Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5943006 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14940 am: 10.10.2024 12:41 »
Da höchstwahrscheinlich die Ampel-Regierung der nächsten Wochen zerfällt und Neuwahl anstehen, wird die AEZ-Problematik 2024 und 2025 nicht gelöst werden. Bis die neue Regierung steht und Ziele festlegen, vergeht viel Zeit.

Darüberhinaus wird die Tarifverhandlung wahrscheinlich ebenfalls nicht stattfinden, mit einer nicht mehr regierenden Regierung.

Dass die Ampel-Regierung in den nächsten Wochen zerfällt, ist reines Wunschdenken (das ich zu gerne teilen würde), welches aber nichts mit der Realität zu tun hat. Die FDP wird nach Lage der Dinge im nächsten BT nicht mehr vertreten sein, wer von dem Verein soll also ernsthaft Interesse daran haben, vorzeitig seine Pfründe zu verlieren?
Tarifverhandlungen wird es so oder so geben, zur Not mit einer geschäftsführend im Amt befindlichen Regierung. Was aber dabei herauskommen wird, ist eine ganz andere Frage... Ganz sicher aber keine 8, keine 7, keine 6, keine 5 und keine 4 Prozent Gehaltszuwachs.

Ich gebe dir grundsätzlich recht. Auf Herrn Lindner und die meisten "einfachen" Abgeordneten brauchen wir nicht hoffen. Die wollen die ganzen 4 Jahre vollbekommen. Die FDP wird die Regierung nur verlassen, wenn der Druck von den einfachen Parteimitgliedern (ohne Mandat) und aus den Landesverbänden zu groß wird. Ich hoffe noch auf Herrn Kubicki (der hat seine Schäfchen im Trockenen) und nichts zu verlieren.

Aber letztendlich glaube ich auch, dass die FDP sich bis Sep. 2025 durchwurschteln und dann in der Versenkung verschwinden wird.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14941 am: 10.10.2024 12:56 »
In dem Zusammenhang mal ein paar sachliche Ausführungen von Swen zur Höhe von Familienzuschlägen:

"Das Bundesverfassungsgericht verlangt im dargestellten Rahmen aber gerade keine Besserstellung der Kinder von Richtern und Beamten. Seine Rechtsprechung zum steuerfreien Existenzminimum (vgl. BVerfGE 99, 246) bezieht sich auf alle Kinder. Der Gesetzgeber wäre entsprechend nicht gehindert, den Bedürfnissen von kinderreichen Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet (BVerfGE 155, 77 <94 f f. Rn. 36), was ebenso auf Familien mit einem oder zwei Kindern übertragen werden kann. Von daher haben unlängst die beiden maßgeblichen Besoldungsrechtler des dbb Andreas Becker und Alexia Tepke die Frage aufgeworfen, ob nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2020 zur Mindest- und Familienalimentation goldene Besoldungszeiten für Beamte mit Kindern insbesondere gegenüber privatrechtlich Beschäftigten ausbrechen würden und entsprechend hervorgehoben: "Es besteht die Gefahr, dass allein der Familienkomponente mehr oder weniger die gleiche Bedeutung zukommt wie der mit dem Amt verbundenen und in der Grundbesoldung zum Ausdruck kommenden Leistung jeder einzelnen Beamtin bzw. jedes einzelnen Beamten. Zudem ist es der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, dass 'Beamtenkinder' das Vielfache von 'Nichtbeamten-Kindern' wert sein sollen." (Tepke/Becker, ZBR 2022, S. 145 <154>). Sie weisen damit schlank darauf hin, dass sich das Leistungsprinzip in den unmittelbar amtsbezogenen und also familienneutralen Besoldungskomponenten und mittelbar im Grundgehalt verwirklicht (BVerfGE 145, 304 >326 f. Rn. 69 f.; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html) und eben nicht in den familienbezogenen Besoldungsbestandteilen.

