Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5882455 times)


NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14326 am: 25.09.2024 20:55 »
Aber diese Argumentationskette mit dem Ergebnis, dass ein faktisch völlig unqualifizierter Mensch allein durch eine Verbeamtung ein Anrecht auf 56k netto im Jahr hätte, ist selbst der Richterschaft unwürdig.

Ich kann deinen Unmut sehr gut nachvollziehen.

Aber bedenke bitte auch, dass laut DRB eine vierköpfige Bürgergeld-Familie ein Anrecht auf bis zu 49k netto im Jahr hat.

Das mag korrekt (und auch kritisierbar) sein ... aber warum erlaubt sich die Bundesrepublik Deutschland, Leute, die nicht mal unfallfrei bis zehn zählen können, in ein Beamtenverhältnis zu erheben?

Das ist eine ganz ernst gemeinte Frage!

Das rechtliche Dilemma ist mir sehr wohl bewusst, aber manche(!) der hier argumentierenden Foristen haben scheinbar jedes Maß und Gefühl verloren, wenn am Ende die These entwickelt wird, dass ein A5er gefälligst mit 4k netto nach Hause zu gehen hat, während das in der pW dem Netto-Salär eines studierten Ingenieurs entspricht.

Bevor man mir hier wieder Neid vorwirft: Den wirklich größten Neid beobachte ich bei unverheirateten, kinderlosen Beamten, die auf ihre üppig mit Zulagen alimentierten Beamtenkollegen mit Kindern blicken.

Dabei wird in all dem rechtlichen Gefasel völlig verkannt, dass unsere Verfassung hier auf ein kleinbürgerliches Ideal der Kaiserzeit und dem "glorreichen" Zeitabschnitt von 33-45 referenziert, welches freilich noch bis in die 70er Jahre fortlebte. Es ist -und hier sollten wir uns ganz unabhänging von unserer Beschäftigungsituation einig sein- die Verfassung, die ein fast reaktionäres Familienbild zum Ideal hochstilisiert und im gleichen Atemzug die große Mehrheit der Kinder mit nichtverbeamteten Eltern finanziell schlecherstellt.

Am Ende ist "der Beamte" einfach nur genauso raffgierig, wie sein tarifbeschäftiger Kollege (da tun wir uns wirklich nix) - nur hat er eben das Recht und das Familienbild aus Hitlers Zeiten auf seiner Seite.

Na dann - das wird ein Spaß ;)
« Last Edit: 25.09.2024 21:10 von NelsonMuntz »

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14327 am: 25.09.2024 21:11 »
OK, dann extra für dich nochmal ausführlich:

1.) Aktuelle Besoldung: Brutto 38.439 - Steuer 2.088 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 34.504 €
2.) Verfassungsgemäß: Brutto 68.085 - Steuer 10.000 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 56.238 €

Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung müsste laut DRB sogar um 77% (!) höher als heute sein.

[P.S. Die Steuer von 10.000 € ist übrigens nicht gerundet, sondern kommt laut Steuerrechner zufällig exakt so raus.]
Lustig, das einzige was mich irritierte ist, dass das Kindergeld als Besoldung tituliert wird.
Das einem jedem Beamten mit 2 Kinder und Partner mindestens im Jahr Netto 56t€ zustehen, sofern 300€ Heizkosten monatlich notwendig sind und 1600€ für die Miete benötigt wird, steht und stand für mich nie ausser Frage.
Und wie gesagt in meiner Stadt würden 12t€ netto weniger benötigt für diese Mindestalimentation.

Oder wenn wir eine bedingungslose Kindergrundsicherung einführten, dann dürften abermals locker 14t€ weniger Nettobesoldung notwendig sein, weil die Kinder ohne Famzuschläge schon versorgt ups besoldet wären.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14328 am: 25.09.2024 21:15 »
Bei Spiegel Online konnte man heute lesen, dass bei VW die Arbeiter in der Produktion 4.500 plus x Brutto  bekommen und die meisten Arbeitskräfte im Büro sogar 7.000 plus X.

Und Mitarbeiter meinen noch 7% mehr Lohn bekommen zu müssen.

Ich glaube, ich bin irgendwann in der Karriereplanung falsch abgebogen.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14329 am: 25.09.2024 21:20 »
Bei Spiegel Online konnte man heute lesen, dass bei VW die Arbeiter in der Produktion 4.500 plus x Brutto  bekommen und die meisten Arbeitskräfte im Büro sogar 7.000 plus X.

