Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089164 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8325 am: 16.11.2023 09:00 »
Ob es infolge der Entscheidung aus Karlsruhe nun die amtsangemessene Besoldung bzw der Entwurf auf die lange Bank geschoben wird vermag ich nicht abschliessend zu beurteilen.
Aber bin da bei einigen Kollegen, der Verdacht liegt nahe, dass die Laienschauspieler dies eventuell als idealen Aufhänger nutzen könnten etwas auf die lange Bank zu schieben was Sie eh nicht wollten. Wie lang die Bank wird bleibt abzuwarten.
Aber viel interessanter und umso erschreckender an der Entscheidung ist doch, was für Laien da in Verantwortung für unser Land an der Regierung sind. Die Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit lernt jeder Beamte im gehobenen Dienst in der Ausbildung/Studium.
Das ein Bundesfinanzminister diese entweder nicht kennt oder bewusst ignoriert und es eines BVerfG bedarf diesen darauf aufmerksam zu machen ist doch das eigentliche Problem an dem unser Land ganz offensichtlich leidet.
Ich kann es nicht anders sagen, aber was für idioten, man sehe mir diesen Ausdruck nach, sind da am Werke.
Leider passt das insgesamt zu der derzeit in Berlin anwesenden Clicke und damit ist auch die Opposition gemeint. Alles nur noch Laien und auf Ihr eigenes Wohl bedachte V..... .
Es reiht sich mittlerweile Beispiel an Beispiel wie peinlich und unfähig unsere Politiker agieren.
Ja es sind sehr komplexe Zeiten und Herausforderungen,  ich möchte derzeit mit niemandem tauschen  und es mag auch sein dass unsere bisherigen Regularien nicht für diese Krisen gemacht oder geeignet sind.
Aber das mindeste was ich in einem solchen Fall doch erwarten kann, ist das die Damen und Herren dann ihr Handeln ausführlich begründen und so ggf sogar rechtfertigen. Diese Pflicht hat Ihnen ja das BVerfG nicht zum ersten Mal auferlegt bzw um die Ohren gehauen.
Unser Land und unsere politische Führung ist in einem solch traurigen Zustand das einem Angst und Bange werden kann wenn man nicht ein grenzenloser Optimist ist.
Auch ich erwarte nciht das es in absehbarer Zeit eine amtsangemessene Alimentation geben wird, die den Vorgaben der Verfassung und des BVerfG gerecht wird.
Da wird unsere politische Elite, was ein Sarkasmus der Name im Zusammenhang mit den Schauspielern, schon für sorgen das dies vorerst nicht so kommt.
Auch wenn in mittelbarer Zukunft Karlsruhe entsprechende Urteile fällt, bin ich pessimistisch dass diese unsere Politiker dazu bewegen werden die BesGesetzgebung entsprechend zu gestalten.
Da werden mit Sicherheit reichlich obstruse Konstrukte geschaffen, die den Prozess immer weiter und immer wieder verzögern.
ICh denke da nur an das aus meiner Sicht "kranke" Konstrukt des AEZ und das war sicher nicht die letzte Schöpfung aus dem Bereich um zu verhindern was eigentlich lange rechtens wäre.
Eigentlich hilft uns nur eins, nämlich das Karlsruhe uns Beamte von der Treuepflicht hinsichtlich des Streikrechtes entbindet, weil dies ja eh nur noch ein einseitiges Verhältnis ist, und reichlich Beamte dann mal organisiert auf die Barrikaden bzw Strassen gehen. Aber da wird das nächste Problem, nämlich der Organisiertheit auftreten.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8326 am: 16.11.2023 09:23 »
Eigentlich hilft uns nur eins, nämlich das Karlsruhe uns Beamte von der Treuepflicht hinsichtlich des Streikrechtes entbindet, weil dies ja eh nur noch ein einseitiges Verhältnis ist, und reichlich Beamte dann mal organisiert auf die Barrikaden bzw Strassen gehen. Aber da wird das nächste Problem, nämlich der Organisiertheit auftreten.

Also ich scheue ein Streikrecht wie der Teufel das Weihwasser! Das wäre das Ende des Berufsbeamtentums wie wir es kennen.

Was tatsächlich helfen würde, wäre die Gewährung von zeitnahmen Rechtsschutz durch die Zulassung von Individualverfassungsbeschwerden vor Erschöpfung des Verwaltungsrechtswegs gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG, über welche dann auch binnen weniger Monate entschieden würde.