Betrachten wir nun das 2024 vom Land Niedersachsen gewährte Besoldungsniveau, dann finden wir hinsichtlich des in der zweiten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A 5 eingruppierten verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der seine Familie allein ernährt, folgendes Besoldungsniveau auf Basis folgender Besoldungskomponenten (vgl. Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, S. 17, wie ihn Vier hier unlängst gepostet hat: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122255.240.html sowie die Anlage 1 zur FEZVO unter https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%234598741d09b43d5889346722969e29ab):

Grundgehalt:                          29.746,- € (leistungsbezogene Komponente)
Sonderzahlung:                        1.200,- € (in weiten Teilen leistungsbezogene Komponente)
Familienzuschlag:                     7.227,43 € (familienbezogene Komponente)
Sonderzahlung Kinder:                500,- € (familienbezogene Komponente)
Einmalzahlung Kinder:              2.000,- € (familienbezogene Komponente)
Familienergänzungszuschlag:    7.066,56 € (familienbezogene Komponente)

So verstanden stehen dem leistungsbezogenen familienneutralen Grundgehalt in Höhe von 29.746,- € familienbezogene Besoldungskomponenten in Höhe von 16.793,99 € gegenüber. Der Grundgehaltssatz wird so von 29.746,- € auf 46.539,99 € bzw. um 56,5 % erhöht. Der prozentuale Anteil der familienbezogenen Besoldungskomponenten an der Gesamtbesoldung in Höhe von 47.739,99 beträgt 35,2 %.

Damit sich eine solch hohe Familienbesoldung und so ein offensichtliches Nebengehalt neben dem Grundgehalt sachlich rechtfertigen ließe, müsste der Besoldungsgesetzgeber zunächst einmal sachlich anhand des tatsächlichen Bedarfs begründen, dass dieser allein hinsichtlich des Ehepartners und der beiden Kinder monatlich rund 1.400,- € ausmachen würde. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf kinderreicher Beamter hinsichtlich der drei- und vierköpfigen Beamtenfamilie hervorgehoben:

"Legt man etwa das gegenwärtige System der Besoldungsstruktur zugrunde, das, wie dargelegt, verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist, so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. 'familienneutralen' und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten. In diesem Fall bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, wenn dieser Betrag in seiner Höhe erheblich unter den Beträgen bleibt, die von der Rechtsordnung als Regelsätze für Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt werden." (BVerfGE 44, 240 <274 f.>; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044249.html)."

Quelle: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122255.msg362968.html#msg362968

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14942 am: 10.10.2024 13:13 »
Und bei aller Liebe, man kann keinen A3 4K mit einem A11 kinderlosen vergleichen.

Doch, kann man. Muss man sogar. Wie sonst würdest du die "Wertigkeit des Amtes" definieren?

Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.

Nope. Oder was genau soll in deinen Augen die Zahl der Kinder mit dem "Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft", der "vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung", der "Verantwortung des Amtes" sowie der "Beanspruchung des Amtsinhabers (häufig als "Leistung" bezeichnet)" zu tun haben?

Die genannten Punkte sind beispielhaft aus Randnummer 52 einer BVerfG-Entscheidung entnommen, siehe https://openjur.de/u/173228.html.

Machen wir uns nichts vor, Kinder bewirken einen Mehrbedarf bei den jeweiligen Familien. Deshalb sagte ich ja, das man A3 mit A11, beide Single, vergleichen muss. Du kannst nicht hingehen und sagen, der dreifache Familienvater/mutter verdient jetzt genau so viel wie ein A11er Single. Ja, auf der Abrechnung steht etwas anderes, jedoch hat der Familienvater/mutter auch einen deutlich höheren Bedarf.

Sicherlich bist du A10 aufwärts besoldet und siehst dies anders. Ich bin nur A8 besoldet und mich stört es nicht, dass ein A5er mit 4 Kindern vielleicht mehr verdient als ich mit 3 Kindern. Denn am Ende des Tages hat er auch höhere abgaben. Mich stört es aber das ich nur geringfügig mehr erhalte als dieser, wenn man uns ohne Kinder vergleicht.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14943 am: 10.10.2024 13:13 »
Zitat
D.h. ja im Umkehrtext, dass die meisten Familienväter mit 2 Kindern, die keine 3.900 Euro netto verdienen (und das ist der Großteil), dumm sind, überhaupt arbeiten zu gehen? Oder sehe ich das falsch.
Klar ist ein Beamter eine andere "Kategorie", aber ich denke, wenn man so argumentiert, sollte ja jeder Mensch, der arbeiten geht, mehr haben als jemand, der nicht arbeitet (zumindest insofern es nicht krankheitsbedingt ist, sondern aus "kein Bock auf Arbeit")

Wenn ein Familienvater in der pw eine 4K Familie alleine ernährt und weniger als 3900 € netto verdient, dann ist dieser Anspruchsberechtigt für weitere Leistungen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Aufstocken etc.

