Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089493 times)

BuBea

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11415 am: 23.03.2024 09:24 »
@BalBund und Bastel
Oder ist das schon das vorgezogene Projekt Abendsonne und es dauert keine 1,5 Jahre mehr?

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11416 am: 23.03.2024 09:38 »
Das wir uns mal einig sind :)

Zumal ja offensichtlich auch fachlich versierte AL abgesägt wurden. So macht man sich sicher Freunde im eigenen Apparat, die gemeinsame Arbeit wird zukünftig sicherlich verbessert.

Es geht nicht darum sich Freunde zu machen, oder auch nur gemeinsam zu arbeiten. Die deutsche politische Klasse ist durch das gekapselte System Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal soweit von der Realität entfernt, dass Realität nur noch entfernt in der verzerrten Spiegelung namens "veröffentlichte Meinung" auftaucht. Und nur dieser Abklatsch der Realität ist das Spielfeld, das zählt.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11417 am: 23.03.2024 11:40 »
Diese Frau ist einfach unfassbar.
Diese Säuberungsaktion nenne ich es mal ohne Worte.
Die ganze Schmierenkomödie in Berlin wird immer skurriler. Mit Übernahme der Amtsgeschäfte hätte ich ja vielleicht noch eine Änderung der wesentlichen AL Positionen im Haus nachvollziehen können, aber das jetzt und dann noch ausgewiesene Fachleute in den Ruhestand zu versetzen. Da übertrifft die Dame sich mal wieder selbst. Und sowas regiert uns. Gute Nacht fällt mir dazu nur noch ein. 

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11418 am: 23.03.2024 12:14 »
Diese Frau ist einfach unfassbar.
Diese Säuberungsaktion nenne ich es mal ohne Worte.
Die ganze Schmierenkomödie in Berlin wird immer skurriler. Mit Übernahme der Amtsgeschäfte hätte ich ja vielleicht noch eine Änderung der wesentlichen AL Positionen im Haus nachvollziehen können, aber das jetzt und dann noch ausgewiesene Fachleute in den Ruhestand zu versetzen. Da übertrifft die Dame sich mal wieder selbst. Und sowas regiert uns. Gute Nacht fällt mir dazu nur noch ein.

Ist doch nichts Neues, dass ab der Besoldungsgruppe B6 gerne politische Willkürlichkeit herrscht. Falsches Parteibuch, nicht konforme Ansichten zum/zur Minister(in) und man ist weg vom Fenster.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11419 am: 23.03.2024 12:31 »
Allerdings glaube ich (ich weiß es nicht) dass man sich in diesen Kreisen finanziell gut abgesichert hat.

Es trifft ja, je nach politischer Lage, alle diese hohen B-Beamten.

Jedenfalls, am Hungertuch werden sie nicht nagen?

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11420 am: 23.03.2024 12:48 »
Allerdings glaube ich (ich weiß es nicht) dass man sich in diesen Kreisen finanziell gut abgesichert hat.

Es trifft ja, je nach politischer Lage, alle diese hohen B-Beamten.

Jedenfalls, am Hungertuch werden sie nicht nagen?

Am Hungertuch wird man in der B-Besoldung nicht nagen. Allerdings zählt (mindestens ab einer bestimmten Höhe der Führungsverantwortung) neben dem Geld auch der Wille, etwas zu gestalten und zu bewegen. Wenn dieser persönliche Wille mit Kompetenz zusammenkommt, dann ist das die Kombination die für Staat und Steuerzahler dringend gebraucht wird (und für die die B-Besoldung absolut angemessen ist).

Nicht angemessen ist dagegen die B-Besoldung der Bundesministerin Faeser, die wie bei anderen Frauen im Kabinett in erster Linie ihrem Geschlecht und ggf. in dritter Linie ihrer Kompetenz geschuldet ist. Man erinnere sich des politischen Willens, die Hälfte der Ministerpositionen mit Frauen zu besetzen. Wenn man die oberste Ebene zu 50% mit bestimmten, meist äußeren Eigenschaften (Hautfarbe, Geschlecht..) besetzen will und die oberen und mittleren Ebenen weisen Menschen mit diesen Eigenschaften zur zu deutlich unter 50% aus, dann ist klar dass geringere fachliche Qualitätsanforderungen gestellt werden müssen um die o.g. 50% gewünschter äußerer Merkmale zu erreichen.
« Last Edit: 23.03.2024 12:56 von Eukalyptus »

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11421 am: 23.03.2024 13:07 »
" ... die wie bei anderen Frauen im Kabinett in erster Linie ihrem Geschlecht und ggf. in dritter Linie ihrer Kompetenz geschuldet ist. ... "

Da kann ich nur zustimmen.

