Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091175 times)

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8340 am: 16.11.2023 18:19 »
Streikrecht hin oder her. Beamte haben ein Demonstrationsrecht, welches nach Dienst ausgeübt werden darf. Über mehrere Wochen um 1400 ausloggen und alle zusammen vor dem Bundestag stehen. Dann werden die Medien auch aufspringen.

PolareuD

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SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8342 am: 17.11.2023 08:28 »
Ein sachlicher Artikel, der zugleich - wenn ich das richtig sehe - eine deutliche Skepsis gegenüber einer Vier-Tage-Woche an den Tag legt. Dabei ist der Verweis (der Arbeitgeberseite) auf den den Fachkräftemangel verschärfenden Charakter einer Vier-Tage-Woche sachlich berechtigt. Jedoch ist insbesondere das, was die NGG hervorbringt und sachlich untermauert, ebenfalls offensichtlich sachlich berechtigt: Die Arbeit (auch) in diesen Branchen ist mit einem hohen Armutsrisiko nicht erst im Alter verbunden.

Formal (und damit verknappt) betrachtet, stellt sich mir die Sachlage m.E. wie folgt dar: Sowohl die Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft in vielen Branchen (jene, die die NGG vertritt, gehört im hohen Maße dazu) seit recht langer Zeit nur Löhne und Gehälter zahlt, die es den Arbeitgebern erleichtert hat, keine betriebsbedingten Veränderungen vorzunehmen, als auch die Tatsache, dass der zunehmende Fachkräftemangel mit hoher Wahrscheinlichkeit für viele Branchen und Unternehmen zukünftig recht starke Auswirkungen zeitigen wird (so wie er sie schon heute zeitigt), sind seit Jahren bekannt. Die aus der Corona-Pandemie und den Folgen des russischen Angriffskriegs resultierenden und nun also sich beschleunigenden Transformationsbedingungen waren absehbar, wenn auch die Dynamik, mit der sie sich seit 2020 vollziehen, nicht absehbar war: Die notwendigen Transformationsbedingungen - deren maßgebliche Ursache der sich zunehmend verschärfende Fachkräftemangel und das (nicht nur) damit zusammenhängende (Niedrig-)Lohnniveau sind - sind nun das Problem nicht weniger Branchen; darauf zu vertrauen, dass sich nun die Arbeitnehmer brav in ihr vorheriges "Schicksal" fügen und also zugunsten der Arbeitgeber und mit der individuellen Folge einer höheren Wahrscheinlichkeit von Armut, und zwar nicht erst, aber noch einmal mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit dann auch im Alter, war und ist recht kurzsichtig gedacht.

Letztlich zeigen sich nun die Folgen einer neoliberal betrachteten Wirtschafts- mitsamt einer damit verbundenen Gesellschaftspolitik, wie sie seit den endenden 1970er Jahren zunehmend und zunehmend globalisiert und also nicht nur, aber auch in Deutschland vollzogen worden ist, die also weder im Ressourcenverbrauch (zu der, wenn man Menschen als Humankapital betrachtet, dann ebenfalls der Faktor Arbeitnehmer gehört, der zu einem solchen Faktor wird, wenn man ihn so betrachtet) noch in den damit verbundenen anthropogen vollzogenen Folgen für die Natur - neben dem Klimawandel wären mindestens noch das Artensterben und der Flächenverbrauch zu nennen - auf Nachhaltigkeit gebaut war und es auch weiterhin nicht ist.

Einfache und schnelle Lösungen kann man also in diesen - recht generalisiert betrachteten - Kontexten kaum erwarten; erwartbar dürfte(n) aber die nun beschleunigt zu vollziehende Tranformation(en) ein starkes Konfliktpotenzial beinhalten, das durch die sozial differenzierte digitale Medienlandschaft, wie sie in den letzten rund dreißig Jahren entstanden ist, noch einmal beträchtlich verschärft werden wird, da die "Gatekepper"-Funktion der Medien nicht mehr so gegeben ist, wie das bis vor wenigen Jahrzehnten noch der Fall gewesen ist, als sich der einzelne also nicht mit den heutigen Möglichkeiten (oder Wahrscheinlichkeiten) Gehör verschaffen konnte.