Bei einem Beamten dagegen sollte jedoch die Besoldung des Dienstherren schon ausreichend sein, dass dieser eben nicht auf Sozialtransferleistungen zurückgreifen muss.

okay, danke für die Erläuterungen  :)

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14944 am: 10.10.2024 13:18 »
Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.

Quatsch ist hier nur deine Vorstellung, dass die Besoldung einem Sozialhilfesystem gleicht. Aber schau gerne über den Tellerrand hinaus. Die Sache ist, dass hier ein Gerichtsbeschluss auf dem Teller liegt. Den kann man diskutieren oder nicht.

Aber in der PW wird auch nicht die Bezahlung an deinem Familienstand ausgerichtet. Und dass das Gehalt in der PW ebenso den Unterhalt einer Familie gewährleisten sollte, ist unbenommen. Insofern ist diese ganze Denkwelt, dass der Singlebeamte irgendwas bekommt, was er gar nicht verdient hat (Anspruch hat er definitiv) völlig verquer.

Ursprünglich war mein Beitrag doch ein ganz anderer, leider pickt sich jeder von Euch einen Teil, der ihm gerade passt, raus.

Aber gerne nochmal;

Viele Forumsmitglieder tun sich schwer in der Vorstellung (ich nehme mich hier raus, wie bereits schonmal gesagt, Augen auf bei der Berufswahl) das ein A3 4K besoldeter 3000€ Netto aufwärts verdienen soll (die vergleiche mit der pW jucken mich nicht). Daher sagte ich, könne man doch bei ledigen einen abschmelzbetrag einbauen, damit diese "ungerechte Besoldung" für Singles abgeschwächt wird.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14945 am: 10.10.2024 13:22 »
Ist es keine Möglichkeit, den ledigen kinderlosen Gelder zu streichen?

Nope, siehe beispielsweise die sehr gute Erläuterung von @emdy.

P.S. Und spätestens als Versorgungsempfänger wirst du dich über die höhere Pension freuen (aufgrund der verfassungsrechtlichen Begrenzung der leistungslosen Zuschläge, die auch bei dir irgendwann wegfallen).


Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für 2.500 Euro netto arbeiten geht, wenn ein A3er (auch mit 2 Kindern) 4.400 Euro netto bekommt. Es fällt also ein großer Teil an Einzahlern weg.

Nochmal: Ein verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern bekommt bis zu 3.860 € Grundsicherung (netto).

Selbstverständlich darfst du es gerne "verwerflich" finden, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern Anspruch auf 15% mehr, also auf 4.440 € Nettoalimentation hat (inklusive 500 € Kindergeld). Wobei ich mich wirklich frage, was genau daran in deinen Augen so "unfassbar ungerecht" sein soll.

Unabhängig von deiner persönlichen Meinung ist es jedoch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG und somit "gesetzt".

Es geht mir eher um den Blick über den Tellerrand hinaus. Sicherlich mag das für Beamte dann so sein, aber dann würde ein großer Teil der Arbeitnehmer mit 2 Kindern sich "ausbeuten" lassen.
Selbst wenn man das Kindergeld von 2 mal 250 Euro miteinrechnet, müsste man netto ja noch auf 3.360 Euro kommen. Das ist in vielen Teilen der Wirtschaft wirklich utopisch, im öffentlichen Dienst schon erst Recht.


Andre Frage wäre insbesondere beim Bund ja die Finanzierbarkeit.
Nancy fidnet schon 8 % Tariferhöhung viel zu viel (obwohl beim Bund ja mehr Beamte als Angestellte tätig sind), wenn sie dann dem Großteil 30 % mehr geben dürfte, wird es spannend für Deutschland Finanzen. Lindners Haushalt würde in sich zusammenbrechen  :D

Lindners Haushalt bricht so und so zusammen, da wir kein Wirtschaftswachstum haben, im Haushalt aber mit Wirtschaftswachstum kalkuliert wurde. Ich rechne mit baldigen Neuwahlen.