Kein Gesetzgeber würde im Januar eine verfassungrechtliche Absurdität wie Familienergänzungszuschläge oder AEZ erschaffen, wenn er damit rechnen müsste, dass ihm dieser bereits am März um die Ohren gehauen würde. Das einzige echte Problem bei der bisherigen Rechtslage sind die Bearbeitungszeiten und Verfahrensgestaltungen. Je länger der Zeitraum bis effektiver Rechtsschutz gewährt wird, desto attraktiver ist es für die Besoldungsgesetzgeber immer absurdere Gestaltungsvarianten zu ersinnen.

Man mag an den USA nicht alles gut finden, aber ihrer Rechtsmaxime "Justice delayed is justice denied" ist uneingeschränkt zuzustimmen. Ich hoffe sehr darauf, dass Sven recht hat und es jetzt seitens des BVerfG nur noch dreier lang dauernder Senatsentscheidungen bedarf und dann die Dogmatik fertig ist. Dann können in schneller Folge Kammerentscheidungen ergehen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8327 am: 16.11.2023 09:50 »
@Malkav

Stimme dir dem Grunde nach vollumfänglich zu.
Ja ein Streikrecht wäre sehr wahrscheinlich das Ende des Berufsbeamtentums wie wir es kennen.
Aber dieses Berufsbeamtentum mit seinem besonderen Dienst und Treueverhältnis und seinen daraus resultierenden Grundrechtseinschränkungen ist doch schon längst seitens der BesGesetzgeber aufgekündigt.
ICh möchte dem Grunde nach auch kein Streikrecht, ich vermag mir nämlich gar nicht ausmalen wenn dann mal wirklich ausgedehnt gestreikt wird, was das für unsere innere Sicherheit bedeutet.
Die beamteten Feuerwehren, Polizei, Justiz, Zoll etc sind imemrhin die Garanten für die Aufrechterhaltung unseres Rechtssystems und der inneren Sicherheit und Ordnung.
Vielleicht spricht da auch der tiefe Frust und die Verzweifelung mit unseren Gesetzgebern aus mir. Aber so kann und darf es doch nicht weitergehen.
Und wenn ich mir dann noch, wie du ja selber schreibst, die langen Verfahrenzeiten und Wege vor Augen führe bis man ggf sein Recht bekommt, so muss ich sagen dieser Rechtsschutz den wir vermeintlich haben ist dem Grunde nach durch die langen Zeiten und Prozesse nur noch eine Farce.
Hoffe wie viele hier das Swen Recht behalten mag und die kommenden Entscheidungen aus Karlsruhe im Sinne der Beamten ausfallen und die Gesetzgeber zwingen zu handeln.
Bin selber Bundesbeamter und für uns liegt soweit ich informiert bin noch nicht mal ein Verfahren in Karlsruhe vor, so dass was uns Bundesbeamte angeht das ganze noch länger dauern mag als für den ein oder anderen Landeskollegen.
Wenn ich mir jedoch die politische Landschaft und die Meinung und Stimmung in unserem Land anschaue, so glaube ich irgendwie nicht mehr daran. Wie einige Forumskollegen hier ja auch schon geschrieben haben, wird das einen Riesenaufschrei in den Medien und der Bevölkerung geben und kein Politiker wird es deswegen angehen.
Ja die Meinung an den Stammtischen im Land und in den Medien kann nicht die Grundlage für rechtmässiges Handeln sein, aber die Politiker und Parteien wollen alle wieder gewählt werden und werden diesen Schritt einer amtsangemessenen Alimentation bis zum bitteren Ende scheuen.
Was man von Entscheidungen aus Karlsruhe hält hat man doch letztens gelesen. Da hat ein Landesparlament, ich weiss gerade nicht welches, in der Begründung zum BesGesetz selber geschrieben das man davon ausgeht das diese nicht im Einklang mit der Verfassung und der Rechtsprechung aus Karlsruhe ist.
Deutlicher kann man es doch nicht zum Ausdruck bringen nach meinem Empfinden wie man mit der Karlsruher Rechtsprechung umgeht.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8328 am: 16.11.2023 09:53 »
Solche Verfassungsbeschwerden sind leider sehr teuer (wenn von Anwälten erstellt) und haben eine extrem niedrige Chance angenommen zu werden. Wäre aber eine Möglichkeit der Berufsverbände das in Zukunft ins Auge zu fassen. Aus meiner Beobachtung ist  die niedrige Annahmequote vor allem bei Verfahren, bei denen es um Geld geht so. Dieses Jahr wurden 2 Steuersachen entschieden, die allein fast 10 Jahre beim BVerfG herumlagen.
Freiheitsrechte kann man halt schlecht rückwirkend wiederbekommen, Geld kann man nachzahlen. Das dürfte der Grund hinter dieser Priorisierung sein.