Doch die "Lage" ist leider so:

Wenn man in einer überaus großen deutschen Wochenzeitung (die sich als die intellektuelle Speerspitze der neuen, guten Welt versteht) ...

... es wagt, eine solche Aussage in den Leserkommentaren zu posten, wird man rigoros gelöscht, bzw. der Kommentar wird überhaupt nicht veröffentlich.😒

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11422 am: 23.03.2024 13:26 »
... und dass es auch bei jener Zeitung so ist, ist in sich stimmig, Pendler, da die Fähigkeit, Ministerien erfolgreich zu führen, sicherlich nicht vom Geschlecht abhängig ist. Es gibt genügend Männer, die als Minister nicht gerade durch überaus glückliche Führung meinen, ihrer Verantwortung gerecht werden zu wollen, so wie es genügend Frauen gibt, bei denen es sich genauso verhält. Die Führungsfähigkeit von Menschen von ihrem Geschlecht abhängig zu machen, dürfte in etwa genauso erfolgsversprechend sein, wie die Haarfarbe als Erfolgskriterium wählen zu wollen.

Nachdem bis mindestens weit in die 1980er Jahre hinein weitgehend ausschließlich Männer allein wegen ihres Geschlechts Minister geworden sind, müssen wir als Männer nun damit leben, dass nun auch wenige Frauen dieses Privileg genießen, wobei es weiterhin so sein dürfte, dass in der Regel deutlich mehr Männer allein wegen ihres Geschlechts in Führungspositionen gelangen als Frauen. Dazu muss man sich auch weiterhin nur das aktuelle Kabinett anschauen, in dem sicherlich nicht nur Frau Faeser keinen überaus überzeugenden Führungsstil an den Tag legt, denke ich.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11423 am: 23.03.2024 13:32 »
@Swen

Ja, Du hast ja recht.

Das Pendel schwingt halt von einem Extrem zum anderen, ist einfach unausweichlich. Physik in Alltag.

Kann ich als Physiker halt mal so feststellen😁

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11424 am: 23.03.2024 14:03 »
Das ist ein schöner Satz, Pendler: "Physik ist Alltag" - genauso ist es!

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11425 am: 23.03.2024 15:04 »
" ... die wie bei anderen Frauen im Kabinett in erster Linie ihrem Geschlecht und ggf. in dritter Linie ihrer Kompetenz geschuldet ist. ... "

Da kann ich nur zustimmen.

Doch die "Lage" ist leider so:

Wenn man in einer überaus großen deutschen Wochenzeitung (die sich als die intellektuelle Speerspitze der neuen, guten Welt versteht) ...

... es wagt, eine solche Aussage in den Leserkommentaren zu posten, wird man rigoros gelöscht, bzw. der Kommentar wird überhaupt nicht veröffentlich.😒

Genau aus diesem Grund ist dieses Land doch nur noch am absandeln. Wenn man nunmal hauptsächlich Genderideologen am Werk hat passiert genau dass. "Miss Piggy" an vorderster Front mit dabei. Aber hauptsache wir sind alle so schön bunt :).

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11426 am: 23.03.2024 15:04 »
Die Bestenauslese gibt es halt nur bei den Beamten. ;D

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11427 am: 23.03.2024 15:39 »
Die Bestenauslese gibt es halt nur bei den Beamten. ;D

Auch da gibt es Quoten ;)

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11428 am: 24.03.2024 08:35 »
Dieses misogynen Äußerungen, Pendler, bringen uns hier nicht weiter. Danke für deine Gegenäußerung, Swen. Zweimal scheitert die Umsetzung des Entwurfs jetzt scheinbar schon am BMF. Und zwar unter Scholz bzw. Lindner. Das BVA schickt Schreiben, nach denen sogar eine Ablehnung des Widerspruchs ohne Rechtsgrundlage nicht möglich sein soll. Die Bundesbeamten nehmen das alles hin. Die Landesbeamten haben scheinbar mehr Mut oder sind besser vertreten.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11429 am: 24.03.2024 08:38 »
Dieses misogynen Äußerungen, Pendler, bringen uns hier nicht weiter. Danke für deine Gegenäußerung, Swen. Zweimal scheitert die Umsetzung des Entwurfs jetzt scheinbar schon am BMF. Und zwar unter Scholz bzw. Lindner. Das BVA schickt Schreiben, nach denen sogar eine Ablehnung des Widerspruchs ohne Rechtsgrundlage nicht möglich sein soll. Die Bundesbeamten nehmen das alles hin. Die Landesbeamten haben scheinbar mehr Mut oder sind besser vertreten.

Hast du schon eine Untätigkeitsklage angedroht?