Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088129 times)

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9225 am: 03.01.2024 16:15 »
Inwiefern wäre das nun repräsentativ? Schön, dass dem ein oder anderen längere Taxi-Aufenthalte erspart bleiben. Es gibt aber Bereiche, da verhält sich das Ganze anders - insbesondere im MINT Bereich. Und da sprechen wir nicht von einzelnen Stellen, sondern von etlichen die nicht besetzt werden können. A11 ist da ehrlich gesagt auch ein schlechter Trost - Bekannte von mir bewegen sich mittlerweile im Bereich >90k in der Wirtschaft (HO, keine Dienstreisen, Product Owner). Wie will man solche Menschen in den öD bewegen? Man bekommt höchstens irgendwelche Blindpesen oder wie bei uns gar keine (geeigneten) Bewerbungen auf A12/13 DP. Ich will nicht wissen wie das Elend im kommunalen Bereich aussieht wo regelmäßig mit EG10 ausgeschrieben wird.

Umso weniger erschließt sich einen, warum dann jeder Verwaltungsmitarbeiter oder Geisteswissenschaftler wie eine hochgefragte IT-/technische Fachkraft bezahlt werden sollte, wenn in der freien Wirtschaft so gravierende Einkommensunterschiede zwischen den beiden Gruppen bestehen. Dann doch lieber eine stärkere Binnendifferenzierung zwischen den Beschäftigten je nach "Gefragtheit" der Qualifikation. Die Besoldung, die ich jetzt erhalte, wäre mit meiner beruflichen Qualifikation in der freien Wirtschaft komplett ausgeschlossen. Eine weitere Erhöhung empfände ich da fast schon als Hohn all jenen Geisteswissenschaftlern gegenüber, die nicht das Glück der Verbeamtung im öD haben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9226 am: 03.01.2024 16:27 »
Inwiefern wäre das nun repräsentativ? Schön, dass dem ein oder anderen längere Taxi-Aufenthalte erspart bleiben. Es gibt aber Bereiche, da verhält sich das Ganze anders - insbesondere im MINT Bereich. Und da sprechen wir nicht von einzelnen Stellen, sondern von etlichen die nicht besetzt werden können. A11 ist da ehrlich gesagt auch ein schlechter Trost - Bekannte von mir bewegen sich mittlerweile im Bereich >90k in der Wirtschaft (HO, keine Dienstreisen, Product Owner). Wie will man solche Menschen in den öD bewegen? Man bekommt höchstens irgendwelche Blindpesen oder wie bei uns gar keine (geeigneten) Bewerbungen auf A12/13 DP. Ich will nicht wissen wie das Elend im kommunalen Bereich aussieht wo regelmäßig mit EG10 ausgeschrieben wird.

Umso weniger erschließt sich einen, warum dann jeder Verwaltungsmitarbeiter oder Geisteswissenschaftler wie eine hochgefragte IT-/technische Fachkraft bezahlt werden sollte, wenn in der freien Wirtschaft so gravierende Einkommensunterschiede zwischen den beiden Gruppen bestehen. Dann doch lieber eine stärkere Binnendifferenzierung zwischen den Beschäftigten je nach "Gefragtheit" der Qualifikation. Die Besoldung, die ich jetzt erhalte, wäre mit meiner beruflichen Qualifikation in der freien Wirtschaft komplett ausgeschlossen. Eine weitere Erhöhung empfände ich da fast schon als Hohn all jenen Geisteswissenschaftlern gegenüber, die nicht das Glück der Verbeamtung im öD haben.

Weil ein Beamter und seine Familie verfassungsrechtlich so zu alimentieren ist, dass die gewährten Bezüge amtsangemessen sind. Die Mindestalimentation, die dem absoluten Alimentationsschutz unterliegt, darf dabei nicht unterschritten werden, unabhängig von der mitgebrachten Qualifikation. Die Mindestalimentation stellt dabei den Ausgangspunkt für das gesamte Besoldungsgefüge dar.

