Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093076 times)

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8865 am: 12.12.2023 15:26 »
Das Wort zum Dienstag…

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu!
Denkt an den Widerspruch 2023 per Einschreiben, Post, vorab per E-Mail, Fax, persönlicher Einwurf, Rauchzeichen, etc.pp.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8866 am: 12.12.2023 15:53 »
@andrep

Geht nächste Woche raus.
Ich traue auch dem alten Schreiben des BMI nicht das wir auf Widerspruch verzichten können.
Wie soll man diesen Dienstherrn auch noch trauen. Daher jetzt Widerspruch jedes Jahr. Eigentlich ist mein Vertrauen so sehr zerstört dass ich gegen nahezu alles  Widerspruch einlegen müsste weil ich dem Dienstherrn bzw den Verantwortlichen gar nicht mehr, in keiner Angelegenheit, traue.
Und dieses Mißtrauen bei mir ist, glaube ich auch was Battis und andere mit der Verfassungskrise meinen. Ich als Bundesbeamter traue meinem Dienstherrn nicht mehr über den Weg. Was macht das mit unserem Staat, wenn solche Gedanken auf breiter Front bei vielen Beamten die Oberhand gewinnen ?

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8867 am: 12.12.2023 16:22 »
Ich kanns dir sagen, innerliche Kündigung, Teilzeit und erste Gehversuche im Side Business

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8868 am: 12.12.2023 16:39 »
Ich kanns dir sagen, innerliche Kündigung, Teilzeit und erste Gehversuche im Side Business

Genauso sieht es bei mir auch aus. Wenn Side Business nicht genehmigt wird, übernehme ich teilweise die Kinderbetreuung und gehe vielleicht in Teilzeit.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8869 am: 12.12.2023 17:16 »
Wo finde ich nochmal das jüngste Muster für einen Widerspruch 2023?


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8871 am: 12.12.2023 21:20 »
Na eher nicht so was man so liest.

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8872 am: 12.12.2023 21:59 »
Oh danke, das passt gut. Mal sehen, welche Tipps die Referatsleiterin so gibt: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-die-geheime-welt-der-superreichen-100.html
edit: Verschonungsbedarfsprüfung, ab Minute 36
« Last Edit: 12.12.2023 22:07 von Foxtrott »

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8873 am: 13.12.2023 08:09 »
Wo finde ich nochmal das jüngste Muster für einen Widerspruch 2023?

Ich würde mich auch freuen wenn jemand das Musterschreiben für 2023 hochlädt!

Murat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8874 am: 13.12.2023 08:10 »
Die Amtsangemessene Alimentation wird doch geheilt durch Nachzahlungen der letzten 3 bzw 4 Jahre und durch die AEZ minus Abschmelzbeträge , oder net

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8875 am: 13.12.2023 08:14 »
Die Amtsangemessene Alimentation wird doch geheilt durch Nachzahlungen der letzten 3 bzw 4 Jahre und durch die AEZ minus Abschmelzbeträge , oder net

Nein.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8876 am: 13.12.2023 08:14 »
Wo finde ich nochmal das jüngste Muster für einen Widerspruch 2023?

Ich würde mich auch freuen wenn jemand das Musterschreiben für 2023 hochlädt!

Man könnte ja in den Sammelthread schauen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8877 am: 13.12.2023 08:54 »
Die Amtsangemessene Alimentation wird doch geheilt durch Nachzahlungen der letzten 3 bzw 4 Jahre und durch die AEZ minus Abschmelzbeträge , oder net

Bist du aus dem BMI? Dort glaubt man das zumindest.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8878 am: 13.12.2023 10:02 »
Wo finde ich nochmal das jüngste Muster für einen Widerspruch 2023?

Ich würde mich auch freuen wenn jemand das Musterschreiben für 2023 hochlädt!

Absender


An die
zuständige Bezügestelle (bitte individuell anpassen)

                                                                                                                                                         Datum
Personalnummer: ………………………..
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer jeweils amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.:2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richtern in Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgeber Bund auch in 2023 bislang nicht nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage, mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

(Optional: Die Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung für diese(s) Kind(er), die den im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 (2 BvL6/17 u.a.) festgelegten Grundsätzen entspricht.)
Gleichzeitig bitte ich bis zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir das zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8879 am: 13.12.2023 11:52 »
so, Haushalt steht ja jetzt..

als nächsten sind wir Beamten dran  :D