Und Mitarbeiter meinen noch 7% mehr Lohn bekommen zu müssen.

Ich glaube, ich bin irgendwann in der Karriereplanung falsch abgebogen.

4.500 Brutto sind für Dich wirklich ein Grund für Neid? Pack das mal in einen Brutto-Netto-Rechner und nenne kurz am Rande mal Deine A-Gruppe.

... Ist nicht böse gemeint - zumal Du für Beschäftigte in den KMU (dem "Rückgrat" der deutschen Wirtschaft) gepflegt 30% abziehen kannst.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14330 am: 25.09.2024 21:24 »

"Die Anrechnung (fiktiven) Partnereinkommens ist mit dem
Alimentationsprinzip unvereinbar. Der Beamte wird vom Dienstherrn
alimentiert. Der Dienstherr ist nicht der Ausfallbürge für den
unterhaltsverpflichteten Lebenspartner.

Das Zwei Verdiener Modell geht mir einfach nicht in den Kopf, dass ausser den Betroffenen keiner laut aufschreit. Was hat denn meine Ehefrau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zutun? Es ist doch seine Pflicht mich zu alimentieren und nicht die Pflicht meiner Frau. Man will uns einfach klein halten.

Na sag ich doch die ganze Zeit. So klein wie möglich halten.

clarion

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« Antwort #14331 am: 25.09.2024 21:32 »
Niedersächsische Beamte überschreiten in Wolfsburg ab A12 Stufe 8 oder A13 Stufe 5 die 4.500 Euro Brutto. Die 7.000 Brutto überschreiten A15er erst in der Endstufe und A16er in der Stufe 9!

Das heißt, man hat als gD in A12 schon richtig was geleistet oder ist höheren Dienst mit entsprechend langer Ausbildung. Und was haben die Bandmitarbeiter bei VW für Ausbildungen?

NelsonMuntz

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« Antwort #14332 am: 25.09.2024 21:38 »
Niedersächsische Beamte überschreiten in Wolfsburg ab A12 Stufe acht oder A13 Stufe 5 die 4.500 Euro Brutto. Die 7.000 Brutto überschreiten A15er erst in der Endstufe und A16er in der Stufe 9!

Das heißt, man hat gD in A12 schon richtig was geleistet oder ist höheren Dienst mit entsprechend langer Ausbildung. Und was haben die Bandmitarbeiter bei VW für Ausbildungen?

Ich habe doch nicht chinesisch geschrieben, oder? (Noch mal: Wirklich nicht böse gemeint ;) ).

Es zählt, was übrig bleibt! Wie hoch sind denn die Abzüge bei dem A12er für die RV und die AV? Was bekommt der Bandmitarbeiter denn vom AG für eine Frau oder ein Kind zusätzlich ausbezahlt? ... und nochmal: Außerhalb der Industrie erhält so ein Mechatroniker doch auch gar keine 4500 brutto.

Ihr tut so, als wäre außerhalb des Beamtenwesens das Schlaraffenland ausgebrochen. Das ist aber völliger Quatsch!

Edit: Deine A-Gruppe bitte!

Ich bin E12/6, meine Frau E11/5, 2 Kinder (bar jeder Zulage ag-seitig für Kinder oder Ehe)

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« Antwort #14333 am: 25.09.2024 21:39 »
aber warum erlaubt sich die Bundesrepublik Deutschland, Leute, die nicht mal unfallfrei bis zehn zählen können, in ein Beamtenverhältnis zu erheben?

Klar, könnte man ändern.

ABER: Wenn dann nur noch Leute mit mindestens mehrjähriger Qualifikation oder gar Studium verbeamtet werden, dann muss der Mindestabstand zwischen einem solchen Beamten (der je nach Bundesland wöchentlich 40 oder 41 Stunden "Dienst" leistet) und einem Bürgergeldempfänger (der wöchentlich 0 Stunden arbeitet) logischerweise auch deutlich höher als 15% sein.

Somit dürfte sich an der von dir kritisierten Situation nicht sonderlich viel ändern..

NelsonMuntz

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« Antwort #14334 am: 25.09.2024 21:50 »
aber warum erlaubt sich die Bundesrepublik Deutschland, Leute, die nicht mal unfallfrei bis zehn zählen können, in ein Beamtenverhältnis zu erheben?

Klar, könnte man ändern.

