Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089241 times)

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 347
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10185 am: 08.02.2024 22:56 »
Unglaublich, wie anders Thüringen mit dem Thema umgeht.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/
Man kann diesen Beitrag auch so lesen, daß das TFM die bereits in 2023 vorgenommenen Erhöhungen bzw. geleisteten Zahlungen als Vorschuss betrachtet und nunmehr lediglich noch die Differenz zum Tarifergebnis durch ein entsprechendes BesErhG ausgleicht.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10186 am: 09.02.2024 01:48 »
Da ja einige (wenige, Landesbeamte?) hier argumentieren, mit dieser neuen Besoldungsordnung wäre alle paletti?

Dann frage ich mich, warum eigentlich noch diese Besoldungsstufen von A3 - A16?

Alle, egal welcher Qualifikation, werden gleich besoldet -ja, mit geringsten Unterschieden. Erhöhungen gibt es nur noch nach Wohnort und Kinderzahl?😁

Etliche A-Leute scheinen sich da ja mit zufriedenzugeben.

Die B-Beamten (habe da welche in der Familie) komischerweise nicht.

Wenn man sich die aktuellen Vorlagebeschlüsse ansieht, sind aber ziemlich viele BesGr. R1, R2, R3, C3, W1, W2, B3 und B5 dabei.
https://fragdenstaat.de/anfrage/anhaengige-verfahren-zur-verfassungswidrigen-besoldung-der-beamten/

Es ist eben die Pflicht von jedem Beamten sich um seine Besoldung zu kümmern.

Das erinnert mich an das Statement man muss alle seine Person betreffenden Gesetze und Bestimmungen kennen. Sorry aber es ist in erster Linie die Aufgabe des Dienstherrn sich um eine verfassungsgemäße Alimentation zu kümmern. Das Treueverhältnis ist eben keine Einbahnstraße und dem Dienstherrn erwachsen aus diesem eben Pflichten zuvorderst sicher dass die Beamten entsprechend besoldet werden. Darüberhinaus bleibt für mich immer wieder festzustellen, wenn unisono alle BesGesetzgeber verfassungswidrige Gesetze erlassen und es erst des BVerfG und klagender Richter bedarf diesen rechtlichen Mangel festzustellen, wie soll es da dem normalen Beamten bewusst sein das die Besoldung verfassungswidrig ist ? Einfach fast unmöglich. Und da dies so ist, kann sich in der Regel der normale Beamte eben nicht um seine Besoldung selber kümmern da der normale Beamte bisher zu Recht davon ausgegangen dass die Besoldung rechtlich in Ordnung ist.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 245
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10187 am: 09.02.2024 07:03 »
Moin Bundi,

na...Nachtschicht gehabt.  ;D ;D

Ich gebe dir zu 100% recht.

So ist aktuell die Sachlage. Von dem normalen Beamten kann eben nicht erwartet werden, dass er da durchsteigt, wo es augenscheinlich nicht mal die gesamte Legislative, als auch Exekutive auf die Kette bekommt und es einer jahrelangen Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes bedarf.

Andernfalls könnte ich mir danach ja auch einen Posten als Richter oder UA-Ltr in einem Ministerium einklagen, ohne dass ich auch nur ene der nötigen Qualifikationen erfülle.

Nicht zuletzt erwarte ich, dass genau dieser Punkt dazu beitragen wird, dass es bzgl. der Rückwirkung noch die ein oder andere rechtliche Frage zu klären sein wird. Denn erst zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung erwächst die Möglichkeit, gegen einen Missstand vorzugehen. Dieser Zeitpunkt wird, aufgrund der Diffizilität des Themas, erst NACH einem Beschluss/Urteils des Bundesverfassungsgerichtes enstehen.

Dima1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10188 am: 09.02.2024 09:14 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010233.pdf

also am 02. Februar hat der Johann Saathoff auf eine Anfragte von der CDU zum BBVanGG geantwortet, dass die Resortabstimmung nicht beendet ist. Somit immer noch unbestimmt wann es einen Kabinettstermin gibt. Daher sehe ich für die nächste Zeit erstmal schwarz. Bis April wird das bestimmt nichts mehr.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10189 am: 09.02.2024 09:22 »
Das der Herr StS die Bürger mit nichtssagenden Antworten abbügelt ist die eine Sache. Das er aber die Frage(n) einer MdB ganz bewusst nicht beantwortet ist schon ziemlich dreist. Es wäre besser gewesen er hätte nur mit den Schultern gezuckt.