Was bleibt? Die Macht der Arbeitnehmer und ihrer (gewerkschaftlichen) Vertreter wird auf der einen Seite tendenziell zunehmen, sodass sie ihr Interesse an besseren Arbeits- und Einkommensbedingungen tendenziell eher werden durchsetzen können als in der Vergangenheit (wobei das letztlich auf die jeweilige Branche ankommt und also ebenfalls recht stark generalisiert betrachtet ist); auf der anderen Seite stehen die deutschen Unternehmen in einer globalen Konkurrenz, in der es für sie strukturell - neben dem individuellen Interesse, möglichst viel vom erwirtschafteten Kuchen für sich zu behalten - nur umso mehr um Gewinnmaximierung gehen muss, um konkurrenzfähig zu bleiben oder es wieder zu werden. Entsprechend kann man nur hoffen, dass man sich von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite zukünftig wieder stärker auf das "rheinische Modell" besinnt, das zwar in anderen Zeiten ihren Ursprung gefunden, sich jedoch in diesen Zeiten als recht erfolgreich erwiesen hat. Damit müssten von beiden Seiten - vonseiten der Untnehmens- wie Gewerkschaftsvertretern - insbesondere die ritualisierte Form der Konfliktbewältigung verändert werden, wobei man - denke ich - davon ausgehen dürfte, dass dafür die ersten klugen Schritte zunächst von der Arbeitgeberseite zu gehen wären: Denn sie waren von der Tendenz her weit überwiegend die größeren Profiteure der schönen neuen neoliberalen Welt und ihnen stehen zukünftig von der Tendenz her die größeren (Transformations-)Probleme ins Haus.

Und was heißt das für unser Thema? Man kommt leider auch hier wieder zum gleichen Schluss - während wir in der freien Wirtschaft wiederkehrend - wenn auch nicht als Regelfall - intelligente Verhandlungen und von gegenseitigem Respekt getragene Verhandlungen und Regelungen finden, die also eine deutlich größere Chance auf Erfolg und Akzeptanz haben sollten, kullern die Arbeitgeber nun in die Tarifverhandlungen mit einem, was politischen Erfolg und Akzeptanz betrifft, völlig unfähigen Verhandlungsführer in die Verhandlungen hinein, der in Hamburg schlagend bewiesen hat, dass er nicht nur in seiner feudalen Gesellschaftsauffassung, die insbesondere die als schwächer ausgemachten Gruppen gezielt, wenn auch ggf. "nur" mittelbar diskriminiert, sondern  auch, was seine Verhandlungskompetenz betrifft, nichts mitbringt, was gemeinsame Interessen in den Vordergrund stellen könnte, der sich also als der Sozialdemokrat, als den er sich augenscheinlich begreift, vor allem als Anhänger des ehernen Lohngesetzes zeigt und damit beweist, dass sein Denken eher aus dem vorletzten Jahrhundert stammt, als sich Sozialdemokraten noch gegen ein solches Denken positioniert haben, als aus dem 21. Jh., das also ganz andere Fähigkeiten an einen Verhandlungsführer in einer schwierigen Situation stellte, als er sie mitbringt.

Entsprechend muss man davon ausgehen, dass er es weiterhin als Signum erfolgreicher Politik betrachten wird, weiter kräftig an dem Ast zu sägen, auf dem er weitgehend alleine - also nur mit denen zusammen, mit denen er sägt - sitzt. Es wäre entsprechend erstaunlich, wenn er es nicht auf eine maximale Konfrontationsstrategie ankommen lassen würde, sodass man bis auf Weiteres weiterhin gerne Tucholskys Gedichte lesen darf: "Einmal waren wir beide gleich ..."

