Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5892425 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14970 am: 11.10.2024 07:59 »
Und wer prangert öffentlichlichkeitswirksam an, wenn der Staat widerrechtlich Geld auf Kosten bestimmter Bevölkerungsgruppen Geld einspart?

Ich finde den Bund der Steuerzahler sehr populistisch. Zudem ist man bei komplexen Sachverhalten oft erst hinterher schlauer. Es gibt im Schwarzbuch Projekte, wo ich sagen würde,  dass Zuständigkeitswirrwarr zu teuren Verzögerungen führt.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14971 am: 11.10.2024 08:20 »
Die FAZ berichtet über den Entwurf. Wow!!

https://www.faz.net/einspruch/wie-das-innenministerium-beamte-bezahlen-will-110036390.html

Leider mit Bezahlschranke. Aber die Überschrift "Die Ampelkoalition konnte sich monatelang (sic) nicht auf eine Reform der Beamtenbesoldung einigen." reicht mir schon, um zu wissen, dass sich der Kauf nicht lohnt. Sie spricht mal wieder Bände, mit wie wenig Sachkunde Journalisten heutzutage ihre Artikel zusammenschustern, und das sogar in der altehrwürdigen FAZ.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14972 am: 11.10.2024 09:21 »
Und wer prangert öffentlichlichkeitswirksam an, wenn der Staat widerrechtlich Geld auf Kosten bestimmter Bevölkerungsgruppen Geld einspart?

Ich finde den Bund der Steuerzahler sehr populistisch. Zudem ist man bei komplexen Sachverhalten oft erst hinterher schlauer. Es gibt im Schwarzbuch Projekte, wo ich sagen würde,  dass Zuständigkeitswirrwarr zu teuren Verzögerungen führt.

Naja, wenn keine Brücken ins Jenseits gebaut werden würden, teurer Krötentunnel für nicht vorhandene Kröten wäre auf jeden Fall schon einmal Geld vorhanden, das dann verteilt werden kann... wofür auch immer.

Dass der Staat Geld einspart, ist kein Themenfokus des Bundes der Steuerzahler (verständlicherweise), es wird untersucht, wo Gelder verpulvert werden

yogiii

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14973 am: 11.10.2024 09:43 »
Der Bund der Steuerzahler ist vor allem eine Lobbyorganisation.

Humoristisch hier zum ansehen in der ARD Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjMtMTEtMDktMjMtMzU

Allesnichtskonkretes

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14974 am: 11.10.2024 10:26 »
Moin zusammen. Kann die Verbändeanhörung live verfolgt werden? Wenn ja, wo und wann? Habe dazu in den Ausschüssen des BT nichts gefunden.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14975 am: 11.10.2024 10:31 »
Die FAZ berichtet über den Entwurf. Wow!!

https://www.faz.net/einspruch/wie-das-innenministerium-beamte-bezahlen-will-110036390.html

Leider mit Bezahlschranke. Aber die Überschrift "Die Ampelkoalition konnte sich monatelang (sic) nicht auf eine Reform der Beamtenbesoldung einigen." reicht mir schon, um zu wissen, dass sich der Kauf nicht lohnt. Sie spricht mal wieder Bände, mit wie wenig Sachkunde Journalisten heutzutage ihre Artikel zusammenschustern, und das sogar in der altehrwürdigen FAZ.

@Nautiker1970, hier muss ich widersprechen. Der Artikel enthält zwar ein paar kleine Ungenauigkeiten, ist aber ansonsten trotzdem mit das "Beste", was ich bisher in der Presse zu unserem Thema lesen konnte.

Hier ein kurzer Ausschnitt (Vollzitate sind ja meines Wissens leider nicht erlaubt):

- Ähnlich argumentiert der Deutsche Richterbund. Der juristische Berufsverband, der auch Staatsanwälte vertritt, hat ausgerechnet, dass wohnort- und familienbezogene Leistungen künftig bis zu einem Drittel der Gesamtbesoldung ausmachen könnten. Das sei ungerecht. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf untermauert der Richterbund diese Bewertung mit einem Beispiel: Ein ungelernter Beamter, der verheiratet sei und zwei Kinder habe, könne aufgrund der wohnort- und familienbezogenen Zuschläge künftig ein höheres Einkommen erzielen als ein lediger und kinderloser Beamter, der mit dreijährigem Studium, acht Dienstjahren und Beförderung deutlich besser qualifiziert sei. Der Referentenentwurf widerspreche auch deshalb „in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz“.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14976 am: 11.10.2024 10:32 »
Moin zusammen. Kann die Verbändeanhörung live verfolgt werden? Wenn ja, wo und wann? Habe dazu in den Ausschüssen des BT nichts gefunden.

Sobald ich weiß gibt es keine Liveübertragung.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14977 am: 11.10.2024 10:34 »
Die Verbändeanhörung ist eine behördeninterne Veranstaltung. Weshalb sollte es da eine Live-Schaltung oder sonstige Übertragung geben?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14978 am: 11.10.2024 10:36 »
Vielleicht könnte mal jemand den Artikel hier reinstellen, damit wir ihn alle lesen können! Vielen Dank!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14979 am: 11.10.2024 10:38 »
Man kann auch einfach 0,99€ investieren für ein Probeabo, anstatt andere Urheberrechtsverletzungen begehen zu lassen.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14980 am: 11.10.2024 10:53 »
Der Bund der Steuerzahler ist vor allem eine Lobbyorganisation.

