D.h. ja im Umkehrtext, dass die meisten Familienväter mit 2 Kindern, die keine 3.900 Euro netto verdienen (und das ist der Großteil), dumm sind, überhaupt arbeiten zu gehen? Oder sehe ich das falsch.
Klar ist ein Beamter eine andere "Kategorie", aber ich denke, wenn man so argumentiert, sollte ja jeder Mensch, der arbeiten geht, mehr haben als jemand, der nicht arbeitet (zumindest insofern es nicht krankheitsbedingt ist, sondern aus "kein Bock auf Arbeit")
Wenn ein Familienvater in der pw eine 4K Familie alleine ernährt und weniger als 3900 € netto verdient, dann ist dieser Anspruchsberechtigt für weitere Leistungen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Aufstocken etc.
Bei einem Beamten dagegen sollte jedoch die Besoldung des Dienstherren schon ausreichend sein, dass dieser eben nicht auf Sozialtransferleistungen zurückgreifen muss.
Ich buddel den Kommentar nochmal aus, weil ich das Ganze etwas genauer differenzieren würde:
Grundsätzlich hat der Beamte gegenüber dem Dienstherrn einen Anspruch auf Alimentation für sich und seine Familie. Diesem Alimentationsanspruch kann sich der Dienstherr nicht entziehen, indem er den Beamten auf ergänzende Sozialleistungen (Ausnahme: Kindergeld) verweist.
Ob der Beamte solche Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht, kann dahingestellt bleiben, weil es keine Anrechnungsvorschrift im Beamtenrecht gibt (und geben darf), nachdem sich der Bezug solcher Sozialleistungen anspruchsmindernd auf die Höhe der Alimentation auswirkt.
Auch die Tatsache, dass man Beamter ist, steht dem Bezug solcher bedarfsorientierter Leistungen nicht generell entgegen.
Daher kann man allen Beamtenfamilien nur raten, die eventuell in den Genuss solcher Leistungen kommen könnten, entsprechende Anträge zum Beispiel auf Kinderzuschlag zu stellen. Eine spätere Nachzahlung der zustehenden amtsangemessenen Alimentation steht der Bezug solcher Leistungen nicht entgegen.
Einige Hinweise in Bezug auf Kinderzuschlag findet sich hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.0.html