Vielen Dank aber für die Fundstelle. :)

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10190 am: 09.02.2024 09:26 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010233.pdf

also am 02. Februar hat der Johann Saathoff auf eine Anfragte von der CDU zum BBVanGG geantwortet, dass die Resortabstimmung nicht beendet ist. Somit immer noch unbestimmt wann es einen Kabinettstermin gibt. Daher sehe ich für die nächste Zeit erstmal schwarz. Bis April wird das bestimmt nichts mehr.

Wie gesagt es eilt nicht, vor dem 01.07. wird wohl nichts Gesetzeskraft erlangen, schließlich muss ja erst einmal der Haushalt bewirtschaftet werden. Das heißt eine Kabinettsbefassung nach Ostern ist mehr als ausreichend...

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10191 am: 09.02.2024 09:30 »
Klappt das bei einer Kabinettsbefassung nach Ostern überhaupt mit dem 01.07? Wie muss ich mir das von den internen Abläufen vorstellen? Wie lange braucht das BVA zur Zahlbarmachung?

Dima1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10192 am: 09.02.2024 09:31 »
Klappt das bei einer Kabinettsbefassung nach Ostern überhaupt mit dem 01.07? Wie muss ich mir das von den internen Abläufen vorstellen? Wie lange braucht das BVA zur Zahlbarmachung?
in der Regel eigentlich knapp 3 Monate

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10193 am: 09.02.2024 09:34 »
Das bedeutet, wenn man es erst im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wird es Sept/Okt mit der Auszahlung? Es sei denn, man erteilt dem BVA vorher grünes Licht, z.B. nach der Kabinettsbefassung?

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10194 am: 09.02.2024 09:36 »
@warzenharry

Gebe dir ebenfalls Recht. Infolge der ja auch von Swen schon thematisieren immer mehr umgreifenden Verrechtlichung scheint es fast unmöglich entsprechende Gesetze zu verabschieden die zum einen die betroffene Klientel nachvollziehen und verstehen kann bzw die auch noch im Einklang mit so Nebensächlichkeiten wie unserer Verfassung sind. Je mehr ich darüber nachdenke umsomehr erschreckt mich das ganze. Ich finde diesen Zustand langsam aber sicher beunruhigend. Dieser Qualitätsverfall ist erschreckend. Wie will unser Gesetzgeber da noch auf Akzeptanz hoffen ?

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10195 am: 09.02.2024 09:55 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010233.pdf

also am 02. Februar hat der Johann Saathoff auf eine Anfragte von der CDU zum BBVanGG geantwortet, dass die Resortabstimmung nicht beendet ist. Somit immer noch unbestimmt wann es einen Kabinettstermin gibt. Daher sehe ich für die nächste Zeit erstmal schwarz. Bis April wird das bestimmt nichts mehr.

Wie gesagt es eilt nicht, vor dem 01.07. wird wohl nichts Gesetzeskraft erlangen, schließlich muss ja erst einmal der Haushalt bewirtschaftet werden. Das heißt eine Kabinettsbefassung nach Ostern ist mehr als ausreichend...

Danke für deine Bewertung Bal.
Grundsätzlich teile ich bis dato deine Kommentare. Hier sehe ich es jedoch anders. Es eilt eben doch. Es ist fast nicht mehr zu ertragen, das man offensichtlich nicht in der Lage ist einen entsprechenden überarbeiteten Entwurf in den entsprechenden Geschäftsmann zu bringen. Und da rede ich nicht mal von einem der der Rechtsprechung entspricht  selbst einen neuen Murksentwurf scheint man nicht hinzubekommen oder man will es einfach nicht. Du hast sicher recht soweit es die politischen Verantwortungsträger betrifft eilt es nicht. Aber je länger die Thematik des offensichtlicen Verfassungsbruches noch andauert ohne das erkennbar seitens der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen wird umsomehr und gravierender wird die daraus resultierende Verfassungskrise bzw die Errosion des ÖD in Bezug auf das Vertrauen in die Dienstherrn. Andererseits sollte das Trauerspiel immer weiter in die Verlängerung gehen, ergibt sich ja doch doe Chance, dass das BVerfG noch vor dem nächsten Murks ein neues Urteil präsentiert. Aber vielleicht ist dies ja auch bewusst gewollt seitens der Gesetzgeber. Für mich kommt das immer mehr einer Bankrotterklärung unserer Gesetzgeber gleich. Mir tun nur die fachlich zuständigen in den Ministerien leid, die sicher wider besseren Wissens dies Schmierentheater ebenso ertragen müssen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10196 am: 09.02.2024 09:56 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010233.pdf

