Aber diese Argumentationskette mit dem Ergebnis, dass ein faktisch völlig unqualifizierter Mensch allein durch eine Verbeamtung ein Anrecht auf 56k netto im Jahr hätte, ist selbst der Richterschaft unwürdig.
Ich kann deinen Unmut sehr gut nachvollziehen.
Aber bedenke bitte auch, dass laut DRB eine vierköpfige Bürgergeld-Familie ein Anrecht auf bis zu 49k netto im Jahr hat.
Das mag korrekt (und auch kritisierbar) sein ... aber warum erlaubt sich die Bundesrepublik Deutschland, Leute, die nicht mal unfallfrei bis zehn zählen können, in ein Beamtenverhältnis zu erheben?
Das ist eine ganz ernst gemeinte Frage!
Das rechtliche Dilemma ist mir sehr wohl bewusst, aber manche(!) der hier argumentierenden Foristen haben scheinbar jedes Maß und Gefühl verloren, wenn am Ende die These entwickelt wird, dass ein A5er gefälligst mit 4k netto nach Hause zu gehen hat, während das in der pW dem Netto-Salär eines studierten Ingenieurs entspricht.
Bevor man mir hier wieder Neid vorwirft: Den wirklich größten Neid beobachte ich bei unverheirateten, kinderlosen Beamten, die auf ihre üppig mit Zulagen alimentierten Beamtenkollegen mit Kindern blicken.
Dabei wird in all dem rechtlichen Gefasel völlig verkannt, dass unsere Verfassung hier auf ein kleinbürgerliches Ideal der Kaiserzeit und dem "glorreichen" Zeitabschnitt von 33-45 referenziert, welches freilich noch bis in die 70er Jahre fortlebte. Es ist -und hier sollten wir uns ganz unabhänging von unserer Beschäftigungsituation einig sein- die Verfassung, die ein fast reaktionäres Familienbild zum Ideal hochstilisiert und im gleichen Atemzug die große Mehrheit der Kinder mit nichtverbeamteten Eltern finanziell schlecherstellt.
Am Ende ist "der Beamte" einfach nur genauso raffgierig, wie sein tarifbeschäftiger Kollege (da tun wir uns wirklich nix) - nur hat er eben das Recht und das Familienbild aus Hitlers Zeiten auf seiner Seite.
Na dann - das wird ein Spaß