Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088946 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7110 am: 02.09.2023 12:17 »
https://www.merkur.de/leben/geld/erhoehung-verfassungswidrig-klage-geld-gehalt-besoldung-beamte-verdienst-einkommen-zr-92302244.html

Den Artikel habe ich gestern auch gesehen. Leider ist es am Ende doch wieder nur heiße belanglose Luft, da die Quintessenz, dass wir eben nicht verfassungsgemäß besoldet werden, fehlt. Stattdessen geht man wohl davon aus, dass bei uns alles tutti ist und wir uns vor Erhöhungen kaum noch retten können.

phantomghost

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7111 am: 02.09.2023 18:24 »
...sondern der, der von Kapitalerträgen (z.B. Dividenden) leben kann und darauf lediglich 25 % KapEst zahlt; und  dieses Millionenvermögen steuerfrei vererben kann, was dann bei dem Erben wiederum zu  ersterem führt. Geschweige denn von der Vermögensungleich in Deutschland insgesamt zu sprechen.

Oh je...
Es steht dir frei, einen Teil deines versteuerten, von Sozialabgaben geschmälerten Einkommens ebenso in Dividendentitel zu investieren. Das muss man aber wollen.

Die Freibeträge beim Vererben solltest du dir nochmal anschauen. Steuerfrei gibts in Österreich.

@DrStrange.

Wieso ohje? Die Freibeträge kenne ich, spielen aber gerade beim Vererben von Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften i.d.R. (d.h. bei entsprechender Gestaltung) keine Rolle. Du solltest dir vielleicht mal die §§ 13 ff. ErbStG anschauen, denn ich vermute die sind dir unbekannt.

Im Kern wollte ich nur darauf hinweisen, dass sich hier einige über paar Euro mehr für Bürgergeldempfänger:innen aufregen, anstatt die systemischen Ungerechtigkeiten des Steuerrechts - höhere (Durchschnitts-)Besteuerung von Arbeit als Kapital ab ca. 65.000 € zve (bei Grenzsteuersatz bereits ab 22.000 € zve (!!!); Begünstigung von Betriebsvermögen bei der ErbSt - in den Blick zu nehmen, wenn man schon (zu Recht) mehr Geld für die Besoldung fordert.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7112 am: 02.09.2023 19:15 »
Zitat


@DrStrange.

Wieso ohje? Die Freibeträge kenne ich, spielen aber gerade beim Vererben von Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften i.d.R. (d.h. bei entsprechender Gestaltung) keine Rolle. Du solltest dir vielleicht mal die §§ 13 ff. ErbStG anschauen, denn ich vermute die sind dir unbekannt.

Du hast etwas von Kapitalerträgen und Dividenden und 25% KapESt geschrieben. Also gehe ich von privatem Aktienvermögen aus. Und das wäre mir neu, dass man das komplett steuerfrei weitervereben kann.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7113 am: 03.09.2023 10:25 »
Wurde zwischenzeitlich der überarbeitete Referentenentwurf zum BBVangG irgendwo veröffentlicht? Ich habe tatsächlich die Übersicht ein wenig verloren, welche Grundlage denn aktuellen zwischen Häusern diskutiert wird?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7114 am: 03.09.2023 11:28 »
Wurde zwischenzeitlich der überarbeitete Referentenentwurf zum BBVangG irgendwo veröffentlicht? Ich habe tatsächlich die Übersicht ein wenig verloren, welche Grundlage denn aktuellen zwischen Häusern diskutiert wird?

Nein, öffentlich zugänglich ist weiterhin nur der Referentenentwurf vom 16.01.2023.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7115 am: 04.09.2023 08:43 »
So langsam muss doch mal jemand Zugang zu diesen Resort-Abstimmungen haben??
Sitzt denn hier kein Kollege aus einem Ministerium, der ggf. zugang zu einer solche Ressort-Abstimmung hat?

Kann mir nicht vorstellen, dass das durch die Minister und St's alleine bearbeitet wird.

Irgendjemand aus den Spiegel-Ref. in den anderen Ressorts muss doch da mal einen Blick erhaschen können.

Kommt mir langsam so vor, als wenn die das Ganze auch noch einstufen, damit bloß keiner merkt, was die da für einen Mist verzapfen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7116 am: 04.09.2023 09:00 »
So langsam muss doch mal jemand Zugang zu diesen Resort-Abstimmungen haben??
Sitzt denn hier kein Kollege aus einem Ministerium, der ggf. zugang zu einer solche Ressort-Abstimmung hat?

Kann mir nicht vorstellen, dass das durch die Minister und St's alleine bearbeitet wird.

Irgendjemand aus den Spiegel-Ref. in den anderen Ressorts muss doch da mal einen Blick erhaschen können.

