Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088959 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9045 am: 20.12.2023 10:50 »
Es war doch schon klar, dass alle Besoldungsgesetzgeber den harten Weg einer vorsätzlich verfassungswidrigen Besoldung weiterhin gehen wollen. Hierüber gibt es Absprachen zwischen den Besoldungsgesetzgebern, wie es Battis erklärt hat. Es ist deshalb eigentlich unerheblich, ob man jetzt Nuancen noch oben oder unten abweicht. Man will weitere Entscheidungen und Konkretisierungen des BVerfG, obwohl man weis, dass es der Weg des größten Schmerzes sein wird. Man hofft, dass man sich nach den anstehenden Entscheidungen des BVerfG weiterhin irgendwie herauswinden und lamentieren kann. Halt so wie man es immer gemacht hat. Und wer weiß, ob man bis dahin noch in der politischen Verantwortung ist. Nach mir die Sintflut.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9047 am: 20.12.2023 13:17 »
Liebe Kollegen,

was wird hier (Ergebnis offen) rumdiskutiert?

In meiner 45jährigen Dienstzeit habe ich eines gelernt:

Der Dienstherr Bund ist zu allen Überraschungen (positive und negative) und auch Gemeinheiten fähig.

Also bitte mal auf die Verlautbarungen des/der kommenden Bundesgesetzblätter warten.

Zur Zeit ist nur eines sicher, dem Bund fehlt Geld! Irgendjemand wird zur Kasse gebeten werden.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9048 am: 20.12.2023 14:32 »
Liebe Kollegen,

was wird hier (Ergebnis offen) rumdiskutiert?

In meiner 45jährigen Dienstzeit habe ich eines gelernt:

Der Dienstherr Bund ist zu allen Überraschungen (positive und negative) und auch Gemeinheiten fähig.

Also bitte mal auf die Verlautbarungen des/der kommenden Bundesgesetzblätter warten.

Zur Zeit ist nur eines sicher, dem Bund fehlt Geld! Irgendjemand wird zur Kasse gebeten werden.

Lebt das Forum nicht von Diskussionen?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9049 am: 20.12.2023 14:54 »
@BRUBeamter

Ja, klar.

Doch hier geht es schon ziemlich heftig zu😁

Siehe die Zahl der Beiträge.

Und viele berechnen ja schon ihr zukünftiges Einkommen ... und die zigtausend schwere Nachzahlung ... sei ihnen gegönnt.

Aber der Elefant im Porzellanladen ist (siehe auch das Posting von/über den BDZ) ... dem Bund fehlt Geld.

Mich wundert ja, dass der BDZ mal so aggressiv schreibt, von den anderen Wattebällchenwerfern hört man da weniger.

Frohes fest und einen guten Rutsch nach 2024 ... und zigtausende Nachzahlung, Beförderung fast aller in den höheren Dienst usw, usf

Wird schon😁

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9050 am: 20.12.2023 14:58 »
Nachtrag:

Und so nebenbei. Es soll ja angeblich einige 100 Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen geben, die noch keine Kinder haben, keine anrechenbaren Kinder mehr haben, oder gar schon alt sind und in Pension😁

Und die möchten auch mehr Geld.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9051 am: 20.12.2023 15:01 »
Nachtrag:

Und so nebenbei. Es soll ja angeblich einige 100 Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen geben, die noch keine Kinder haben, keine anrechenbaren Kinder mehr haben, oder gar schon alt sind und in Pension😁

Und die möchten auch mehr Geld.

Das ist mit dem jetzigen Entwurf, für die Masse, jedoch nicht gewollt. Leider.



Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9054 am: 20.12.2023 17:46 »
https://www.eurojackpot.de/

78 Mio. Euro... Damit hätten wir schon in etwa die Hälfte wieder drin. Bitte am Freitag im Forum posten ob jemand gewonnen hat. Ich leite es dann unverzüglich ans BMF weiter!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9055 am: 20.12.2023 18:57 »
Der Gewinner muss dann ein Leben lang umsonst Dienst schieben ;D

Daedalus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9056 am: 20.12.2023 22:56 »
Die Anpassung der höheren Bemessungssätze in der Beihilfe sind im BMI inzwischen erst für den 01.01.2025 vorgesehen.

Zumindest wird die Anpassung der eingesetzten Abrechnungssoftwaren vom BVA erst zu diesem Tag mit der o.g. Begründung beauftragt, wie vom externen Dienstleister zu hören ist.


fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9057 am: 20.12.2023 23:52 »
Letztlich und so leid es mir tut ... sind es doch auch nur immer die gleichen Phrasen von dbb und bdz.
Seit Jahren lässt man sich bzgl. der 41 Stunden Woche verarschen. Hinzu kommt seit Jahren die Bezahlung.
Ein Trauerspiel...
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/grinch-weihnachten-fuer-den-zoll/

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9058 am: 21.12.2023 06:35 »
Die Anpassung der höheren Bemessungssätze in der Beihilfe sind im BMI inzwischen erst für den 01.01.2025 vorgesehen.

Zumindest wird die Anpassung der eingesetzten Abrechnungssoftwaren vom BVA erst zu diesem Tag mit der o.g. Begründung beauftragt, wie vom externen Dienstleister zu hören ist.

Soll das heißen, dass das BBVAngG nun evtl. erst zum
01.01.25 in Kraft treten soll oder was könnte der Hintergrund sein?
Oder denkt ihr, durch die Einsparung der 150 Mio in 2024 werden die Bemessungssätze erst 2025 erhöht?

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9059 am: 21.12.2023 08:28 »
Die Anpassung der höheren Bemessungssätze in der Beihilfe sind im BMI inzwischen erst für den 01.01.2025 vorgesehen.

Zumindest wird die Anpassung der eingesetzten Abrechnungssoftwaren vom BVA erst zu diesem Tag mit der o.g. Begründung beauftragt, wie vom externen Dienstleister zu hören ist.

Soll das heißen, dass das BBVAngG nun evtl. erst zum
01.01.25 in Kraft treten soll oder was könnte der Hintergrund sein?
Oder denkt ihr, durch die Einsparung der 150 Mio in 2024 werden die Bemessungssätze erst 2025 erhöht?


Das würde den Abzug der 150 Mio schon erklären finde ich.
Hoffentlich werden wir es irgendwann mal rausfinden  :-\

Gruß MD