Eventuell wäre oberhalb der Mindestalimentation eine stärkere Binnendifferenzierung zulässig, z.B. durch eine Besoldungstabelle für den nichttechnischen Dienst, technischen Dienst und naturwissenschaftlichen Dienst. Ausgangspunkt wäre aber immer die Mindestalimentation. Sofern das überhaupt zulässig wäre?
« Last Edit: 03.01.2024 16:38 von PolareuD »

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9227 am: 03.01.2024 17:15 »
Hier melden sich wohl lauter BMI oder BMF Mitarbeiter an.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9228 am: 03.01.2024 17:18 »
Wie verhält es sich eigtl wenn der Widerspruch für 2023 zwar via E-Mail 2023 erging, aber postalisch erst 2024 erfolgen wird? Ich schlage mich seit einer Woche mit unserer lieben Post rum, weil ein Einschreiben vermutlich verloren gegangen ist. In diesem Land funktioniert echt nichts mehr...

Der Rehm-Verlag sagt dazu folgendes:
3.7Zeitnahe Geltendmachung von Verletzungen der Alimentationspflicht und anderem höherrangigem Recht
64

Besoldungsansprüche, die sich nicht aus einem Gesetz unmittelbar ergeben, sondern wegen Verletzung der Alimentationspflicht durch den Dienstherrn vom Bundesverfassungsgericht zugesprochen werden, müssen zeitnah, d. h. im Haushaltsjahr, für das Leistungen verlangt werden, gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht worden sein. Grund dafür ist das öffentlich-rechtliche Treueverhältnis. Es verpflichtet den Beamten, seinem Dienstherrn einen Hinweis zu geben, wenn er, der Beamte, Befürchtungen hinsichtlich eines sich nicht unmittelbar aus dem Besoldungsrecht ergebenden Rechtsverstoßes hat, aus dem Ansprüche hergeleitet werden. Der Dienstherr hat dann die Möglichkeit, sich über die Rechtslage Gewissheit zu verschaffen und ggf. zu reagieren. Inhaltlich unterliegt die Geltendmachung nur geringen Anforderungen. Es genügt, wenn der Beamte schriftlich oder in elektronischer Form als E-Mail zum Ausdruck bringt, aus welchem Grund er seine Dienstbezüge für zu niedrig hält, damit sich der Dienstherr auf potenzielle finanzielle Mehrbelastungen und ihre Gründe einstellen kann. Allerdings muss das Verlangen für jedes Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9229 am: 03.01.2024 18:30 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9230 am: 03.01.2024 18:56 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Könnte daran liegen, dass eine Verringerung der Wochenarbeitszeit zwar den „Stundenlohn“ erhöht, aber die gewährte Alimentation als ganzes nicht tangiert, also verfassungsrechtlich keine Einflussgröße darstellen sollte.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9231 am: 03.01.2024 19:41 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Könnte daran liegen, dass eine Verringerung der Wochenarbeitszeit zwar den „Stundenlohn“ erhöht, aber die gewährte Alimentation als ganzes nicht tangiert, also verfassungsrechtlich keine Einflussgröße darstellen sollte.

Das sehe ich anders. Wenn dem so wäre, dann müsste dem Beamten auch bei einstündiger Wochenarbeitszeit dieselbe Alimentation zukommen. Die Alimentation ist ja sehr wohl an die Arbeitskraft geknüpft, die man als Beamter nach allen Kräften zu erbringen und zu erhalten hat.

Unabhängig davon ist es natürlich trotzdem sehr ärgerlich, dass ein ursprünglich zeitlich befristetes Sonderopfer der Beamten weiterhin aufrecht erhalten wird, nachdem ursprünglich versprochen wurde dieses in Zeiten der besseren Haushaltslage wieder zurückzunehmen. Als die Kassen über Jahre sprudelten hieß es dann, dass die Rücknahme nicht machbar sei, weil man dazu ja weis Gott wie viele neue Stellen schaffen müsste. Für mich die Ursünde, mit der vieles angefangen hat. Mit den Beamten kann mans ja machen. Leider existierte damals noch Vertrauen in die Gesetzgeber und man vertraute auf das Versprechen. Was daraus gemacht wurde sieht man heute.