also am 02. Februar hat der Johann Saathoff auf eine Anfragte von der CDU zum BBVanGG geantwortet, dass die Resortabstimmung nicht beendet ist. Somit immer noch unbestimmt wann es einen Kabinettstermin gibt. Daher sehe ich für die nächste Zeit erstmal schwarz. Bis April wird das bestimmt nichts mehr.

Wie gesagt es eilt nicht, vor dem 01.07. wird wohl nichts Gesetzeskraft erlangen, schließlich muss ja erst einmal der Haushalt bewirtschaftet werden. Das heißt eine Kabinettsbefassung nach Ostern ist mehr als ausreichend...

Warum eilt es nicht? Weil das letzte Urteil des BVerfG noch keine 4 Jahre her ist? Es eilt seit 3 Jahren (jaja, es existiert kein Urteil zum Bund).

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10197 am: 09.02.2024 10:12 »
Deine letzte Frage lässt sich ganz einfach beantworten und zeigt sich für den Bund bereits als Realität, Bundi: Er verabschiedet einfach keine Gesetze mehr und falls doch, hebt er hervor, dass er das nur noch gezielt verfassungswidrig unternimmt, um zugleich hervorzuheben, dass er irgendwann in unbestimmter Zukunft wieder in den Rahmen der Verfassung zurückkehren möchte, ohne es jedoch hinsichtlich unseres Themas seit mittlerweile über drei Jahren tatsächlich zu tun, also um die Rückkehr beständig weiter in die Zukunft zu verschieben und zugleich die Problemlage zu verschleiern. Damit wird ein permanenter Ausnahmezustand erzeugt, den zu verhindern, sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach ihrer konkreten Lebenserfahrung als oberste Maxime gesetzt hatten.

Wird dieses Thema Teil der Feierstunde am 23. Mai 2024?
Ist das der Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit, der die Menschen derzeit auf die Straße treibt?
Erhält man so die eigene politische Legitimität aufrecht im Kampf gegen politischen Extremismus?

Und PS. Lest auch zukünftig in Bals Beiträgen zwischen den Zeilen und erspart ihm dadurch, sich hier anders erklären zu müssen, als er sich hier ggf. erklären möchte - die mit seiner Darlegung einhergehende Ironie wird, finde ich, mehr als deutlich und sie sollte völlig ausreichen, um als das verstanden zu werden, was sie ist. Bekenntnisse sollten wir hier im Forum besser nicht abfragen, finde ich.

Dima1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10198 am: 09.02.2024 10:17 »
ich finde es viel erschreckender, dass wir in einer wehrhaften Demokratie keine Werkzeuge als Bürger an die Hand kriegen, mit denen wir z.B. diese Gerichtsentscheidungen durchsetzen können und den BUND als oberster Behörde und eigentliches "Vorbild" zur Rechenschaft ziehen können.Wozu gibt es diese Verfassungsurteile? Um diese beliebig lange in die Länge zu ziehen und auf die nächste Regierung bzw Legislaturperiode zu schieben?
Ich finde es einfach furchtbar, wie viele Gesetze erlassen werden für die Allgemeinheit, aber auf die eigenen Beamten gar nicht übertragen wird. Seien es Kleinigkeiten, wie ein Bild auf der Gesundheitskarte oder digitale Krankschreibungen.
Ich sehe es auch im BPOLP. So viele Verordnungen die für die Direktionen gelten. Aber das Präsidium ist die Behörde, die diese selbst erst als letzte umsetzt. So viel Heuchelei auf höchster Ebene ist einfach zum kotzen!

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10199 am: 09.02.2024 10:23 »
"Es eilt nicht" :D :D echt mal wieder eine Spitzenaussage. Fühle mich direkt wieder (noch) mehr wertgeschätzt als sowieso schon. Hammer diese Denkweise...