ABER: Wenn dann nur noch Leute mit mindestens mehrjähriger Qualifikation oder gar Studium verbeamtet werden, dann muss der Mindestabstand zwischen einem solchen Beamten (der je nach Bundesland wöchentlich 40 oder 41 Stunden "Dienst" leistet) und einem Bürgergeldempfänger (der wöchentlich 0 Stunden arbeitet) logischerweise auch deutlich höher als 15% sein.

Somit dürfte sich an der von dir kritisierten Situation nicht sonderlich viel ändern..

Du bist doch eigentlich ein schlaues Kerlchen, also:

Bist Du an einem sinnvollen und für die Gesellschaft tragbarem Weg interessiert? Ich habe neben o.g. Frage ja weitere Thesen in den Raum geworfen. Konkret: Hat Eva Herrmanns Recht, und das Familienbild der Nationalsozialisten ist ein erstrebenswertes Ideal? (Die Verfassung beruft sich (leider) final auf eben jene idealisierten Konstrukte)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14335 am: 25.09.2024 21:54 »
Bei VW gibt es eben die echte spätrömische Dekadenz. Die Produkte werden immer schlechter, die Vorstände kassieren Millionen für Fehlentscheidungen, Bandarbeiter kassieren mehr als studierte Beamte und die Flachzangen im Büro erhalten eine Vergütung, mit der man in oberen Bundesbehörden Referatsgruppenleiter ist.

Von mir aus können sie den Laden dicht machen.

Und dann gibt es Obertrolle wie Nelson, die es immer noch nicht geschafft haben, die einfachsten Grundlagen der Rechtsprechung nachzuvollziehen, dieses aber behaupten. Ganz wie das BMI übrigens. Und die einem Neid unterstellen, wenn man der Meinung ist, ein studiertes Beamtenpaar, mehrfach im gD befördert, sollte von den Bezügen Haus, Auto und zwei Kinder unterhalten können (unabhängig davon, ob es die Kinder nun gibt). Das ist schon an Lächerlichkeit nicht mehr zu toppen. Früher hatten wir WasDennNun, für derlei Bullshit. Die Besoldung ist kein Sozialhilfesystem. Einfach mal laut lesen bevor wieder die Neidkeule rausgeholt wird. Btw das Nazigeschwafel passt hier auch nicht hin. Weder Verfassung noch Rechtsprechung postulieren ein Familienleitbild. Der besondere Schutz der Familie hat mit dem diskutierten Thema ja eben nichts zu tun sondern gilt für alle Familien.

MoinMoin

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« Antwort #14336 am: 25.09.2024 22:05 »
Absolut richtig, es ist kein Sozialhilfesystem, deswegen müssen also A3er als Single, welche Besoldung erhalten, damit sie ihrem Status gemäß Besoldet sind?
30t netto, 40t Netto , 50 t Netto?
ich bin gespannt welche Antwort da uns die Gerichtsbarkeit gibt, wenn ein 4k Beamter sich nicht mehr amtsangemessen besoldet sieht, weil er nach Abzug der Alimentation seiner Familie erkennen muss, dass er nur ein drittel soviel erhält wie dieser Kollege.

NelsonMuntz

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« Antwort #14337 am: 25.09.2024 22:05 »
Bei VW gibt es eben die echte spätrömische Dekadenz. Die Produkte werden immer schlechter, die Vorstände kassieren Millionen für Fehlentscheidungen,

bis hierhin richtig ...

Zitat
Bandarbeiter kassieren mehr als studierte Beamte und die Flachzangen im Büro erhalten eine Vergütung, mit der man in oberen Bundesbehörden Referatsgruppenleiter ist.

... und hier schlicht Bullshit! Sorry.

Zitat
Und dann gibt es Obertrolle wie Nelson, die es immer noch nicht geschafft haben, die einfachsten Grundlagen der Rechtsprechung nachzuvollziehen, dieses aber behaupten. Ganz wie das BMI übrigens. Und die einem Neid unterstellen, wenn man der Meinung ist, ein studiertes Beamtenpaar, mehrfach im gD befördert, sollte von den Bezügen Haus, Auto und zwei Kinder unterhalten können (unabhängig davon, ob es die Kinder nun gibt). Das ist schon an Lächerlichkeit nicht mehr zu toppen.

Kannst Du bitte darlegen, wo ein studiertes Beamtenpaar im gD größere Schwierigkeiten in der Finanzierung des Lebensunterhalts erleidet, als ein im Bruttobezug äquivalentes Ehepaar in der pW?

Noch mal der Hinweis: Industriegehälter sind NICHT(!) vergleichbar mit denen in den KMU.