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8343 am: 17.11.2023 08:59 »
Kann es sein das es hier immer weiter in Verschwörungstheorien ausatmet? Ja, es ist keine Wertschätzung die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils immer weiter aufzuschieben. Es besteht aber auch für die Bundesbeamten noch keinen Zwang, da sich das Urteil nicht auf den Bund erstreckt.
Aber jetzt mal Butter auf die Stulle. Der Großteil der Beamten hat noch nicht mal Widersprüche eingelegt. Und in der Bürgerschaft hat auch nur bestimmte Gruppen an Beamten überhaupt einen Rückhalt. Diskussionen über das Streikrecht und Aufkündigung von Treuepflichten unterstreichen doch nur die ewige Diskussion in der Bevölkerung warum es überhaupt Beamte braucht. Auch ewige Fragen an BT-Abgeordnete führen zu nix. Da wird eine nette Mitarbeiterin sitzen, die immer den gleichen Text kopiert. Der Abgeordnete erhält dafür eine Antwortquote von 100%. Macht sich gut in der Öffentlichkeit. Die sind eh alle genervt vom Abgeordnetenwatch. Auch der existierende Entwurf wird den einen erfreuen und den anderen mit Unverständnis erfüllen. Natürlich wäre eine höhere Grundbesoldung besser. Wird es aber nicht geben. Die Besoldungsrunde ist ja faktisch um. Es geht nur noch darum es formal abzuschließen. Ich habe 7 Kinder. Jetzt könnt ihr euch ausrechnen was mir am liebsten wäre. Und jeder muss sehen das er seinen Pöppes ins Trockene kriegt. Brauch ich das Geld? Weiß ich nicht. Ich komm über die Runden. Das ich nicht reich werde wusste ich vor fast 30 Jahren als ich mich für die Laufbahn entschied.

Und hört doch mal auf die Kollegen beim BMI immer platt zu machen. Die haben eine politische Vorgabe. Die arbeiten sie ab. Da sitzt niemand. der freiwillig Wege sucht um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das ist eine Vorgabe! Und aus Scheiße kann man keinen Flachbild TV basteln.

Der Bund wird sich überlegen müssen was er macht. Er steht in Konkurrenz zu den Ländern. Wenn die Unterschiede zu groß werden gehen die Beamten. Ich kam aus NRW, weil ich bei gleicher Besoldung 200€ netto mehr auf dem Teller beim Bund hatte. Ich geh auch wieder nach NRW wenn's sein muss, da ich in meiner Konstellation durch die FZ nun 1600€ mehr dort hätte. Das Risiko kennt das BMI auch. Es wird eine Entscheidung kommen.

Der größte Blödsinn, den ich in meiner Laufbahn gesehen habe war die Föderalismusreform. Damit fing das ewige gucken auf die anderen Teller ja an. Jahressonderzahlungen ja/Nein/wieder/eingerechnet und und und.

Fragt Euch lieber mal wie alles soweit gekommen ist! Wo waren die Gewerkschaften für die Beamten???

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8344 am: 17.11.2023 09:59 »
Kann es sein das es hier immer weiter in Verschwörungstheorien ausatmet? Ja, es ist keine Wertschätzung die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils immer weiter aufzuschieben. Es besteht aber auch für die Bundesbeamten noch keinen Zwang, da sich das Urteil nicht auf den Bund erstreckt.
Aber jetzt mal Butter auf die Stulle. Der Großteil der Beamten hat noch nicht mal Widersprüche eingelegt. Und in der Bürgerschaft hat auch nur bestimmte Gruppen an Beamten überhaupt einen Rückhalt. Diskussionen über das Streikrecht und Aufkündigung von Treuepflichten unterstreichen doch nur die ewige Diskussion in der Bevölkerung warum es überhaupt Beamte braucht. Auch ewige Fragen an BT-Abgeordnete führen zu nix. Da wird eine nette Mitarbeiterin sitzen, die immer den gleichen Text kopiert. Der Abgeordnete erhält dafür eine Antwortquote von 100%. Macht sich gut in der Öffentlichkeit. Die sind eh alle genervt vom Abgeordnetenwatch. Auch der existierende Entwurf wird den einen erfreuen und den anderen mit Unverständnis erfüllen. Natürlich wäre eine höhere Grundbesoldung besser. Wird es aber nicht geben. Die Besoldungsrunde ist ja faktisch um. Es geht nur noch darum es formal abzuschließen. Ich habe 7 Kinder. Jetzt könnt ihr euch ausrechnen was mir am liebsten wäre. Und jeder muss sehen das er seinen Pöppes ins Trockene kriegt. Brauch ich das Geld? Weiß ich nicht. Ich komm über die Runden. Das ich nicht reich werde wusste ich vor fast 30 Jahren als ich mich für die Laufbahn entschied.