Kommt mir langsam so vor, als wenn die das Ganze auch noch einstufen, damit bloß keiner merkt, was die da für einen Mist verzapfen.

Ich bin auch etwas verwundert, dass die ggf. neuen Versionen nicht veröffentlicht werden. Wieso gibt es eigentlich keine Updates auf der BMI Webseite. Irgendwie intransparent!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7117 am: 04.09.2023 09:01 »
Vermutlich ist der Kreis so klein, das man relativ schnell herausbekommt wer plappert. Ich kann mir vorstellen, das BalBund mehr weis ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7118 am: 04.09.2023 09:02 »
So langsam muss doch mal jemand Zugang zu diesen Resort-Abstimmungen haben??
Sitzt denn hier kein Kollege aus einem Ministerium, der ggf. zugang zu einer solche Ressort-Abstimmung hat?

Kann mir nicht vorstellen, dass das durch die Minister und St's alleine bearbeitet wird.

Irgendjemand aus den Spiegel-Ref. in den anderen Ressorts muss doch da mal einen Blick erhaschen können.

Kommt mir langsam so vor, als wenn die das Ganze auch noch einstufen, damit bloß keiner merkt, was die da für einen Mist verzapfen.

Ich bin auch etwas verwundert, dass die ggf. neuen Versionen nicht veröffentlicht werden. Wieso gibt es eigentlich keine Updates auf der BMI Webseite. Irgendwie intransparent!

Bestimmt werden die Grundgehaltssätze um 20% erhöht und man will der Springer Presse kein Futter geben :D (Achtung: Ironie)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7119 am: 04.09.2023 09:38 »
So langsam muss doch mal jemand Zugang zu diesen Resort-Abstimmungen haben??
Sitzt denn hier kein Kollege aus einem Ministerium, der ggf. zugang zu einer solche Ressort-Abstimmung hat?

Kann mir nicht vorstellen, dass das durch die Minister und St's alleine bearbeitet wird.

Irgendjemand aus den Spiegel-Ref. in den anderen Ressorts muss doch da mal einen Blick erhaschen können.

Kommt mir langsam so vor, als wenn die das Ganze auch noch einstufen, damit bloß keiner merkt, was die da für einen Mist verzapfen.

Schon echt ätzend zu sehen wie bereits einige Länder sich auf die Nachzahlungen vorbereiten und man vom Bund nichts erfährt. Wäre doch toll, wenn man sich zumindest mal so langsam auf eine gesetzliche Grundlage einigen kann...

BRUBeamter

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« Antwort #7120 am: 05.09.2023 09:53 »
Für Frau Faeser wird das Eis jetzt auch dünner.

Ob es reicht für die Hessen Wahl?

Am Ende ist Sie noch arbeitslos.


was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7121 am: 05.09.2023 10:32 »

Ob es reicht für die Hessen Wahl?



...notfalls gibts ja ausreichend "Bürgergeld" 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7122 am: 05.09.2023 13:43 »
Ich bin 2019 von einer Kommunalverwaltung in NRW zum Bund gewechselt. In 2021 bin ich erst auf das Thema aufmerksam geworden. Mit vier Kindern kriegte ich von der alten Behörde in NRW mitgeteilt, dass es eine deftige Nachzahlung der Familienzuschläge gab. Unterm Strich kamen mehr als 21.000 € zur Nachzahlung. Das ganze wurde nach der Fünftelregelung bereits bei Auszahlung versteuert. Bei der Steuerklärung kam der große Klatsch. Durch die kalte Progression, und das heftigst gestiegene Gesamteinkommen gabs ne Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von mehr als 7.000€ und direkt die Vorauszahlungsbescheid für zwei Jahre in ähnlicher Höhe. Ärger, Widersprüche, etc.. Nun habe ich dann hier realisiert, dass der gleiche Mist hier beim Bund droht. Inzwischen habe ich durch Patchwork 7 Kinder im Familienzuschlag. Das BMI soll bloß aufhören mit seinem Gesetzesentwurf. Ich will das Geld nicht!!!! Es gibt ja auch keinen Grund. Der Bund war doch gar nicht von der Rechtsprechung betroffen. Es müsste doch erstmal Bundesbeamte klagen. Das könnte 10 Jahre und länger dauern. Ich habe auch keine Widersprüche eingereicht, aber trotzdem, zack, gibt wieder ne Nachzahlung ab 2021??? hört bloß auf mit dem Mist.  ;) ;) ;) ;)

Bastel

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« Antwort #7123 am: 05.09.2023 13:52 »
Du Armer... kannst ja das Geld spenden.

Ozymandias

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« Antwort #7124 am: 05.09.2023 13:55 »
Da hat dann aber der unterbezahlte Finanzbeamte geschlampert.
Bei Einmalzahlungen, die sind ja an der Fünftelregelung erkennbar, werden eigentlich keine Vorauszahlungen gemacht.