Mit ein Grund, warum ich null Vertrauen in irgendwelche Versprechungen mehr habe und trotz aller tollen Zusagen jedes Jahr trotzdem Widerspruch einlege.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9232 am: 03.01.2024 19:45 »
Genau, pass bloß auf Phoenix, gleich kommt wieder ein Admin um die Ecke und löscht mit forschem Ton alles weg, wegen off topic. Ist mir erst gestern passiert. ;)

beamtenjeff

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« Antwort #9233 am: 03.01.2024 22:22 »
Wie verhält es sich eigtl wenn der Widerspruch für 2023 zwar via E-Mail 2023 erging, aber postalisch erst 2024 erfolgen wird? Ich schlage mich seit einer Woche mit unserer lieben Post rum, weil ein Einschreiben vermutlich verloren gegangen ist. In diesem Land funktioniert echt nichts mehr...
(...).

Danke dir!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9234 am: 03.01.2024 22:28 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Ich denke, die "jungen Leute" würden auch 41 akzeptieren, sofern das Gehalt bzw. die Besoldung stimmt. Am Ende ist es nur eine Zahl, die zusammen mit der Kohle am Monatsende das Verhältnis zwischen Leistung/Auftrag und Lohn darstellt, dieses kann aber jeder eigeninitiativ durch Teilzeit individuell gewichten. Insofern ist hier die immer entscheidende Frage: wie viel bekomm ich, für wie viel Aufwand? Wenn man den Gesprächsbogen weiter spannt, landen wir im Off-Topic bei der Bürgergeld-Diskussion. Aber das ist leider die Wahrheit.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9235 am: 03.01.2024 22:47 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Ich denke, die "jungen Leute" würden auch 41 akzeptieren, sofern das Gehalt bzw. die Besoldung stimmt. Am Ende ist es nur eine Zahl, die zusammen mit der Kohle am Monatsende das Verhältnis zwischen Leistung/Auftrag und Lohn darstellt, dieses kann aber jeder eigeninitiativ durch Teilzeit individuell gewichten. Insofern ist hier die immer entscheidende Frage: wie viel bekomm ich, für wie viel Aufwand? Wenn man den Gesprächsbogen weiter spannt, landen wir im Off-Topic bei der Bürgergeld-Diskussion. Aber das ist leider die Wahrheit.

Guck doch mal in jeder Umfrage, Work-Life ist für uns junge immer das Top-Kriterium

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9236 am: 03.01.2024 22:59 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Ich denke, die "jungen Leute" würden auch 41 akzeptieren, sofern das Gehalt bzw. die Besoldung stimmt. Am Ende ist es nur eine Zahl, die zusammen mit der Kohle am Monatsende das Verhältnis zwischen Leistung/Auftrag und Lohn darstellt, dieses kann aber jeder eigeninitiativ durch Teilzeit individuell gewichten. Insofern ist hier die immer entscheidende Frage: wie viel bekomm ich, für wie viel Aufwand? Wenn man den Gesprächsbogen weiter spannt, landen wir im Off-Topic bei der Bürgergeld-Diskussion. Aber das ist leider die Wahrheit.

Guck doch mal in jeder Umfrage, Work-Life ist für uns junge immer das Top-Kriterium

Ich bin da ganz bei dir, auch ich, der sich zwischen Boomer und Z wiederfindet, kann den Life-Part durchaus verstehen. Ich würde dann einfach entsprechend die Std. reduzieren und mich dennoch am Gehalt erfreuen - dazu muss aber wie gesagt erstmal bei 100% genug Geld da sein... Home-Office kann das Ganze natürlich nochmal abrunden, würde zumindest auch nicht den Haushalt "belasten".

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9237 am: 03.01.2024 23:03 »
Ich kenne auch sehr leistungsbereite, junge Leute mit Hang zur Selbstüberschätzung, die enttäuscht das Heil in der PW suchen, wenn ihnen nicht binnen des ersten Jahres ein größeres Projekt zur eigenständigen Bearbeitung überlassen wird.

Die Hochschulen setzen den jungen Leute teilweise auch Flausen in den Kopf. Ich war neulich als Coprüfer an einer Hochschule  dabei und ich überlege immer noch, wie ich dem Prof noch ein bißchen Realitätssinn beibringe.

Die Dame, die in die PW gewechselt ist,  verdient nämlich dort mitnichten mehr. So schlecht ist E10 mit Aussicht auf Verbeamtung für Berufsanfänger nicht.

Taigawolf

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« Antwort #9238 am: 03.01.2024 23:10 »
Es wird hier immer über das Gehalt diskutiert aber ein mMn viel größeres Kriterium warum so wenige junge Leute nach kommen ist die Arbeitszeit

Wo arbeiten gut ausgebildete Kräfte, für den Lohn, noch 41 Stunden?