Und hört doch mal auf die Kollegen beim BMI immer platt zu machen. Die haben eine politische Vorgabe. Die arbeiten sie ab. Da sitzt niemand. der freiwillig Wege sucht um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das ist eine Vorgabe! Und aus Scheiße kann man keinen Flachbild TV basteln.

Der Bund wird sich überlegen müssen was er macht. Er steht in Konkurrenz zu den Ländern. Wenn die Unterschiede zu groß werden gehen die Beamten. Ich kam aus NRW, weil ich bei gleicher Besoldung 200€ netto mehr auf dem Teller beim Bund hatte. Ich geh auch wieder nach NRW wenn's sein muss, da ich in meiner Konstellation durch die FZ nun 1600€ mehr dort hätte. Das Risiko kennt das BMI auch. Es wird eine Entscheidung kommen.

Der größte Blödsinn, den ich in meiner Laufbahn gesehen habe war die Föderalismusreform. Damit fing das ewige gucken auf die anderen Teller ja an. Jahressonderzahlungen ja/Nein/wieder/eingerechnet und und und.

Fragt Euch lieber mal wie alles soweit gekommen ist! Wo waren die Gewerkschaften für die Beamten???

Darf man fragen was du so geraucht hast? Weshalb sollten sich die Urteile nicht mittelbar auch auf Bundesbeamte beziehen, nur weil der Bund nicht verklagt und verurteilt wurde? Die Besoldungssystematik ist bzw. war in allen BL und dem Bund ähnlich. Mitnichten ist der Bund also aus seiner Verantwortung einen verfassungskonformen Zustand herzustellen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8345 am: 17.11.2023 10:14 »
Kann es sein das es hier immer weiter in Verschwörungstheorien ausatmet?


Ich würde mal vermuten, dass bei denjenigen einfach der Frust zu Tage tritt, da der Bund seit nunmehr 3,5 Jahren durch Untätigkeit glänzt.


Es besteht aber auch für die Bundesbeamten noch keinen Zwang, da sich das Urteil nicht auf den Bund erstreckt.


Der Bund war im letzten Beschluss nicht der unmittelbar Beklagte, aber da es sich um ein Grundsatzbeschluss handelt, haben alle Besoldungsgesetzgeber ihre Besoldungsgesetze nach den aufgestellten Kriterien auszurichten.


Und hört doch mal auf die Kollegen beim BMI immer platt zu machen. Die haben eine politische Vorgabe. Die arbeiten sie ab. Da sitzt niemand. der freiwillig Wege sucht um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das ist eine Vorgabe!


Dem Stimme ich zu!


Fragt Euch lieber mal wie alles soweit gekommen ist! Wo waren die Gewerkschaften für die Beamten???


Diese erscheinen mir "nutzlos", da ein Erstreicken für eine amtsangemessene Alimentation nicht möglich ist. Für den Bund ist auch nicht erkennbar, dass hier Musterprozesse fachlich und finanziell unterstützt werden. Es erfolgt nicht mal eine Aufforderung an die Bundesbeamten Widerspruch in dem Zusammenhang einzulegen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8346 am: 17.11.2023 11:21 »
[quote:
Kann es sein das es hier immer weiter in Verschwörungstheorien ausatmet? Ja, es ist keine Wertschätzung die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils immer weiter aufzuschieben. Es besteht aber auch für die Bundesbeamten noch keinen Zwang, da sich das Urteil nicht auf den Bund erstreckt.


