Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090863 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7920 am: 12.10.2023 23:01 »
Swen ich stimme persönlich mit Dir überein, durch den Inneneinblick im Querschnitt weiß ich aber, dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht. Der DRB hat sich zwar auch allgemein geäußert, gut organisierter Widerstand ist aber faktisch nur aus den Reihen der R-Besoldung zu erwarten und die sind zahlenmäßig im Bund keine relevante Größe bezogen auf das Gesamtbudget.

Das Reförmchen was uns ins Haus steht wird nach vorsichtigen Schätzungen 70% der Widerspruchsführer besänftigen und somit den Kostenpunkt nochmals minimieren den es  - ohne vernünftigen Zweifel - zu einem Zeitpunkt X in der Zukunft geben wird.

Leider ist Dir auch hier in jedem Deiner Worte zuzustimmen, Bal. Danke wie immer für Deine differenzierten Infos!

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7921 am: 12.10.2023 23:57 »
"...dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht."
Ist denn beim Bundesverfassungsgericht bereits ein Verfahren anhängig das "Die Bundesrepublik Deutschland" mit ihren Beamten betrifft?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7922 am: 13.10.2023 06:33 »
Meines Wissens nach ist das nicht der Fall. Einen Überblick über die historische Entwicklung findest Du hier: Nr. 6207 und 6208. Im zweiten Teil (Nr. 6208) gebe ich auch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren wieder.

Beaztley

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7923 am: 13.10.2023 06:52 »
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
Wirklich eine traurige Entwicklung, die man hier mal ganz übersichtlich nachvollziehen kann.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7924 am: 13.10.2023 07:12 »
Meines Wissens nach ist das nicht der Fall. Einen Überblick über die historische Entwicklung findest Du hier: Nr. 6207 und 6208. Im zweiten Teil (Nr. 6208) gebe ich auch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren wieder.
Fehlt hier ggf. ein Link?
Es müsste also jemand aus der Bundesbeamtenschaft, am besten immer einer aus jeder Besoldungsordnung, den Klageweg beschreiten bis das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abgegeben wird?

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7925 am: 13.10.2023 07:22 »
Meines Wissens nach ist das nicht der Fall. Einen Überblick über die historische Entwicklung findest Du hier: Nr. 6207 und 6208. Im zweiten Teil (Nr. 6208) gebe ich auch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren wieder.
Fehlt hier ggf. ein Link?
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg304760.html#msg304760

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7926 am: 13.10.2023 07:41 »
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
Wirklich eine traurige Entwicklung, die man hier mal ganz übersichtlich nachvollziehen kann.

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PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7927 am: 13.10.2023 08:47 »

Ich meine aber, dass die genannten Zahlen so nicht in einer finalen Fassung zu finden sein werden, da die dargestellte Höhe weder die Bürgergeldanpassung  2023 & 2024 noch das Ergebnis der Wohngeldstatistik 2022 und 2023 berücksichtigt.


Da Frage ich mich doch: Woher stammen die Werte aus dem Referentenentwurf vom 16.01.2023? Hat die im BMI einfach irgend einer ausgewürfelt?

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7928 am: 13.10.2023 08:53 »
Bei dem Vergleich muss man jedoch beachten:  Die wesentlich niedrigere Bemessungsgrundlage aufgrund des großen Unterschieds zwischen Renten- bzw. Pensionsniveau  führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt. Bitte keine Belehrungen eines völlig abweichenden Systems und das man das alles nicht vergleichen kann. Kann man natürlich schon, da die Vergleichsgröße, nämlich das zu Konsum zur Verfügung stehende Geld, identisch ist. Lediglich wird durch die höheren Prozentsätze der Unterschied kleiner.
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
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Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7929 am: 13.10.2023 09:42 »
Und wieder nix im Wochenausblick Bundesverfassungsgericht :(

MB NRW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7930 am: 13.10.2023 10:06 »
@Jambalaya

In der Tat haben Pensionäre absolut gesehen einen höheren Betrag (davon ist allerdings noch vollständig Steuer und die PKV zu entrichten).
Das Thema ist jedoch, ob das amtsangemessen ist. Und ich meine, dass dies nur ein weiteres Indiz dafür ist, dass unsere Dienstherren uns verar... ähh nicht amtsangemessen alimentieren und das auch im Ruhestand nicht. Dies belegt doch lediglich, dass wir als Spardose bzw Melkkuh für andere Aufgaben verstanden werden.

