Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091774 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5565 am: 17.04.2023 10:47 »
Weiß jemand, wann das Urteil des BVerfG veröffentlicht wird? Sollte doch im April 23 sein, oder?

Es war glaube ich mal Q1 angedacht. Ich hoffe das sich dieses Jahr überhaupt etwas tut.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5566 am: 17.04.2023 11:23 »
Welches Urteil? Zu Bremen?

Genau weiß ich das gar nicht. Im Netz habe ich nichts dazu finden können.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5567 am: 17.04.2023 11:26 »
Potentiell in 2023 anstehende Entscheidungen des BVerfG mit Bezug zur amtsangemessenen Alimentation:

2 BvL 2/16,                 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt
2 BvL 3/16,                 Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur
2 BvL 4/16,                 Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A,
2 BvL 5/16,                 C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG
2 BvL 6/16                  verfassungswidrig sind.

2 BvL 13/18                Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts
                                 zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur
                                 Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007
                                 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist.

2 BvL 5/19                 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob
                                 einzelne Vorschriften des niedersächsischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für
                                 verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012
                                 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG
                                 verfassungswidrig sind.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5568 am: 17.04.2023 19:29 »
Wie ist denn eure Prognose, wann wir in diesem Zusammenhang den ersten Euro auf dem Konto verbuchen können? Was den Übertrag des TVÖD-Abschlusses angeht, hoffe ich ja auf den Juli/August, sofern alles glatt läuft.

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5569 am: 17.04.2023 20:11 »
Potentiell in 2023 anstehende Entscheidungen des BVerfG mit Bezug zur amtsangemessenen Alimentation:
(...) des bremischen Besoldungsrechts
(...) des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts
(...) des niedersächsischen Besoldungsrechts .

Danke dir für die Aufstellung!
Was mich erstaunt: Warum ist kein Verfahren für die Bundesbeamten beim BVerfG anhängig?
Gibt es denn wenigstens Verwaltungsgerichts-Verfahren für diesen Rechtskreis?
Oder anders gefragt: Wie untätig sind denn bitte die Gewerkschaften auf der Bundesebene?!?!?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5570 am: 17.04.2023 21:01 »
Was mich erstaunt: Warum ist kein Verfahren für die Bundesbeamten beim BVerfG anhängig?

Der Bund war mal unter den Bestbesoldern. Viele Bundesbehörden sind groß und haben Stellenkegel, die das Beamtendasein, nicht nur im höheren Dienst, relativ attraktiv gemacht haben. Dazu kommt die demografische Struktur. Die (vielen) älteren Kollegen sind eben nicht  so sehr von der Immobilienblase betroffen.

In Summe gibt es womöglich keine einzige Klage auf Bundesebene. Aber ich versichere dir, dass ich klagewillig bin. Bald kommt ja der Punkt, an dem ein verfassungswidriges Anpassungsgesetz verabschiedet wird und die Widersprüche anschließend negativ beschieden werden, was den Klageweg eröffnet. Irgendwann reicht es einfach. Ich hoffe, ich bin nicht der einzige Bundesbeamte, der diesen Weg gehen wird.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5571 am: 17.04.2023 21:24 »
Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5572 am: 17.04.2023 21:30 »
Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.

Da ist es doch auch nicht besser

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5573 am: 17.04.2023 21:59 »
Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.

Da ist es doch auch nicht besser

Mit Kindern ggf. schon. Ansonsten wird ein Nebenjob beantragt und Stunden reduziert.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5574 am: 17.04.2023 22:35 »
Was mich erstaunt: Warum ist kein Verfahren für die Bundesbeamten beim BVerfG anhängig?

Der Bund war mal unter den Bestbesoldern. Viele Bundesbehörden sind groß und haben Stellenkegel, die das Beamtendasein, nicht nur im höheren Dienst, relativ attraktiv gemacht haben. Dazu kommt die demografische Struktur. Die (vielen) älteren Kollegen sind eben nicht  so sehr von der Immobilienblase betroffen.

In Summe gibt es womöglich keine einzige Klage auf Bundesebene. Aber ich versichere dir, dass ich klagewillig bin. Bald kommt ja der Punkt, an dem ein verfassungswidriges Anpassungsgesetz verabschiedet wird und die Widersprüche anschließend negativ beschieden werden, was den Klageweg eröffnet. Irgendwann reicht es einfach. Ich hoffe, ich bin nicht der einzige Bundesbeamte, der diesen Weg gehen wird.