Auch wenn das Urteil infolge einer Klage eines Nicht Bundesbeamten erwirkt wurde, hat es sehr wohl auch Auswirkung auf den Bund.
Das sind mitnichten Verschwörungstheorien. Wenn man permanent immer wieder auf die Fr... gehauen wird, muss man sich nicht wundern wenn irgendwann eine Reaktion erfolgt.

quote:
Aber jetzt mal Butter auf die Stulle. Der Großteil der Beamten hat noch nicht mal Widersprüche eingelegt.


Das hiesse ja im Umkehrschluss, man erlässt verfassungswidrige Gesetze und wenn sich nur einige beschweren ist das okay und es bleibt dabei ? Ja es haben sich leider nicht mehr mit Widersprüchen gegen die Besoldung gewehrt. Das liegt zum einen an der wenig bis gar nicht vorhandenen Organisiertheit. Zum andern an den blamablen Gewerkschaften. Einige Beamte insbesondere ab einer gewissen BesGrp fällt dieser Misssatnd vllt nicht mal auf. Wie ja einige hier auch schonmal gepostet haben, sind Sie mit Ihrer Besoldung zufrieden bzw schaetzen diese als ausreichend ein. Und letzten Endes aller Voraussicht nach vielleicht auch daran, dass sich ein Grossteil der Beamten vielleicht nicht einmal im Traume vorstellen kann, dass sein Dienstherr seine Beamten vorsätzlich seit Jahren hintergeht. Das Bild der Schafe, die geschoren werden, trifft es vielleicht auch.

quote:
Und in der Bürgerschaft hat auch nur bestimmte Gruppen an Beamten überhaupt einen Rückhalt. Diskussionen über das Streikrecht und Aufkündigung von Treuepflichten unterstreichen doch nur die ewige Diskussion in der Bevölkerung warum es überhaupt Beamte braucht.


Ja wir haben nahezu keinen grossen Rueckhalt in der Bevoelkerung. Das liegt zum einen an der medialen Darstellung, da wird so getan als ob es nur Ministerialraete gibt. Da werden zB. mit schoener Regelmaessigkeit Vergleiche eines Akademikers im OD mit einem normalen Arbeiter oder Angestellten angestellt, die einfach nicht vergleichbar sind. Desweiteren wird ja auch das Bild der untaetigen und faulen Beamten sehr gut gepflegt in gewissen Medien, die leider eine recht grosse Reichweite haben. Die ganze Angelegenheit zeigt doch eins ganz deutlich, die Beamten und deren Interesssenverbände haben nicht mal stumpfe Schwerter um sich fuer berechtigte Anliegen einzusetzen bzw zur Wehr zu setzen.
Das Dienst- und Treueverhältnis ist ein zweiseitiges Verhältnis, wobei die eine Seite mehr oder weniger alle Ihre Pflichten gegenueber der anderen Seite in der Zwischenzeit aufgekuendigt hat, aber weiter auf die Einhaltung der Pflichten der anderen Seite besteht.
Habe selber das Streikrecht fuer Beamte in den Raum gestellt, auch wenn ich es fuer sehr gefaehrlich halte, insbesondere in Bezug auf unsere innere Sicherheit wie ich ja auch geschrieben habe.
Aber wenn sich die Gesetzgeber unisono nicht mehr an geltendes Recht und Rechtsprechung halten, so ist es ggf an der Zeit andere Schritte zu erwaegen um die Damen und Herren zur Vernunft zu bringen und wieder an einen Tisch zu holen um sachgerechte Regelungen zu schaffen.

quote:
Auch ewige Fragen an BT-Abgeordnete führen zu nix. Da wird eine nette Mitarbeiterin sitzen, die immer den gleichen Text kopiert. Der Abgeordnete erhält dafür eine Antwortquote von 100%. Macht sich gut in der Öffentlichkeit. Die sind eh alle genervt vom Abgeordnetenwatch. Auch der existierende Entwurf wird den einen erfreuen und den anderen mit Unverständnis erfüllen.