Wenn ich an meinen Ruhestand in rund 15-16 Jahren denke, ist das hoffentlich geklärt. Für die Kollegen, die aktuell im Ruhestand sind ist es bis dahin voraussichtlich aus natürlichen Gründen zu spät. Für meinen Gerechtigkeitssinn eine Schande...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7931 am: 13.10.2023 10:18 »
[...] führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt.

Nein!

2014 bekam ein Beispiel-Pensionär 3.000€, ein Beispiel-Rentner 1.500€, und ein Beispiel-Schnitzel kostete 20€.
2023 bekam der gleiche Pensionär 3.544€, der gleiche Rentner 1.971€, und der Schnitzel-Preis betrug 25,11€ (jeweils laut Tabelle). 

Der Pensionär bekam 2023 weniger Schnitzel als 2014 (141,14 statt 150).
Der Rentner bekam 2023 mehr Schnitzel als 2014 (78,49 statt 75).

Obwohl also der von dir genannte "absolute Zuwachs" beim Pensionär höher ist (544€ statt 471€), kann er sich 8,86 Schnitzel weniger leisten, während der Rentner 3,49 Schnitzel mehr verfuttern kann.

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7932 am: 13.10.2023 10:40 »
Bei dem Vergleich muss man jedoch beachten:  Die wesentlich niedrigere Bemessungsgrundlage aufgrund des großen Unterschieds zwischen Renten- bzw. Pensionsniveau  führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt. Bitte keine Belehrungen eines völlig abweichenden Systems und das man das alles nicht vergleichen kann. Kann man natürlich schon, da die Vergleichsgröße, nämlich das zu Konsum zur Verfügung stehende Geld, identisch ist. Lediglich wird durch die höheren Prozentsätze der Unterschied kleiner.
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
Wirklich eine traurige Entwicklung, die man hier mal ganz übersichtlich nachvollziehen kann.

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Kann man nicht vergleichen, das scheitert im Grundsatz bereits.
Zum einen zahlen Beamte mittlerweile ca. 15% für ihre Pensionen durch Gehaltskürzungen (Eckmannvergleich, Bundesbesoldungsgesetz in den 50ern, Abschläge bei Tarifübernahme) ggü. 9,3% AN-Anteil für die Rente, zum anderen ist bei den Zahlen zur Rente immer der ungelernte Geringverdiener dabei. Auch hat ein Beamter in der Regel ein lückenloses Arbeitsleben, während bei der Durchschnittsrente auch die vielen Menschen mit unterschiedlich großen Lücken im Arbeitsleben mit dabei sind. Mal abgesehen davon werden hier Betriebsrenten nicht mit abgebildet!
Somit ist eine Belehrung, das beide Systeme nicht vergleichbar sind, angemessen.

Wenn man mit diesen Werten vergleichen möchte, so müsste man entsprechend der gen. Parameter anpassen und filtern. Das einzige, was sich hier rauslesen lässt, ist die Tatsache, dass die Pension prozentual weniger nach oben angepasst wurden, als die Rente. Hier das Argument der Bemessungsgrundlage anzuführen, scheitert an der Tatsache, dass beide Systeme so ohne weiteres nicht vergleichbar sind!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7933 am: 13.10.2023 10:50 »
Und wieder nix im Wochenausblick Bundesverfassungsgericht :(

Langsam wird es deprimierend...

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7934 am: 13.10.2023 10:51 »
Man muss halt auch einbeziehen, dass die Erhöhung für 2024 schon beschlossen ist. Damit wird die Lücke zur Preisentwicklung voraussichtlich komplett, zu den Renten zumindest weitgehend geschlossen werden (eine Erhöhung unterstellt von kolportierten 5-6 Prozent). Die Nullrunde für 2023 ist ok anzuführen, unseriös ist es aber 2023 aufzuhören mit der Betrachtung. Zusätzlich muss man hierbei auch beachten, dass nicht alle Beamten Pensionäre sind und dass Beamte im aktiven Dienst unter bestimmten Umständen eben gerade weitere Zulagen erhalten sollen, die ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.