Auch das hört man hier seit Monaten. Ich denke das es nicht so kommen wird, wir bekommen unser tolles "Verbesserung Gesetz" und anschließend sind viele zufrieden. Weil viele nicht auf dem Schirm haben, was genau passiert und das sie zu wenig bekommen, freuen diese sich über das etwas mehr.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14946 am: 10.10.2024 13:24 »


Andre Frage wäre insbesondere beim Bund ja die Finanzierbarkeit.
Nancy fidnet schon 8 % Tariferhöhung viel zu viel (obwohl beim Bund ja mehr Beamte als Angestellte tätig sind), wenn sie dann dem Großteil 30 % mehr geben dürfte, wird es spannend für Deutschland Finanzen. Lindners Haushalt würde in sich zusammenbrechen  :D

Staatsfinanzen ist ein Thema für sich. Hier lässt sich auch stundenlang diskutieren. M.E. macht Herr Lindner den Fehler, dass er Staatsschulden ähnlich betrachtet wie Unternehmensschulden oder Privatschulden.
Sich als Volkswirtschaft eine Schuldenbremse aufzuerlegen, welche sämtliche Investitionen in unserem Land (Infrastruktur, Bildung, Wirtschaft) hemmt, wird sich als großen Fehler erweisen. Und daran festzuhalten ebenso.

Die Frage ist, was wollen wir unseren Enkeln hinterlassen? Eine funktionierende Wirtschaft mit guter Infrastrukur und dafür etwas mehr Staatsverschuldung? Oder eine kaputt gesparte Volkswirtschaft mit maroder Infrastruktur, dafür aber wenig Staatsverschuldung?

Eine höhere Staatsverschuldung ist durchaus möglich. Japan hat eine 4-fach höhere, die USA und Frankreich eine doppelt so hohe Staatsverschuldungsquote wie Deutschland. - und zahlungsunfähig sind diese Länder nicht.

Im übrigen sind Staatsschulden auch nicht zu verteufeln. Unter Betrachtungswinkel der Modern Monetary Theory gibt es kein "Steuerzahlergeld". Alles Geld in der Volkswirtschaft wird vom Staat erschaffen. Staatliche Ausgaben führen erst zu wirtschaftlichem Handeln. Bsp.: Der Sozialleistungsempfänger kauft sich beim Bäcker ein Brötchen, der Bäckermeister kann hiervon einen Mitarbeiter bezahlen, dieser wiederum kann konsumieren usw... Ein Großteil der Steuerausgaben fließt durch Steuereinnahmen (MwSt., Einkommenssteuer, Umsatzsteuer) wieder zurück zum Staat.

Der Staat verteilt , je nach Gewichtung, Staatsgeld in die Sektoren der Wirtschaft, die er für wichtig erachtet. Er ist quasi ein Dirigent.

Jetzt auf die Frage zurück: Der Staat hat genug Möglichkeiten seinem eigenen Grundgesetz folgend die Beamten angemessen zu bezahlen. Klamme Kassen ist kein Gegenargument, sondern eine neoliberale Mär.

Du hast hier grundsätzlich Recht, grundsätzlich ist das mit der maroden Infrastruktur ein großes Problem, was schon mehrere Regierungen nun verschlafen haben (ebenso der völlig überraschende demografische Wandel, bei dem man nichts gemacht hat (beispielsweise Kapitalanlagen für Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung etc. bilden).

Das größte Problem sind einfach diese zig Milliarden, die jedes Jahr sinnlos verschwendt werden (Beamter, der fünf Jahre im Homeoffice keine Aufgaben bekommt, Brücken, die ins nirgendwo führen, Krötentunnel, wo keine Kröten sind, Aussichtsplattformen auf 1 Meter Höhe und und und....). Zusätzlich verliert die Politik zunehmend die Bindung an das Volk "Rente? Ja so 2.000 Euro sind das bestimmt im Durchschnitt" und ähnliche Peinlichkeiten, ein Wirtschaftsminister, der nicht weiß, was eine Insolvenz ist und auch zunehmend fragwürdige kostenintensive Entscheidungen trifft etc. etc.; für den Ausgleich der kalten Progression dann aber kein Geld zur Verfügung stellen will, während das Bürgergeld um 12 % 2 Jahre in Folge steigt etc. etc.

bebolus

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« Antwort #14947 am: 10.10.2024 13:32 »
Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.

Quatsch ist hier nur deine Vorstellung, dass die Besoldung einem Sozialhilfesystem gleicht. Aber schau gerne über den Tellerrand hinaus. Die Sache ist, dass hier ein Gerichtsbeschluss auf dem Teller liegt. Den kann man diskutieren oder nicht.

Aber in der PW wird auch nicht die Bezahlung an deinem Familienstand ausgerichtet. Und dass das Gehalt in der PW ebenso den Unterhalt einer Familie gewährleisten sollte, ist unbenommen. Insofern ist diese ganze Denkwelt, dass der Singlebeamte irgendwas bekommt, was er gar nicht verdient hat (Anspruch hat er definitiv) völlig verquer.