Für das in den letzten Jahre in Mode gekommene betreute Regieren sollte man einfach einen 3. Senat schaffen.

War Hessen das explizit ein verfassungswidriges Gesetz erstellt hat.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8329 am: 16.11.2023 10:05 »
Wäre aber eine Möglichkeit der Berufsverbände das in Zukunft ins Auge zu fassen.

Ist in SH ja letztes Jahr schon geschehen (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/). Man wartet tapfer auf eine Antwort aus Karlsruhe. Zumindest der mittelbare Betroffenenkreis dürfte sich mittlerweile erheblich erweiter haben, da HH, HB und NDS bereits entsprechende Gesetze haben und MV ein solches plant.

WENN Karlsruhe wollte, könnte es dem ganzen Spuk mit "Ergänzungzuschlägen" (wie auch immer man ihn konkret nennt) hier ganz schnell beenden. Gelegentlich beschweren sich Senate am BGH ja, dass Sie keinen Fall bekommen, um Ihre Meinung zu einem Problem kund zu tun. Dieses Problem hat das BVerfG definitiv nicht.


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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8331 am: 16.11.2023 10:56 »
...Die Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit lernt jeder Beamte im gehobenen Dienst in der Ausbildung/Studium.
Das ein Bundesfinanzminister diese entweder nicht kennt oder bewusst ignoriert und es eines BVerfG bedarf diesen darauf aufmerksam zu machen ist doch das eigentliche Problem an dem unser Land ganz offensichtlich leidet.
...

(regierende) (Laien-)Politiker genießen immune Narrenfreiheit, ohne persönliche Konsequenz...
Was ist denn dieses Urteil von "Klatsche"? personengebundene Ohrfeige bestimmt nicht. Gesetz ist nichtig, Konsequenz - quasi keine, es werden paar Zahlen neu sortiert, das wars.

Wenn mir ein gestohlenes Auto angedreht wurde, wenn das aufgedeckt wird, ist das Auto zurückzugeben und mein Kaufpreis vermutlich futsch.

Wenn sich der Staat (zukünftiges, fiktives Kredit-) Vermögen des Volkes verfassungswidrig zueignet, dann passiert ....nichts
Oder hört man etwas davon, das aufgrund der Kreditermächtigung z.B. bei Privatbanken abgeschlossenen Kreditverträge kostenfrei rückabgewickelt werden, alle Mittel aus den Kreditverträgen in anschliessend eingegangenen rechtlichen Verträge ebenso einseitig rückabgewickelt werden? Das nun z.B. zugesagte Subventionen an die Industrie nicht fliessen dürfen, und die Industrie nicht darauf vertrauen durfte, weil sich der Staat an einer "geklauten" Kreditermächtigung bedient hat?

Die 60 Mrd. Haushaltsposten werden umetikettiert, ein bisschen hin- und hergeschoben, das war es.

Und wenn  dann mal Jugend, Bildung, Kultur, Personal, ... usw. mal keine Haushaltsermächtigung in den Plan geschrieben wird, kann das 60.Mrd "Scheinloch" derzeit als Ausrede benutzt werden, dass man sich weniger gönnerhaft zeigen will, egal aus welchen wahren Grund. Denn wenn man will, dann ist auch eine Ermächtigung da auch wenn sie verfassungswidrig gestrickt ist. hat ja keine Konsequenz, z.B. auch weil irgendeine "Krise" fegt dann schon wieder über uns hinweg.

