktionalen Systems, wenn man nicht auf einen 3. Senat und mehr Spezialisierung drängt. Die Senate und Kammern sind sehr wild zusammengewürfelt bezüglich der Fachgebiete. Steuerexpertise gibt es z.B. gar keine mehr am BVerfG. Auch die Erfahrung aus dem Sozialrecht ist nicht sehr hoch. Dafür mittlerweile viele ehemalige Politiker und viele Umweltrechtler...
Natürlich hat ein Verfassunsgericht andere Schwerpunkte als die Fachgerichtsbarkeit. Der derzeitige Präsident bekam jedoch eine politische Beförderung vom Anwalt zum Bundesverfassungsrichter ohne vorherige richterliche Tätigkeit...

In Besoldungsfragen hat Maidowski sehr große Erfahrung als ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Aber man tut mit Absicht nichts, für schnellere und auch bessere Entscheidungen.

Dazu kommt in den Besoldungsfragen natürlich noch, dass die Nachzahlungen ohne Verzugszinsen und ohne Inflationsausgleich kommen. Absolut absurd und einfach nur noch bürgerfeindlich (auf die amtsangemessene Alimentation sind nämlich auch die Ehefrauen, Kinder, etc. angewiesen).

Der schwankende Zeitwert von Geld ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar noch nicht angekommen, lieber hinkt man 300 Jahre hinterher. Man kann davon ausgehen, dass alle Verfassungsorgane wissen, dass dies nicht richtig sein kann, aber man ist schlicht zu dysfunktional für vernünftige Änderungen. Muss das BVerfG eben die Radbruchsche Formel auch mal bei Angelegenheiten bezüglich der Euronen auspacken.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6571 am: 05.08.2023 18:07 »
Hallo,
interessant wäre was der EUGH / EGMR sagen würde, sollte es ein Beamter doch wagen, angesichts der jahrzehntelangen einseitigen Nichterfüllung des "gegenseitigen" Dienst- und Treueverhältnisses.
Ein ist jedoch sehr sicher. Das Disziplinarverfahren wäre äußerst schnell abgeschlossen.
Die Besoldungsgesetzgeber würden dann aber mal sehen, was eine Nichterfüllung der Pflichten aus dem o.g. besonderen Verhältnis auch in der Realität bedeuten kann.
Mutlosigkeit und überlange Verfahrensdauern sind ja nicht nur in der Judikative zunehmend ein Problem. M;uss man leider selbst sehen wo man bleibt.
In meinem Bereich hat es eine Kollegin geschafft nunmehr über 20 Jahre voll besoldet zu werden und dabei lediglich 4 Wochen im Dienst zu sein, Rest legitim krank.

Wolly1973

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6572 am: 05.08.2023 20:02 »
Hallo,
interessant wäre was der EUGH / EGMR sagen würde, sollte es ein Beamter doch wagen, angesichts der jahrzehntelangen einseitigen Nichterfüllung des "gegenseitigen" Dienst- und Treueverhältnisses.
Ein ist jedoch sehr sicher. Das Disziplinarverfahren wäre äußerst schnell abgeschlossen.
Die Besoldungsgesetzgeber würden dann aber mal sehen, was eine Nichterfüllung der Pflichten aus dem o.g. besonderen Verhältnis auch in der Realität bedeuten kann.
Mutlosigkeit und überlange Verfahrensdauern sind ja nicht nur in der Judikative zunehmend ein Problem. M;uss man leider selbst sehen wo man bleibt.
In meinem Bereich hat es eine Kollegin geschafft nunmehr über 20 Jahre voll besoldet zu werden und dabei lediglich 4 Wochen im Dienst zu sein, Rest legitim krank.


Hallo, wie geht das denn bitte, dass man 20 Jahre bei voller Besoldung bleibt und nicht in den Ruhestand versetzt wird?

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6573 am: 05.08.2023 20:51 »
Hallo,
ganz einfach, weil sich keiner je gekümmert hat, es keinen gejuckt hat etc. Sich die eigentlich zuständigen wegducken ...

Im Grunde exakt das Gleiche Problem wie bei unserer Besoldung. Es gibt halt keine Konsequenzen für Diejenigen, die nicht handeln, keine Konsequenzen für die ewige Verfassungswidrigkeit.
Naja. Nach paar Mails (die Person belegt einen DP d.h. es fehlt eine Arbeitskraft) im Gießkannenprinzip wird nun eiligst der Fall aufgearbeitet.

Wenn es sowas gibt, will ich nicht wissen, was es noch (Schlimmeres) irgendwo anders geben könnte ...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6574 am: 05.08.2023 21:59 »
Dafür mittlerweile viele ehemalige Politiker und viele Umweltrechtler...
Natürlich hat ein Verfassunsgericht andere Schwerpunkte als die Fachgerichtsbarkeit. Der derzeitige Präsident bekam jedoch eine politische Beförderung vom Anwalt zum Bundesverfassungsrichter ohne vorherige richterliche Tätigkeit...