Ursprünglich war mein Beitrag doch ein ganz anderer, leider pickt sich jeder von Euch einen Teil, der ihm gerade passt, raus.

Aber gerne nochmal;

Viele Forumsmitglieder tun sich schwer in der Vorstellung (ich nehme mich hier raus, wie bereits schonmal gesagt, Augen auf bei der Berufswahl) das ein A3 4K besoldeter 3000€ Netto aufwärts verdienen soll (die vergleiche mit der pW jucken mich nicht). Daher sagte ich, könne man doch bei ledigen einen abschmelzbetrag einbauen, damit diese "ungerechte Besoldung" für Singles abgeschwächt wird.

Ich glaube, dass das NICHT viele sind..

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14948 am: 10.10.2024 13:33 »
Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.
Doch, du hast deine Meinung niedergeschrieben.

Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?
Denn Fakt ist.
Der Besoldungsgesetzgeber hat die Alimentation nach dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auszurichten.
Nun hat das BVerfG so etwa diese Werte mehr oder weniger erstmal in Raum gestellt.

So und in der Privatwirtschaft schreibt unser Grundgesetz explizit vor das der Staat (Besoldungsgesetzgeber) sich eben nicht in die Tarife einmischen darf.
Somit ist es nicht das Problem des Staates wenn man draußen "zu wenig" bekommt, sondern einzig und allein ihr eigenes Problem bzw das der Gewerkschaften.

Und genau deswegen hinkt der Vergleich zwischen Privatwirftschaft und Beamten nicht nur gewaltig, er ist schlicht wegen Mangels Vergleichbarkeit gar nicht möglich.

Ich habe darum gebeten, zu bedenken, was die Folgen sind.
4.400 netto vs. 2.500
Meinst du, es würde dann irgendjemand arbeiten gehen? Ich denke, dass alle, die die gleiche Qualifikation haben (und die dürfte bei A3 nicht so wahnsinnig riesig sein), nicht mehr arbeiten gehen werden dann. Was bedeutet das im Klartext? Keine Steuereinnahmen mehr, keine Besoldung mehr möglich ohne Steuereinnahmen.

Für eine Steigerung von 1.900 Euro netto beim Arbeitnehmer müssten ja schon mindestens 4.000 Euro auf den Tisch gelegt werden (ca. 3.500 Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile zu den SV)
Wovon sollten Unternehmen das auf einmal erwirtschaften können?
Ohne Steuereinnahmen keine Gelder, die für Besoldung verwendet werden können. Oder schmeißen wir einfach die Gelddruckmaschine für alle an?


Weshalb du sagst, dass EG11 Stufe 1 netto 2.526,23 Euro zu 2.600,00 netto (wie in dem Beispiel von jemandem benannt "wo ist das Problem, wenn der A3 2.600 netto bekommt")) weniger ist, erklärt sich mir nicht.
2.526,23 < 2.600,00 Euro ist mathematisch ein Fakt, darfst du gerne mit Mathematikinstituten und -professoren in Deutschland aber diskutieren.... Vielleicht schaffen wir hier ja eine Revolution für den Mathematikunterricht  :)

Ich hoffe, du bist nicht irgendwo im Bereich Finanzen tätig, das könnte amüsant und teuer werden für den Steuerzahler  ???
« Last Edit: 10.10.2024 13:48 von KlammeKassen »

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« Antwort #14949 am: 10.10.2024 13:34 »
Im übrigen sind Staatsschulden auch nicht zu verteufeln. Unter Betrachtungswinkel der Modern Monetary Theory gibt es kein "Steuerzahlergeld". Alles Geld in der Volkswirtschaft wird vom Staat erschaffen. Staatliche Ausgaben führen erst zu wirtschaftlichem Handeln. Bsp.: Der Sozialleistungsempfänger kauft sich beim Bäcker ein Brötchen, der Bäckermeister kann hiervon einen Mitarbeiter bezahlen, dieser wiederum kann konsumieren usw... Ein Großteil der Steuerausgaben fließt durch Steuereinnahmen (MwSt., Einkommenssteuer, Umsatzsteuer) wieder zurück zum Staat.

Oha! Noch so ein Schlafwandler. Erkennt doch, dass das FIAT-Geld (wie es aktuell läuft) das Problem ist. Wir brauchen hartes Geld. Dann ist Schluss mit Schulden in dem Ausmaß.
Denk doch mal nach: wohin führt das Geldsystem aktuell? Geldentwertung. Dieses System ist zum Scheitern verurteilt. Was glaubst Du warum Menschen das überflüßige Ersparte in Immobilien, Kunst, Oldtimer, Uhren etc anlegen? Weil die Kohle jedes Jahr an Wert verliert. Geld soll Wertspeicher sein. Das ist seit spätestens 1971 nicht mal ansatzweise mehr der Fall.