Eine Schuldenbremse gilt nicht bei Krise, man sollte explizit politische Krisen, in denen wir dauerhaft stecken, als erster Rechtfertigungsgrund verankern, eine Blanko-Offenbarung

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8332 am: 16.11.2023 12:20 »
Kann denn ein Abgeordneter im Bundestag aufgrund der nichtangemessenen Alimentation direkt das BVerfG anrufen, wie bei dem Urteil gestern? Da gab es doch auch keine Vorinstanzen und die Kläger haben sich auf die Verfassungswidrigkeit bezogen, weil es eben die Gesetze nicht hergeben.
Würde es nicht ausreichen, wenn eine Partei/Abgeordneter das kommende Gesetz bezüglich der amtsangemessenen Alimentation direkt vors BVerfG bringt mit der Begründung, vereinfacht gesagt, dass es gegen GG Art. 33 Abs. 5 verstößt. So mit spart man sich den Zug durch die Instanzen und kann die Zeit für die Bundesbeamten verkürzen.
Natürlich müsste man einen Abgeordneten oder auch eine Partei, die es voranbringt. Allerdings kann man das als Gedankenspiel mal durchspielen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8333 am: 16.11.2023 12:46 »
Man braucht 1/4 des Bundestages, eine Landesregierung oder die Bundesregierung für ein abstraktes Normenkontrollverfahren. Die CDU/CSU hat über 25% der Sitze im Bundestag. Daher war das möglich.

Die Individualverfassungsbeschwerde ist auch möglich, wird aber zu ~99% nicht angenommen, sondern man wird auf den Rechtsweg und die Fachgerichte verwiesen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8334 am: 16.11.2023 12:55 »
Augustinus hat das schon mal in kurz gefaßt: “Nimm vom Staat das Recht weg und es bleibt nur eine Räuberbande”

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8335 am: 16.11.2023 12:59 »
'unknown

Wer der Abgeordneten sollte das denn machen ?
Selbst wenn alle Vorasusetzungen erfüllt wären, das würde weder ein Angehöriger der regierenden Parteien machen, diese haben ja diesen Murks derzeit verfasst.
Auch die einzige Oppositionsfraktion die das könnte, würde das nicht machen, schliesslich haben die in der Vergangenheit ja die Scheisse angerührt und würden sich damit selber ad absurdum führen.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8336 am: 16.11.2023 13:32 »
Vielleicht müssen die Beamten mit einem länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch erstmal den Unmut der Menschen auf sich ziehen, und dann in einer folgenden Stellungnahme für Klarheit sorgen, dass es der Staat mit seinen Hoheitsträgern nicht so gut meint.

Die Medien dürften dann auch aufspringen, weil ja bevorzugt über Dinge berichtet wird, die Auflage generieren.

BWBoy

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« Antwort #8337 am: 16.11.2023 13:52 »
Vielleicht müssen die Beamten mit einem länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch erstmal den Unmut der Menschen auf sich ziehen, und dann in einer folgenden Stellungnahme für Klarheit sorgen, dass es der Staat mit seinen Hoheitsträgern nicht so gut meint.

Die Medien dürften dann auch aufspringen, weil ja bevorzugt über Dinge berichtet wird, die Auflage generieren.

Die Mefien werden aber zu 99% gegen die Beamten berichten. Wie man ja aktuell schon sieht, da wird über die amtsangemessene Besoldung berichtet und bewusst Details weggelassen oder hinter reißerischen Überschriften versteckt.
Zudem werden bei den Beispielrechnungen, wie sich eine entsprechende Erhöhung auswirken würde aufmal der Staatssekretär B11 und der Ministerialdirektor B9 gewählt um den Eindruck zu suggerieren, die Beamten würden alle schon genug verdienen und wären nur gierig.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8338 am: 16.11.2023 13:58 »
'unknown

Wer der Abgeordneten sollte das denn machen ?
Selbst wenn alle Vorasusetzungen erfüllt wären, das würde weder ein Angehöriger der regierenden Parteien machen, diese haben ja diesen Murks derzeit verfasst.
Auch die einzige Oppositionsfraktion die das könnte, würde das nicht machen, schliesslich haben die in der Vergangenheit ja die Scheisse angerührt und würden sich damit selber ad absurdum führen.

So ist es. In den Parlamenten haben wir Beamte nunmal keine Freunde.

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« Antwort #8339 am: 16.11.2023 14:27 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

was meint ihr zum geposteten Widerspruch von xap, Seite 554 v. 15.11.23 (bei dem ich mich ausdrücklich bedanken möchte)

Ist das so OK? Kann man den so abschicken?

(Frage ich als NICHT-Verwaltungsbeamter😁)