Humoristisch hier zum ansehen in der ARD Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjMtMTEtMDktMjMtMzU

Wer oder was ist in Deutschland nicht mehr irgendeiner Lobby zugehörig?  ???

Die Politik, die Gesetze (auch Besoldung) beschließen muss, doch sowieso  :D

Allesnichtskonkretes

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14981 am: 11.10.2024 11:03 »
Die Verbändeanhörung ist eine behördeninterne Veranstaltung. Weshalb sollte es da eine Live-Schaltung oder sonstige Übertragung geben?

Oh da ist wohl jemand auf Krawal gebürstet.
Ich dachte, dass ich in mindestens einem Landesausschuss, die Verbändeanhörung gesehen habe.
Hätte ja sein können, dass diese auch Videographisch festgehalten oder sogar live übertragen wird.
« Last Edit: 11.10.2024 11:11 von Allesnichtskonkretes »

SimsiBumbu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14982 am: 11.10.2024 11:05 »
Man kann auch einfach 0,99€ investieren für ein Probeabo, anstatt andere Urheberrechtsverletzungen begehen zu lassen.

Wenn die Beamten vom Bund ausreichend alimentiert würden, bräuchten sie andere nicht zu Straftaten aufzufordern. ;D

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14983 am: 11.10.2024 11:08 »
Zitat
D.h. ja im Umkehrtext, dass die meisten Familienväter mit 2 Kindern, die keine 3.900 Euro netto verdienen (und das ist der Großteil), dumm sind, überhaupt arbeiten zu gehen? Oder sehe ich das falsch.
Klar ist ein Beamter eine andere "Kategorie", aber ich denke, wenn man so argumentiert, sollte ja jeder Mensch, der arbeiten geht, mehr haben als jemand, der nicht arbeitet (zumindest insofern es nicht krankheitsbedingt ist, sondern aus "kein Bock auf Arbeit")

Wenn ein Familienvater in der pw eine 4K Familie alleine ernährt und weniger als 3900 € netto verdient, dann ist dieser Anspruchsberechtigt für weitere Leistungen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Aufstocken etc.

Bei einem Beamten dagegen sollte jedoch die Besoldung des Dienstherren schon ausreichend sein, dass dieser eben nicht auf Sozialtransferleistungen zurückgreifen muss.


Ich buddel den Kommentar nochmal aus, weil ich das Ganze etwas genauer differenzieren würde:

Grundsätzlich hat der Beamte gegenüber dem Dienstherrn einen Anspruch auf Alimentation für sich und seine Familie. Diesem Alimentationsanspruch kann sich der Dienstherr nicht entziehen, indem er den Beamten auf ergänzende Sozialleistungen (Ausnahme: Kindergeld) verweist.

Ob der Beamte solche Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht, kann dahingestellt bleiben, weil es keine Anrechnungsvorschrift im Beamtenrecht gibt (und geben darf), nachdem sich der Bezug solcher Sozialleistungen anspruchsmindernd auf die Höhe der Alimentation auswirkt.

Auch die Tatsache, dass man Beamter ist, steht dem Bezug solcher bedarfsorientierter Leistungen nicht generell entgegen.

Daher kann man allen Beamtenfamilien nur raten, die eventuell in den Genuss solcher Leistungen kommen könnten, entsprechende Anträge zum Beispiel auf Kinderzuschlag zu stellen. Eine spätere Nachzahlung der zustehenden amtsangemessenen Alimentation steht der Bezug solcher Leistungen nicht entgegen.

Einige Hinweise in Bezug auf Kinderzuschlag findet sich hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.0.html

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14984 am: 11.10.2024 11:43 »
Die Verbändeanhörung ist eine behördeninterne Veranstaltung. Weshalb sollte es da eine Live-Schaltung oder sonstige Übertragung geben?

Oh da ist wohl jemand auf Krawal gebürstet.
Ich dachte, dass ich in mindestens einem Landesausschuss, die Verbändeanhörung gesehen habe.
Hätte ja sein können, dass diese auch Videographisch festgehalten oder sogar live übertragen wird.

Ich habe nur festgestellt (nix Krawall). Für die Bearbeitung in einem Ausschuss (ergo dem Parlament) muss der Entwurf diesem erst zugeleitet werden. Und ich meine so weit sind wir noch nicht. Die Veranstaltung ist m. E. eine von StS Krösser im BMI, um den Verbänden noch einmal Gelegenheit zur Aussprache / Stellungnahme zu geben bevor das Stück Papier den weiteren Gesetzgebungsprozess durchläuft. Zu den Ausschüssen gibt es aber teilweise Protokolle wenn es sich nicht um einen geschlossenen Termin handelt. In unserem Fall wären das dann übrigens der Haushalts- und/oder Innenausschuss.