Dem Stiime ich zu. Wenn mein Widerspruch negativ beschieden wird, wird der weitere Rechtsweg beschritten. Es gibt nur eine Einschränkung meinerseits: Die Rechtsschutzversicherung muss die kosten übernehmen.

Ozymandias

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« Antwort #5575 am: 17.04.2023 22:54 »
Was mich erstaunt: Warum ist kein Verfahren für die Bundesbeamten beim BVerfG anhängig?

Der Bund war mal unter den Bestbesoldern. Viele Bundesbehörden sind groß und haben Stellenkegel, die das Beamtendasein, nicht nur im höheren Dienst, relativ attraktiv gemacht haben. Dazu kommt die demografische Struktur. Die (vielen) älteren Kollegen sind eben nicht  so sehr von der Immobilienblase betroffen.

In Summe gibt es womöglich keine einzige Klage auf Bundesebene. Aber ich versichere dir, dass ich klagewillig bin. Bald kommt ja der Punkt, an dem ein verfassungswidriges Anpassungsgesetz verabschiedet wird und die Widersprüche anschließend negativ beschieden werden, was den Klageweg eröffnet. Irgendwann reicht es einfach. Ich hoffe, ich bin nicht der einzige Bundesbeamte, der diesen Weg gehen wird.

Dem Stiime ich zu. Wenn mein Widerspruch negativ beschieden wird, wird der weitere Rechtsweg beschritten. Es gibt nur eine Einschränkung meinerseits: Die Rechtsschutzversicherung muss die kosten übernehmen.

Gibt mittlerweile genug Vorlagen vom tbb, Berlin und Co. Kosten sind 483 Euro Brutto, netto weniger da Werbungskosten.

Rechtsschutzversicherung bringt da überhaupt nichts, da sowieso zig Jahre später das BVerfG entscheiden muss... => Bestandskraft muss verhindert werden, das geht auch ohne Anwalt.

Wie man in Niedersachsen sieht kann das auch fast 20 Jahre später sein... da kommt einiges an möglichen Nachzahlungen zusammen..... 

In vielen Verträgen ist das Verwaltungsrecht übrigens überhaupt nicht abgesichert.

Versuch

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« Antwort #5576 am: 17.04.2023 23:46 »
Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.

Da ist es doch auch nicht besser

Mit Kindern ggf. schon. Ansonsten wird ein Nebenjob beantragt und Stunden reduziert.

Ihr merkt schon wie ihr eure rechte nicht wahrnimmt?

Amtsschimmel

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« Antwort #5577 am: 17.04.2023 23:56 »
Was sollen wir denn machen außer den Rechtsweg beschreiten, 20 Jahre warten und hier meckern?

Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.

Da ist es doch auch nicht besser

Mit Kindern ggf. schon. Ansonsten wird ein Nebenjob beantragt und Stunden reduziert.

Ihr merkt schon wie ihr eure rechte nicht wahrnimmt?

Knarfe1000

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« Antwort #5578 am: 18.04.2023 08:34 »
Potentiell in 2023 anstehende Entscheidungen des BVerfG mit Bezug zur amtsangemessenen Alimentation:
(...) des bremischen Besoldungsrechts
(...) des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts
(...) des niedersächsischen Besoldungsrechts .

Danke dir für die Aufstellung!
Was mich erstaunt: Warum ist kein Verfahren für die Bundesbeamten beim BVerfG anhängig?
Gibt es denn wenigstens Verwaltungsgerichts-Verfahren für diesen Rechtskreis?
Oder anders gefragt: Wie untätig sind denn bitte die Gewerkschaften auf der Bundesebene?!?!?
In RLP werden derzeit 5 Musterklagen (A 9 - A 14, verschiedene Lebensumstände) vorbereitet. Ich bin mir jedoch relativ sicher, dass schon rheinland-pfälzische Beamte in der Vergangenheit geklagt haben (zumindest beim obersten Verwaltungsgericht).

Knarfe1000

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« Antwort #5579 am: 18.04.2023 08:35 »
Bei uns war es im technischen gD eigentlich Usus das man relativ schnell auf A12 kommt. Von dem ist man auch schon abgerückt. Wenn der Bund meint uns kaputt sparen zu müssen, gehts halt erst einmal zum Land.
Dann aber Hessen, die legen ja 6 % auf die Besoldung drauf. Von RLP kann ich nur dringend abraten, wir liegen im hinteren Mittelfeld.