Diese Fragen, da bin ich bei Ihnen, bringen so ziemlich gar nichts, zumindest nichts was unseren Prozess angeht. Man beschaeftigt einen Ghostwriter und geht eventuell auf die Nerven. Das mag aber durchaus auch etwas bringen. Fände tausendfache Mails an die Mailadressen der Abgeordneten und zustaendigen Staatssekretaere evtl viel interessanter. Also deren Postfaecher quasi zuspammen um ihnen den Unmut nahezubringen und Sie ggf richtig zu nerven.

quote:
Natürlich wäre eine höhere Grundbesoldung besser. Wird es aber nicht geben. Die Besoldungsrunde ist ja faktisch um. Es geht nur noch darum es formal abzuschließen.

Es geht bei der amtsangemessenen Alimentaiton nicht um die in der Tat fast abgeschlossene Besoldungsrunde. Das sind zwei Paar Schuhe.

quote:
 Ich habe 7 Kinder. Jetzt könnt ihr euch ausrechnen was mir am liebsten wäre. Und jeder muss sehen das er seinen Pöppes ins Trockene kriegt. Brauch ich das Geld? Weiß ich nicht. Ich komm über die Runden. Das ich nicht reich werde wusste ich vor fast 30 Jahren als ich mich für die Laufbahn entschied.

Das freut einen wenn der kranke AEZ da richtig was bringt, aber nochmal nur weil es sicher einigen richtig was bringt kann unrechtes nicht einfach als rechtens akzeptiert und hingenommen werden.

quote:
Und hört doch mal auf die Kollegen beim BMI immer platt zu machen. Die haben eine politische Vorgabe. Die arbeiten sie ab. Da sitzt niemand. der freiwillig Wege sucht um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das ist eine Vorgabe! Und aus Scheiße kann man keinen Flachbild TV basteln.


Auf die Sachbearbeiter und Dezernatsleiter etc des BMI haut keiner ein, es ist hier sicher jedem bewusst das dies politische Vorgaben sind und das diese mit aller Macht umgesetzt werden.
Wer einmal selber im Ministerium taetig war kennt dies zur Genuege auch in anderen Angelegenheiten. Man kennt am Ende sein eigenes Schreiben nicht mehr wieder wenn es einmal durch die Instanzen gegangen ist.
Dies ist umsomehr der Fall wenn von ganz oben die Vorgaben klar sind. Da kommt es nichtmal dazu, dass ein Dezernat/Referat einen Entwurf fertigt der auch nur die Vorgaben in Frage stellen könnte.

Fragt Euch lieber mal wie alles soweit gekommen ist! Wo waren die Gewerkschaften für die Beamten???
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Da habe Sie leider Recht. Aber man muss sich wie schon so oft hier erwähnt bewusst sein, die Interessenvertretungen sind nahezu machtlos , eben weil Sie keine wirklichen erfolgversprechenden Druckmittel haben.
« Last Edit: 17.11.2023 11:31 von Bundi »

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8347 am: 17.11.2023 11:53 »

Da habe Sie leider Recht. Aber man muss sich wie schon so oft hier erwähnt bewusst sein, die Interessenvertretungen sind nahezu machtlos , eben weil Sie keine wirklichen erfolgversprechenden Druckmittel haben.
Genau das unterschreibe ich nicht. Die Interessenverbände hätten durchaus die "Macht", ihre Mitglieder aktiv zu unterstützen. Da Beamten, Richtern, Soldaten quasi nur der Prozessweg übrigbleibt, könnte man - da grundsätzlich das Thema für alle gleich ist - Klagen unter einer Fachanwaltskanzlei sammeln un einreichen können. Billiger für den Verband und ein einfacherere Einstieg für die klagewilligen Beamten.
Darüber hinaus Information, Information, Information auf allen Wegen, aus allen Rohren. Wenn die Betroffenen kein Interesse zeigen, ok, aber ich bin der festen Überzeugung, dass mind. die Hälfte einfach darüber nichts wissen. Zusätzlich auch nichtorganisierte informieren. Damit erhöht man den Pool derjenigen, die potentiell Widerspruch einlegen und generiert ggf sogar mehr Mitglieder, wenn man den Zugang zum Klageweg vereinfacht.