Mama Merkel hat ihre Lakaien halt überall installiert. Egal ob in Brüssel oder beim BVG...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6575 am: 05.08.2023 22:07 »
@Pepe #6566

" ... was individuelle "Härten" öfters verkraftbar macht (Erbe, andere Unterstützung durch Angehörige usw., Nebenjobs). ... "

Na, ob das im Sinne des Berufsbeamtentums ist?😂

Ich freue mich den Zöllner oder Bundespolizisten demnächst an der Aldi- oder Tankstellenkasse zu treffen. Vielleicht drückt er dann das nächste mal ein Auge zu, wenn er einen 5er Trinkgeld bekommt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6576 am: 06.08.2023 08:46 »
Man sieht doch, was die Politiker von uns halten:
Im Fokus der Kritik steht ein großes Werbeplakat, das am Stuttgarter Flughafen hängt und mit dem Slogan “HURRAAA! Gelandet und gar keinen Bock auf Arbeit morgen? Mach was Dir Spaß macht und werde Lehrer*in” geziert wird und auf die Passagiere abzielt.

Ich hätte da noch ein paar Vorschläge:
HURRAAA! Du kannst bis drei zählen, dann komm zu uns ins  Finanzamt.
oder
HURRAAA! Lust auf Cowboy und Indianer. Mach was dir Spaß macht und komm zur Bundeswehr.

Man möchte drunter schreiben: Aber aufpassen, wenn ihr unterschrieben habt, werdet ihr betrogen und belogen und nach Gutsherrenart bezahlt.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6577 am: 06.08.2023 12:47 »
HURRRAAA! Diese Welt geht unter, niemand zeigt den Weg in den Atomschutzbunker.
HURRRAAA! Diese Welt geht unter. Sold wie Sozialhilfe, und drunter!


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6579 am: 08.08.2023 07:10 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-bzgl-des-bbvangg

Das interessanteste an der Antwort ist, dass er es "Allimentationsanpassung" nennt. Ihm ist wohl bewusst, dass es nicht amtsangemessen ist...

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6580 am: 08.08.2023 08:47 »
Die Umsetzung des Tarifergebnisses ist auch eine Alimentationsanpassung....

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6581 am: 08.08.2023 12:25 »
Liest sich doch eigentlich gut. Dann wird es für viele Familien bald ganz nett mehr Geld geben. Wir (die überwiegend stillen Mitleser) warten ja mittlerweile schon 2 Jahre auf die Umsetzung vom REZ… Aber ein Ende ist in Sicht, auch wenn AEZ etwas weniger ist als REZ. Meinem persönlichen Arbeitsumfeld egal, hauptsache es kommt endlich.

Die Frage ist bloß, wie viel wir nachgezahlt bekommen. Und das ärgert mich gerade, es gibt wieder gut Zinsen und für mich rechne ich mit etwas über 10000 EUR. Einige meiner Kollegen mit 3 und mehr Kindern nochmal deutlich mehr. Da tun die Zinsverluste ja doch schon weh, auch wenn das Geld früher oder später kommt. Oder kompensiert der Bund auch  Zinsverluste bei den Nachzahlungen 2021 bis 2023?


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6582 am: 08.08.2023 12:27 »
Oder kompensiert der Bund auch  Zinsverluste bei den Nachzahlungen 2021 bis 2023?

Natürlich. Dazu gibt es noch ein Entschuldigungsschreiben der letzten drei Finanzminister.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6583 am: 08.08.2023 12:40 »
Oder kompensiert der Bund auch  Zinsverluste bei den Nachzahlungen 2021 bis 2023?

Natürlich. Dazu gibt es noch ein Entschuldigungsschreiben der letzten drei Finanzminister.

 ;D

Dass der (ich nenne es einfach mal so, weil die Abkürzung dafür egal ist) Wohnortszuschlag schrott ist, wurde ja schon mehrfach ausgeführt. Bis auf die paar Glücklichen, die in Mietstufe 6 und 7 gewürfelt wurden, bringt das niemandem wirklich was. Hochgradig unfair und unlogisch und weit entfernt von irgend einem Amtsbezug.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6584 am: 08.08.2023 12:56 »
Dass der (ich nenne es einfach mal so, weil die Abkürzung dafür egal ist) Wohnortszuschlag schrott ist, wurde ja schon mehrfach ausgeführt. Bis auf die paar Glücklichen, die in Mietstufe 6 und 7 gewürfelt wurden, bringt das niemandem wirklich was. Hochgradig unfair und unlogisch und weit entfernt von irgend einem Amtsbezug.

Und dann auch nur, wenn man sich max. im mD befindet und min. 2 Kinder hat. Ansonsten frisst der Abschmelzbetrag den AEZ weitestgehend auf.