Genauso wie Besteuerung: Wieviel Steuern soll der dt Staat noch einnehmen? Es wird nie reichen.
Zinseszins wird dafür sorgen, das man irgendwann nicht mal mehr die Zinsen der Darlehen zahlen kann. Und dann?

KlammeKassen

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« Antwort #14950 am: 10.10.2024 13:38 »
Ist es keine Möglichkeit, den ledigen kinderlosen Gelder zu streichen?

Nope, siehe beispielsweise die sehr gute Erläuterung von @emdy.

P.S. Und spätestens als Versorgungsempfänger wirst du dich über die höhere Pension freuen (aufgrund der verfassungsrechtlichen Begrenzung der leistungslosen Zuschläge, die auch bei dir irgendwann wegfallen).


Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für 2.500 Euro netto arbeiten geht, wenn ein A3er (auch mit 2 Kindern) 4.400 Euro netto bekommt. Es fällt also ein großer Teil an Einzahlern weg.

Nochmal: Ein verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern bekommt bis zu 3.860 € Grundsicherung (netto).

Selbstverständlich darfst du es gerne "verwerflich" finden, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern Anspruch auf 15% mehr, also auf 4.440 € Nettoalimentation hat (inklusive 500 € Kindergeld). Wobei ich mich wirklich frage, was genau daran in deinen Augen so "unfassbar ungerecht" sein soll.

Unabhängig von deiner persönlichen Meinung ist es jedoch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG und somit "gesetzt".

Es geht mir eher um den Blick über den Tellerrand hinaus. Sicherlich mag das für Beamte dann so sein, aber dann würde ein großer Teil der Arbeitnehmer mit 2 Kindern sich "ausbeuten" lassen.
Selbst wenn man das Kindergeld von 2 mal 250 Euro miteinrechnet, müsste man netto ja noch auf 3.360 Euro kommen. Das ist in vielen Teilen der Wirtschaft wirklich utopisch, im öffentlichen Dienst schon erst Recht.


Andre Frage wäre insbesondere beim Bund ja die Finanzierbarkeit.
Nancy fidnet schon 8 % Tariferhöhung viel zu viel (obwohl beim Bund ja mehr Beamte als Angestellte tätig sind), wenn sie dann dem Großteil 30 % mehr geben dürfte, wird es spannend für Deutschland Finanzen. Lindners Haushalt würde in sich zusammenbrechen  :D

Lindners Haushalt bricht so und so zusammen, da wir kein Wirtschaftswachstum haben, im Haushalt aber mit Wirtschaftswachstum kalkuliert wurde. Ich rechne mit baldigen Neuwahlen.

Ich bin gespannt, die CDU bereitet sich angeblich auf den 09.03.2025 vor.

KlammeKassen

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« Antwort #14951 am: 10.10.2024 13:41 »
Da höchstwahrscheinlich die Ampel-Regierung der nächsten Wochen zerfällt und Neuwahl anstehen, wird die AEZ-Problematik 2024 und 2025 nicht gelöst werden. Bis die neue Regierung steht und Ziele festlegen, vergeht viel Zeit.

Darüberhinaus wird die Tarifverhandlung wahrscheinlich ebenfalls nicht stattfinden, mit einer nicht mehr regierenden Regierung.

Dass die Ampel-Regierung in den nächsten Wochen zerfällt, ist reines Wunschdenken (das ich zu gerne teilen würde), welches aber nichts mit der Realität zu tun hat. Die FDP wird nach Lage der Dinge im nächsten BT nicht mehr vertreten sein, wer von dem Verein soll also ernsthaft Interesse daran haben, vorzeitig seine Pfründe zu verlieren?
Tarifverhandlungen wird es so oder so geben, zur Not mit einer geschäftsführend im Amt befindlichen Regierung. Was aber dabei herauskommen wird, ist eine ganz andere Frage... Ganz sicher aber keine 8, keine 7, keine 6, keine 5 und keine 4 Prozent Gehaltszuwachs.

Sagen wir es mal so:
Wenn die FDP bis zum Ende durchzieht und der Kurs so weitergeht, kommt sie definitiv nicht wieder rein.