Komm aus Deiner Blase raus! Und wenn Du weinen möchtest, dann beleg Deine Not! Also: Familienstand und Besoldungsgruppe bitte - dann reden wir weiter und finden gemeinsam heraus, wer hier der Troll ist.

Edit:

Zitat
... das Nazigeschwafel passt hier auch nicht hin. Weder Verfassung noch Rechtsprechung postulieren ein Familienleitbild. Der besondere Schutz der Familie hat mit dem diskutierten Thema ja eben nichts zu tun sondern gilt für alle Familien.

das ist kein "Nazigeschwafel", sondern das Resultat der Entwicklung des sogenannten Kleinbürgertums im Rahmen der Industrialisierung. Dieses hat in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft ein besonders markantes Hoch erfahren, ist aber weder dessen Erfindung oder Ursprung. Dieses kleinbürgerliche Ideal (mit Hausfrau) findet in unserer Verfassung nach wie vor ein Widerbild - oder woher kommt die diese Diskussion um das "Partnereinkommen"?

« Last Edit: 25.09.2024 22:21 von NelsonMuntz »

BVerfGBeliever

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« Antwort #14338 am: 25.09.2024 22:29 »
Konkret: Hat Eva Herrmanns Recht, und das Familienbild der Nationalsozialisten ist ein erstrebenswertes Ideal? (Die Verfassung beruft sich (leider) final auf eben jene idealisierten Konstrukte)

Nochmal: Die vierköpfige Alleinverdiener-Familie ist in keiner Weise das "Leitbild der Beamtenbesoldung", sondern lediglich "eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße" (siehe z.B. die BVerfG-Entscheidung aus 2020).

Sie ist also nur ein Kontrollmaßstab, anhand dessen die Mindestbesoldung kalibriert wird (irgendeine Bezugsvariable muss man schließlich nehmen). Und wie gesagt könnte man diesen Kontrollmaßstab theoretisch auch ändern, jedoch nicht mal eben "einfach so". Außerdem müssten natürlich sämtliche weiteren Grundsätze (Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) beachtet werden.

Wie erwähnt hatte dies neben den Beiträgen von @Swen unter anderem auch @Ryan vor sieben Monaten sehr anschaulich dargelegt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg343258.html#msg343258


[P.S. Ich äußere mich in der Regel hier nicht politisch, aber als kurze Antwort auf deine Frage: Nein, Eva Herman hat selbstverständlich in absolut keiner Weise Recht!]
« Last Edit: 25.09.2024 22:40 von BVerfGBeliever »

emdy

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« Antwort #14339 am: 25.09.2024 22:45 »

Kannst Du bitte darlegen, wo ein studiertes Beamtenpaar im gD größere Schwierigkeiten in der Finanzierung des Lebensunterhalts erleidet, als ein im Bruttobezug äquivalentes Ehepaar in der pW?

Nein, das lege ich nicht dar, weil ich nicht abstreite, dass auch Leute in der pW den Lebenshaltungskosten in Deutschland unangemessen niedrig bezahlt werden können. Meine These ist, es fehlt an Wohnraum. Diesen Preissteigerungen ist mit Löhnen nicht beizukommen. Aber als Beamter könnte mir das egal sein, wenn mein Dienstherr die Rechtsprechung beachten würde.
Zitat
Komm aus Deiner Blase raus! Und wenn Du weinen möchtest, dann beleg Deine Not! Also: Familienstand und Besoldungsgruppe bitte - dann reden wir weiter und finden gemeinsam heraus, wer hier der Troll ist.

Ich muss nichts gemeinsam mit dir herausfinden. In Hamburg ist kürzlich die Besoldung eines kinderlosen A15ers für verfassungswidrig erachtet worden (Beschlussvorlage durch das dortige VG) . Insofern weine du doch einfach noch eine Runde und werd grün. ;D oder lass es bleiben, denn zu ihrem Recht kommen die Beamten ja eh nicht.

Zitat
Dieses kleinbürgerliche Ideal (mit Hausfrau) findet in unserer Verfassung nach wie vor ein Widerbild - oder woher kommt die diese Diskussion um das "Partnereinkommen"?

Die Diskussion rührt daher, dass das Alleinverdienermodell noch immer eine von verschiedenen gesellschaftlichen Realitäten ist, es aber billiger wäre, ein Partnereinkommen anzunehmen und so die Besoldung absenken zu können.

Dabei belass ich es. Es ist schon schlimm wie gleichgültig die Beamtenschaft dem Thema gegenüber ist. Für Diskussionen mit TB fehlt mir die Motivation...  ;D