Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6378063 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15990 am: 30.12.2024 08:25 »
Ich wollte ja nur einen Tipp geben, wie man mit wenig Aufwand und Kosten rechtssicher zustellen kann.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15991 am: 30.12.2024 08:59 »
Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)

Doch, das funktioniert für jeden, der zumindest über einen Internetanschluss besitzt. Stichwort: simplefax - ein Internetdienst.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15992 am: 30.12.2024 09:06 »
Das ist doch der typische Widerspruch in unserem Bürokratie-Irrsinn.

Ein Bescheid gilt am 3. Tag nach Übergabe an die Post als zugestellt und bekanntgegeben.
Der Bescheidempfänger muss sich am besten per Rauchzeichen, berittenem Meldereiter und mit Einschreiben / Rückschein doppelt und dreifach für einen Widerspruch absichern.

Widerspruch per Email… ja klar … nur mit entsprechender elektronischer Signatur.


Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15993 am: 30.12.2024 09:29 »
Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)

Doch, das funktioniert für jeden, der zumindest über einen Internetanschluss besitzt. Stichwort: simplefax - ein Internetdienst.
Stimmt nicht. Eine mir bekannte Behörde hat einen Internetanschluss, dennoch kann ich ihr kein Fax senden, weil sie keine Faxnummer veröffentlicht hat.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15994 am: 30.12.2024 12:18 »
Das ist doch der typische Widerspruch in unserem Bürokratie-Irrsinn.

Ein Bescheid gilt am 3. Tag nach Übergabe an die Post als zugestellt und bekanntgegeben.

Aber nur noch heute. Ab Mittwoch gilt: am 4. Tag. Durch die Anpassung des Postgesetzes musste auch hier geändert werden. Das aber nur am Rande.

maddig

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15995 am: 30.12.2024 13:47 »
Hey zusammen,
ich habe fast vergessen meinen Widerspruch noch abzusenden. Das wollte ich jetzt noch nachholen und habe die Vorlage von SwenTanortsch gefunden.

Nun ist es so, dass ich die letzten Jahre immer einen Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation und einen Widerspruch zur Anpassung des Familienzuschlags eingereicht habe. Gibt für den Familienzuschlag ebenfalls eine Vorlage wie zum erneuten Widerspruch von SwenTanortsch oder ist dies nicht notwendig?

Wenn ich noch ein weiteren Widerspruch zum Familienzuschlag einreichen sollte, was muss dort auf jeden Fall rein oder kann ich einen nehmen den ich glaube ich hier auch mal als Vorlage genommen habe und ändere nur das Jahr?

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15996 am: 30.12.2024 13:47 »
Habe dies gerade gefunden und weiß nicht, ob dies hier schon verlinkt wurde.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15997 am: 30.12.2024 14:16 »
Hey zusammen,
ich habe fast vergessen meinen Widerspruch noch abzusenden. Das wollte ich jetzt noch nachholen und habe die Vorlage von SwenTanortsch gefunden.

Nun ist es so, dass ich die letzten Jahre immer einen Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation und einen Widerspruch zur Anpassung des Familienzuschlags eingereicht habe. Gibt für den Familienzuschlag ebenfalls eine Vorlage wie zum erneuten Widerspruch von SwenTanortsch oder ist dies nicht notwendig?

Wenn ich noch ein weiteren Widerspruch zum Familienzuschlag einreichen sollte, was muss dort auf jeden Fall rein oder kann ich einen nehmen den ich glaube ich hier auch mal als Vorlage genommen habe und ändere nur das Jahr?

Du bist sehr spät dran, maddig, solltest Dich also sputen, um noch in diesem Jahr Deinen Widerspruch oder Deine Widersprüche zu stellen. Sofern Du drei oder mehr Kinder hast, ist dir zu raten, gesondert gegen die Dir jeweils ab dem dritten Kind gewährten Familienzuschläge Widerspruch zu führen. Ansonsten reicht ein Widerspruch gegen die Dir insgesamt im Kalenderjahr 2024 gewährte Besoldung.

maddig

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15998 am: 30.12.2024 14:20 »
Danke SwenTanortsch,

dann mache ich meinen Widerspruch direkt fertig und reiche ihn ein. Geht bei mir zum Glück ganz gut, da es mit Eingangsdatum in SAP landet.
Da ich drei Kinder habe, werde ich einfach mein Widerspruch zum Familienzuschlag abändern und diesen ebenfalls einreichen.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15999 am: 30.12.2024 14:38 »
Habe dies gerade gefunden und weiß nicht, ob dies hier schon verlinkt wurde.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Da scheint ja jetzt einiges an Widersprüchen reingekommen zu sein wenn die so etwas auf der Webseite veröffentlichen  ;D

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16000 am: 30.12.2024 14:42 »
Danke SwenTanortsch,

dann mache ich meinen Widerspruch direkt fertig und reiche ihn ein. Geht bei mir zum Glück ganz gut, da es mit Eingangsdatum in SAP landet.
Da ich drei Kinder habe, werde ich einfach mein Widerspruch zum Familienzuschlag abändern und diesen ebenfalls einreichen.

Genauso würde ich das auch machen, maddig. Wichtig ist, zwei unterschiedliche Widersprüche zu formulieren, sie also nicht in einem gemeinsamen Schreiben auszuführen. Sicher ist sicher.

maddig

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16001 am: 30.12.2024 14:45 »
Habe ich die letzten Jahre auch so gemacht. Wird wieder gemacht. War mir nur unsicher, da in deinem Muster auch die Familie angesprochen wird. Die Widersprüche sind auf jeden Fall jetzt beide raus.
Danke für deine intensive Arbeit!

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16002 am: 30.12.2024 15:02 »
Gern geschehen, maddig. Es freut mich, dass ich Dir helfen konnte!

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16003 am: 31.12.2024 10:25 »
Habe dies gerade gefunden und weiß nicht, ob dies hier schon verlinkt wurde.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Da scheint ja jetzt einiges an Widersprüchen reingekommen zu sein wenn die so etwas auf der Webseite veröffentlichen  ;D

Und das sind ja nur die, die das BVA als Besoldungsstelle haben. Bei vielen anderen Behörden wird es ähnlich sein.