Ich denke, die "jungen Leute" würden auch 41 akzeptieren, sofern das Gehalt bzw. die Besoldung stimmt. Am Ende ist es nur eine Zahl, die zusammen mit der Kohle am Monatsende das Verhältnis zwischen Leistung/Auftrag und Lohn darstellt, dieses kann aber jeder eigeninitiativ durch Teilzeit individuell gewichten. Insofern ist hier die immer entscheidende Frage: wie viel bekomm ich, für wie viel Aufwand? Wenn man den Gesprächsbogen weiter spannt, landen wir im Off-Topic bei der Bürgergeld-Diskussion. Aber das ist leider die Wahrheit.

Genau das ist die Wahrheit. Um diese Sichtweise zu unterstreichen möchte ich kurz meine eigene Situation schildern.

Endlich Beamter in A10 gewesen nach jahrelangem Warten auf A9. Dann kam Corona, das Ahrtal etc. und die ganzen anderen Krisen. Ich war alleine für einen ganzen Landkreis der zuständige und Verantwortliche für den Katastrophenschutz. Während der Krisenzeiten hatte ich oft locker 80-100 Stunden-Wochen. Ich war keinen einzigen Tag krank und habe wirklich alles gegeben. Impfzentren in zwei Wochen aufgebaut und diese ganzen Späße. Meine Familie hat enorm darunter gelitten. Freizeit war ein Fremdwort. Ich war auch nachts, an Feiertagen und Wochenenden im Einsatz. Als Verwaltungsbeamter. Die angestellten Kollegen im Gesundheitsamt erhielten 1,5 fache Zeitzuschläge für solche Dienste, ich als Beamter nur die reguläre Arbeitszeit und ein paar Cent extra nach langem Kampf, weil das laut Personalamt "für Beamte nicht vorgesehen sei".

Am Ende war der Dank für mich, dass ich (saß von Anfang an auf A11 Dienstposten) trotzdem bitte noch ein Jahr auf die Beförderung in A11 warten soll, weil das unabhängig von der Leistung so Usus im Haus wäre. Dann kam on top die Anpassung des Besoldungsgesetzes BaWü, durch die plötzlich A10 das Eingangsamt im gD war und leider war ich mit einem Kind auch nicht zeugungswild genug, um mir enorme Nachzahlungen zu sichern. Dazu auch nur ein Kind. Meine Nachzahlung war lächerlich. Sprich alle Jahre warten und der enorme Einsatz waren am Ende umsonst. Flankiert wurde das dann durch die tollen neuen Rahmenbedingungen des neuen Besoldungsgesetzes. Natürlich durfte ich auch die abgesenkte Eingangsbesoldung und die Verschlechterungen bei der Behilfe für mich und meine Familie mitnehmen. Man war zu der Zeit einfach zu naiv, um das alles zu durchblicken und ständig Widerspruch einzulegen.

Das war für mich der Punkt, an dem meine Leistung schlagartig auf Dienst nach Vorschrift zurückging und ich dieses Haus verlassen habe.

Der springende Punkt ist, dass ich leistungshungrig und absolut motiviert gestartet bin, um nach ein paar Jahren harten Einsatzes bereits zum viehernden Amtsschimmel zu mutieren, der nur noch das Nötigste tut. Ich habe weder vom Dienstherr, noch vom Besoldungsgesetzgeber irgendeine Anerkennung erfahren, die sich monetär ausgewirkt hätte. Ganz im Gegenteil.

Da draußen dürfte es tausende Geschichten wie meine geben. Deshalb halte ich das insgesamt für dem Topic relevant. Es sind am Ende die vielen kleinen Stiche, die Leistungsbereitschaft bereits früh abwürgen.

Die 41 Stunden sind wie beschrieben nicht der zentrale Punkt. Es ist die fehlende Anerkennung der Leistungen, die sich auch im Geldbeutel widerspiegeln. Am Ende ist es eine Kumulation von vielen kleinen Punkten zusammengenommen, die es unattraktiv machen.

Es muss hier insgesamt ein Umdenken stattfinden, wenn man erstens noch junge Leute zu diesen Bedingungen finden will und diese zweitens auch noch motiviert sein sollen.