Wenn sie jetzt die Koalition scheitern lässt, möge es noch kleine Chancen geben.

Aber ja meistens ist es kurzfristiges Denken: Und das führt zu der Überlegung, ob man wirklich auf 11.500 Euro jeden Monat verzichten möchte

bebolus

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« Antwort #14952 am: 10.10.2024 13:47 »
Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.
Doch, du hast deine Meinung niedergeschrieben.

Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?
Denn Fakt ist.
Der Besoldungsgesetzgeber hat die Alimentation nach dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auszurichten.
Nun hat das BVerfG so etwa diese Werte mehr oder weniger erstmal in Raum gestellt.

So und in der Privatwirtschaft schreibt unser Grundgesetz explizit vor das der Staat (Besoldungsgesetzgeber) sich eben nicht in die Tarife einmischen darf.
Somit ist es nicht das Problem des Staates wenn man draußen "zu wenig" bekommt, sondern einzig und allein ihr eigenes Problem bzw das der Gewerkschaften.

Und genau deswegen hinkt der Vergleich zwischen Privatwirftschaft und Beamten nicht nur gewaltig, er ist schlicht wegen Mangels Vergleichbarkeit gar nicht möglich.

Ich habe darum gebeten, zu bedenken, was die Folgen sind.
4.400 netto vs. 2.500
Meinst du, es würde dann irgendjemand arbeiten gehen? Ich denke, dass alle, die die gleiche Qualifikation haben (und die dürfte bei A3 nicht so wahnsinnig riesig sein), nicht mehr arbeiten gehen werden dann. Was bedeutet das im Klartext? Keine Steuereinnahmen mehr, keine Besoldung mehr möglich ohne Steuereinnahmen.

Für eine Steigerung von 1.900 Euro netto beim Arbeitgeber müssten ja schon mindestens 4.000 Euro auf den Tisch gelegt werden (ca. 3.500 Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile zu den SV)
Wovon sollten Unternehmen das auf einmal erwirtschaften können?
Ohne Steuereinnahmen keine Gelder, die für Besoldung verwendet werden kann. Oder schmeißen wir einfach die Gelddruckmaschine für alle an?


Weshalb du sagst, dass EG11 Stufe 1 netto 2.526,23 Euro zu 2.600,00 netto (wie in dem Beispiel von jemandem benannt "wo ist das Problem, wenn der A3 2.600 netto bekommt")) weniger ist, erklärt sich mir nicht.
2.526,23 < 2.600,00 Euro ist mathematisch ein Fakt, darfst du gerne mit Mathematikinstituten und -professoren in Deutschland aber diskutieren.... Vielleicht schaffen wir hier ja eine Revolution für den Mathematikunterricht  :)

Ich hoffe, du bist nicht irgendwo im Bereich Finanzen tätig, das könnte amüsant und teuer werden für den Steuerzahler  ???

Du verkennst den Umstand, dass es Besoldungsgruppen gibt, die mit zwei Kindern und einem Ehepartner in z.B. München derzeit WENIGER verdienen als eine 4k Bürgergeldfamilie. Und um das nicht korrigieren zu müssen, führst Du an, dass, sollte man es doch tun, es zu einer ungerechten Unwucht beim Vergleich zu einem 4k Malermeister kommt. Vielleicht solltest Du -und einige, wenige Andere hier- die Unwucht zwischen Bürgergeltd und dem Malermeister suchen..

shimanu

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« Antwort #14953 am: 10.10.2024 13:47 »
Im übrigen sind Staatsschulden auch nicht zu verteufeln. Unter Betrachtungswinkel der Modern Monetary Theory gibt es kein "Steuerzahlergeld". Alles Geld in der Volkswirtschaft wird vom Staat erschaffen. Staatliche Ausgaben führen erst zu wirtschaftlichem Handeln. Bsp.: Der Sozialleistungsempfänger kauft sich beim Bäcker ein Brötchen, der Bäckermeister kann hiervon einen Mitarbeiter bezahlen, dieser wiederum kann konsumieren usw... Ein Großteil der Steuerausgaben fließt durch Steuereinnahmen (MwSt., Einkommenssteuer, Umsatzsteuer) wieder zurück zum Staat.