Es ginge soviel - mit überschaubaren Aufwand, bei einer relativ klaren Lage - nur wer weiß, was im Hintergrund wieder läuft, dass vieles nur schleppend durch die Verbände vorangeht.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8348 am: 17.11.2023 11:58 »
Wochenausblick ist mal wieder leer...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8349 am: 17.11.2023 12:07 »
Genau das unterschreibe ich nicht. Die Interessenverbände hätten durchaus die "Macht", ihre Mitglieder aktiv zu unterstützen. Da Beamten, Richtern, Soldaten quasi nur der Prozessweg übrigbleibt, könnte man - da grundsätzlich das Thema für alle gleich ist - Klagen unter einer Fachanwaltskanzlei sammeln un einreichen können. Billiger für den Verband und ein einfacherere Einstieg für die klagewilligen Beamten.
Darüber hinaus Information, Information, Information auf allen Wegen, aus allen Rohren. Wenn die Betroffenen kein Interesse zeigen, ok, aber ich bin der festen Überzeugung, dass mind. die Hälfte einfach darüber nichts wissen. Zusätzlich auch nichtorganisierte informieren. Damit erhöht man den Pool derjenigen, die potentiell Widerspruch einlegen und generiert ggf sogar mehr Mitglieder, wenn man den Zugang zum Klageweg vereinfacht.

Es ginge soviel - mit überschaubaren Aufwand, bei einer relativ klaren Lage - nur wer weiß, was im Hintergrund wieder läuft, dass vieles nur schleppend durch die Verbände vorangeht.

Dem würde ich noch Anfügen, dass der Großteil der Beamteninteressenverbände ihre eigene Sachkompetenz zum Thema "verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation" deutlich verbessern müssen. Gefühlt haben, wahrscheinlich berufsbedingt, die Richterverbände die Thematik nur für sich erschlossen.



Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8352 am: 17.11.2023 16:06 »
Wie immer - viele Worte, wenig Taten.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8353 am: 17.11.2023 19:35 »
@kaldron

Meine Aussage hinsichtlich der Interessenverbände bezog sich einzig auf die Möglichkeiten der Verbände die derzeitige Situation wirkungsvoll verhindern zu können bzw den BesGesetzgeber entsprechend entgegen treten zu können. Da haben die Verbände nach meiner Bewertung eben keine wirklichen Druckmittel. Im schlimmsten Fall setzt der Gesetzgeber zunächst einmal seine Option um.
 Es ist sicher richtig die Verbände könnten den willigen Betroffenen Unterstützung bei Klagen leisten, Widerspruchsmuster erarbeiten und zu verbreiten und viel mehr Aufklärungsarbeit zu leisten. Aber das sind alles , soweit ich es sehe, nachgelagerte Optionen. Die greifen leider erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Im Rahmen der Verhandlungen zur Besoldung und der Beteiligung der Verbände sehe ich die Verbände als relativ machtlos oder nur mit stumpfen Schwert ausgestattet.
Es ist sicher richtig das die Thematik in weiten Teilen zB der Bw nicht wirklich bekannt und da ist viel Aufklärung erforderlich. Dem stimme ich uneingeschränkt zu.

@Polareu

Das mit der Sachkenntnis und Kompetenz der Verbände unterschreibe ich voll.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8354 am: 17.11.2023 22:50 »
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-vernachlaessigt-weiterhin-umsetzung-der-verfassungsgemaessen-besoldung/

Immerhin hört man wieder mal etwas

"Der BDZ wird zusammen mit dem dbb auf eine zeitnahe Finalisierung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes drängen."

Klingt doch erstmal gut. Mal sehen wie das Drängen dann aussieht.