Die Besoldung aller Beamten ist seit mindestens 15 (?) Jahren grob verfassungswidrig. Das BVerfG hat dies den Gesetzgebern in mehreren Entscheidungen (unter anderem 2012, 2015, 2017 und 2020) in immer schärferer Form in ihr Pflichtenheft geschrieben.
Wie haben die Besoldungsgesetzgeber bisher reagiert?
- Einige haben zaghafte Versuche unternommen, die Verfassungswidrigkeit zumindest etwas abzumildern. Beispiel Sachsen: Dort bekommen alle Beamten ab Februar 2025 ein um 15,1% höheres Grundgehalt als im Dezember 2023 (Beispiel A15: Jahresbrutto 100.528 € statt 87.358 €). Auch Hessen hat sich zumindest ein paar Millimeter bewegt.
- Der große Rest hat seinen Beamten jedoch in mehr oder weniger unverblümter Weise "den Mittelfinger" gezeigt. Anstatt die Vorgaben aus Karlsruhe verfassungsgemäß umzusetzen, wurde eine Vielzahl dreckiger Tricks aus dem Ärmel gezaubert (Zuschlagsorgien, Partnereinkommen, Abschmelzungsbeträge, usw. usf.).
Aufgrund dieses kollektiven und verabscheuungswürdigen Versagens der Besoldungsgesetzgeber bedarf es einer erneuten "Ansage" aus Karlsruhe. Leider kam es dabei (aus von @Swen erläuterten und nachvollziehbaren Gründen) zu Verzögerungen. So waren bereits in den BVerfG-Jahresvorausschauen für 2022 und 2023 Entscheidungen angekündigt, die jedoch nicht erfolgt sind. Auch in diesem Jahr ist bekanntermaßen bisher noch nichts passiert.
Eine erhebliche Erhöhung der Besoldung ist politisch aktuell faktisch gar nicht vermittelbar.
@NelsonMuntz, die oben geschilderten Punkte könnten aus meiner Sicht ein Grund dafür sein, warum einige meiner verbeamteten Kollegen mittlerweile einen "ziemlichen Hals" bezüglich des Themas haben und es möglicherweise nur semi-lustig finden, wenn dann auch noch plötzlich Leute von außen mit solchen Aussagen oder mit "tollen" Ideen und Vorschlägen zur Beamtenbesoldung ankommen. Ich persönlich bin da nicht so streng, ein Forum soll schließlich der Diskussion dienen (solange kein Quatsch gepostet wird, aber damit meine ich ausdrücklich nicht dich).
In diesem Sinne ein schönes WE für alle!