Oha! Noch so ein Schlafwandler. Erkennt doch, dass das FIAT-Geld (wie es aktuell läuft) das Problem ist. Wir brauchen hartes Geld. Dann ist Schluss mit Schulden in dem Ausmaß.
Denk doch mal nach: wohin führt das Geldsystem aktuell? Geldentwertung. Dieses System ist zum Scheitern verurteilt. Was glaubst Du warum Menschen das überflüßige Ersparte in Immobilien, Kunst, Oldtimer, Uhren etc anlegen? Weil die Kohle jedes Jahr an Wert verliert. Geld soll Wertspeicher sein. Das ist seit spätestens 1971 nicht mal ansatzweise mehr der Fall.

Genauso wie Besteuerung: Wieviel Steuern soll der dt Staat noch einnehmen? Es wird nie reichen.
Zinseszins wird dafür sorgen, das man irgendwann nicht mal mehr die Zinsen der Darlehen zahlen kann. Und dann?


Das scheitern des Systems haben schon viele Propheten, schon vor vielen Jahren vorhergesagt. Nichts ist passiert.

Und im übrigen kann der Staat auch nur die Steuern einnehmen, die er zuvor in Umlauf gebracht hat, durch staatliche Ausgaben.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14954 am: 10.10.2024 13:56 »
Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.
Doch, du hast deine Meinung niedergeschrieben.

Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?
Denn Fakt ist.
Der Besoldungsgesetzgeber hat die Alimentation nach dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auszurichten.
Nun hat das BVerfG so etwa diese Werte mehr oder weniger erstmal in Raum gestellt.

So und in der Privatwirtschaft schreibt unser Grundgesetz explizit vor das der Staat (Besoldungsgesetzgeber) sich eben nicht in die Tarife einmischen darf.
Somit ist es nicht das Problem des Staates wenn man draußen "zu wenig" bekommt, sondern einzig und allein ihr eigenes Problem bzw das der Gewerkschaften.

Und genau deswegen hinkt der Vergleich zwischen Privatwirftschaft und Beamten nicht nur gewaltig, er ist schlicht wegen Mangels Vergleichbarkeit gar nicht möglich.

Ich habe darum gebeten, zu bedenken, was die Folgen sind.
4.400 netto vs. 2.500
Meinst du, es würde dann irgendjemand arbeiten gehen? Ich denke, dass alle, die die gleiche Qualifikation haben (und die dürfte bei A3 nicht so wahnsinnig riesig sein), nicht mehr arbeiten gehen werden dann. Was bedeutet das im Klartext? Keine Steuereinnahmen mehr, keine Besoldung mehr möglich ohne Steuereinnahmen.

Für eine Steigerung von 1.900 Euro netto beim Arbeitgeber müssten ja schon mindestens 4.000 Euro auf den Tisch gelegt werden (ca. 3.500 Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile zu den SV)
Wovon sollten Unternehmen das auf einmal erwirtschaften können?
Ohne Steuereinnahmen keine Gelder, die für Besoldung verwendet werden kann. Oder schmeißen wir einfach die Gelddruckmaschine für alle an?


Weshalb du sagst, dass EG11 Stufe 1 netto 2.526,23 Euro zu 2.600,00 netto (wie in dem Beispiel von jemandem benannt "wo ist das Problem, wenn der A3 2.600 netto bekommt")) weniger ist, erklärt sich mir nicht.
2.526,23 < 2.600,00 Euro ist mathematisch ein Fakt, darfst du gerne mit Mathematikinstituten und -professoren in Deutschland aber diskutieren.... Vielleicht schaffen wir hier ja eine Revolution für den Mathematikunterricht  :)

Ich hoffe, du bist nicht irgendwo im Bereich Finanzen tätig, das könnte amüsant und teuer werden für den Steuerzahler  ???

Du verkennst den Umstand, dass es Besoldungsgruppen gibt, die mit zwei Kindern und einem Ehepartner in z.B. München derzeit WENIGER verdienen als eine 4k Bürgergeldfamilie. Und um das nicht korrigieren zu müssen, führst Du an, dass, sollte man es doch tun, es zu einer ungerechten Unwucht beim Vergleich zu einem 4k Malermeister kommt. Vielleicht solltest Du -und einige, wenige Andere hier- die Unwucht zwischen Bürgergeltd und dem Malermeister suchen..

Wenn man das so aufzieht, ist das Grundproblem das folgende:
a) Entweder ist das Bürgergeld zu hoch
b) Oder wirklich alle Gehälter sind zu niedrig (aufstocken müssen bei Arbeiten gehen ist auch übel)


Gehe ich recht in der Annahme, dass die exorbitant steigenden Mieten hier einen großen Anteil an dem Problem verursachen?