Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2094240 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11325 am: 20.03.2024 10:35 »
... selbst bei den Beamten, wie die o.a. Diskussion zeigt, das Narrativ, dass Beamte außerordentlich gut situiert sind.

Das ist das, was auch mich tatsächlich immer wieder ungläubig erschaudern lässt...

Boomer Generation, ggf. schön geerbt, ab A13 oder mit zig Kindern lässt es sich gut leben. Zum Vergleich zieht man den Mindestlöhner von Mc Doof heran.

Ja... wahrscheinlich. Also ich kenne einige im mD, die einen Zweitjob haben, weil sie sonst mit ihrer Minibutze nicht klarkommen würden. Über Leute im eD möchte ich da gar nicht nachdenken. Es ist auch nicht jeder am oberen Ende der Erfahrungsstufen, usw.

Aber wie immer - je höher man ist, um so dünner die Luft.

Sarah2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11326 am: 20.03.2024 10:54 »
Das Thema ist einfach kompliziert und verfängt nicht in der breiten Öffentlichkeit. Das merkt man ja auch an der sehr geringen Berichterstattung - außer der FAZ wurde das Thema nur in geringem Umfang aufgegriffen. Die Sympathie mit einer umfangreichen Besoldungserhöhung dürfte sich auch bei weiten Teilen der Bevölkerung in Grenzen halten, denn hier herrscht immer noch das Narrativ der gut - oder sogar überbezahlten - Beamten vor. Auch wenn das objektiv betrachtet sicher in vielen Konstellationen nicht zutrifft.

Was mich aber schon ärgert ist, dass die Interessensvertretungen das Thema kaum treiben. Noch immer ist der gesamte Themenkomplex beispielsweise in meiner Behörde in der Belegschaft weitgehend unbekannt. Mich würde mal interessieren, wie das bei den anderen Usern ist. Gemessen am Bekanntheitsgrad des Themas hier gehe ich jedenfalls nicht davon aus, dass sich bei dem Thema ohne Urteil des Verfassungsgerichts mit direktem Bundesbezug etwas bewegen wird.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11327 am: 20.03.2024 11:08 »
... selbst bei den Beamten, wie die o.a. Diskussion zeigt, das Narrativ, dass Beamte außerordentlich gut situiert sind.

Das ist das, was auch mich tatsächlich immer wieder ungläubig erschaudern lässt...

Boomer Generation, ggf. schön geerbt, ab A13 oder mit zig Kindern lässt es sich gut leben. Zum Vergleich zieht man den Mindestlöhner von Mc Doof heran.

Ab A12/6 oder 2x A10/5 gehört man schon zu den oberen 10% beim Einkommen. Jeweils Steuerklasse I und ohne Kinder.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11328 am: 20.03.2024 11:40 »
Im Übrigen: Auf den letzten Seite war kein einziger Beitrag, aus dem hervor gehen würde, dass Beamte "außerordentlich gut situiert sind". Es wurde lediglich festgestellt, dass viele der Beamten, die hier plötzlich an der Armutsgrenze leben, aber auch erst seit dem das Urteil gibt, keine Not leiden müssen. Zwischen Not (ich kann mir am 20.03. kein Essen mehr leisten) und "außerordentlich gut siuiert" gibt es breites Spektrum.




MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11332 am: 20.03.2024 13:37 »
Zu geil der Typ echt, wäre es nicht so traurig müsste ich mich vor lachen kringeln.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11333 am: 20.03.2024 13:45 »
Vielleicht redet im BMI keiner mehr mit ihm und er hat noch nicht mitbekommen, dass die Arbeiten eingestellt wurden.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11334 am: 20.03.2024 13:46 »
Vielleicht redet im BMI keiner mehr mit ihm und er hat noch nicht mitbekommen, dass die Arbeiten eingestellt wurden.

Fax ist nicht durchgegangen... möglich.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11335 am: 20.03.2024 14:01 »
Vielleicht sollte er seine Mitarbeiter mal auf den aktuellen Stand bringen…

Hummel2805

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« Antwort #11336 am: 20.03.2024 14:21 »
Also irgend etwas ist hier mega faul, entweder er lügt bis sich die Balken biegen, oder er sagt die lupenreine Wahrheit. Ich schätze wir hören in den nächsten Tagen jetzt auch was offizielles vom BMI und BMF

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11337 am: 20.03.2024 14:51 »
vielleicht arbeitet er auch ganz alleine dran- und ist deswegen auch ein bisschen traurig, verwirrt :-[

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11338 am: 20.03.2024 15:38 »
Hi,


Als "neu" Beamter fühlt mich sich dennoch bzw. Ist Beamter 4rter Klasse. Man steht unter den Laufbahn Wechslern, Quereinsteigern und denenxdie Aufstieg machen.


Darf aber von Anfang an 130% arbeiten in Dienstjahrssstufe 1. Unvermittelbar. Wenn hier jemand diskriminiert wird dann die jungen Beamten. Und jetzt bitte keine Geschichten wie schlimm es früher doch war. Die bündelung hat auch zu einer massiven Verwässerung der Aufgaben geführt. Was früher A9 gemacht hat ist heute 9-11 d.h. 9 muss das machen was früher 11 bezahlt wurde. Total geil. Und das man im gD bis A10/5 wenige rhat als mD Endamt Ohne Zulage ist doch auch der größte Witz.


Allein das mD Einstiegsamt zu gD keine 500 Euro Unterschied sind ist lachhaft.


Die dienstjahrssstufen sofort abschaffen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11339 am: 20.03.2024 16:34 »
Allein das mD Einstiegsamt zu gD keine 500 Euro Unterschied sind ist lachhaft.
Ähh ..
Bist du im gD?
Wenn ja, dann haben sie die Einstellungstests ja ordentlich nach unten geschraubt.
Rechnen scheint mittlerweile im gD überhaupt nicht mehr erforderlich zu sein, oder?

Einstiegsamt mD
A6/1 2.833,40€
A9/1 3.354,26€

Sorry, wer so auf den Tisch haut, .... der sollte maximal im eD eingestellt werden.

Differenzbetrag 520,86€.