Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6375838 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16110 am: 15.01.2025 10:38 »
Zitat
"CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner "

Selten so gelacht. Bild übertrifft sich mal wieder selbst.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16111 am: 15.01.2025 10:48 »
Zitat
Beamten-Gehälter rauf wegen Bürgergeld

Die Bundesregierung muss die Gehälter der „kleinen“ Beamten anheben – weil das Bürgergeld zu hoch ist.

Mit den Erhöhungen soll sichergestellt werden, dass die Staatsdiener mindestens 15 Prozent mehr netto haben als Stütze-Empfänger.

DAS ist geplant: Wer als Bundesbeamter in den einfachen Dienst einsteigt, soll sofort in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt eines jungen Beamten auf mindestens 3000 Euro/Monat.

Außerdem bekommen Staatsdiener in Regionen mit hohen Mietkosten einen neuen Zuschlag. Höhe: bis zu je 240 Euro für das erste und zweite Kind, sowie 418 Euro für jedes weitere. Dadurch soll „der qualitative Unterschied“ zwischen der Grundsicherung und dem Beamtengehalt „hinreichend deutlich werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen.

Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde z. B. ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München in Zukunft zum Grundgehalt von 36.000 Euro, einen Familienzuschlag von 5890 Euro und den neuen Mietzuschlag von 5760 erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld hätte er ein Nettoeinkommen von 41.914 Euro im Jahr. Dagegen käme eine vergleichbare Bürgergeld-Familie auf bis zu 41.741 Euro. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Beamten-Ehefrau noch einen Minijob ausübt und dadurch 538 Euro monatlich zusätzlich in die Kasse der Beamten-Familie kommen.

Rückwirkende Zahlung

Die höheren Gehälter und Zulagen sollen rückwirkend ab 2021 gezahlt werden. Kosten: 403,6 Millionen Euro. In diesem Jahr werden Mehrkosten von 147,6 Millionen Euro erwartet.

Die CDU wirft der Bundesregierung vor, sich mit dem Bürgergeld selbst die Probleme bei der Beamtenbesoldung geschaffen zu haben. CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner zu BILD: „Sie gibt Geld aus für das Nichtarbeiten und kommt so unter Druck bei denen, die arbeiten. Deshalb muss das Ganze vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden.“

Quelle: bild ( https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1 )

Ausgerechnet die CDU wieder.
Das Urteil gab es vor dem Bürgergeld in der Zeit, als die CDU an der Macht war.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16112 am: 15.01.2025 11:16 »
So so, 147,6 Mio. – ist schon zu viel?

In der heutigen Augsburger Allgemeine wird die CSU/Herr Söder zitiert. Er wolle die Mütterrente erhöhen. Mit 4.5 Milliarden werden die Kosten beziffert.

Bedenken wegen der Finanzierbarkeit wischt Söder beiseite.

Für die Migration gebe der deutsche Staat 50 Milliarden aus, für das Bürgergeld beinahe ebenso viel, behauptet der CSU Vorsitzende

Bei Krankenhausreform und Pflege wolle er auch „nachbessern“.

Mal sehen, wer die Bedenken bei der Finanzierbarkeit der Beamtenbesoldung beiseite wischt 😁😁

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16113 am: 15.01.2025 11:24 »
Zitat
"CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner "

Selten so gelacht. Bild übertrifft sich mal wieder selbst.

Wieso? Sie stammt doch aus einer Winzerfamilie. Und wo gibt es Wein? Richtig, in der Wirtschaft..  ;)

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16114 am: 15.01.2025 11:36 »
in vino veritas!

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16115 am: 15.01.2025 12:04 »
Dachte, dass das Gesetz bis zur Neuwahl nicht mehr durchkommt?

Oder hat die Bild Wahrsager befragt, die in die Zukunft erblickt haben?

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16116 am: 15.01.2025 12:35 »
Springer Presse hat ihre eigene Agenda, da kommt es nicht immer auf die volle Wahrheit an.
Jeder Klick zählt!

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16117 am: 15.01.2025 13:40 »
Springer Presse hat ihre eigene Agenda, da kommt es nicht immer auf die volle Wahrheit an.
Jeder Klick zählt!


100%



Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16120 am: 16.01.2025 07:17 »
Da sieht man  mal wieder welches narrativ gespielt wird  >:(

Es sollte doch bei gesunden Menschenverstand klar sein, dass z.b ein Polizeibeamter der tagtäglich sein Leben für die Allgemeinheit riskiert, um einiges mehr verdienen MUSS, wie jemand im Bürgergeldbezug.


waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16121 am: 16.01.2025 08:37 »
Da sieht man  mal wieder welches narrativ gespielt wird  >:(

Es sollte doch bei gesunden Menschenverstand klar sein, dass z.b ein Polizeibeamter der tagtäglich sein Leben für die Allgemeinheit riskiert, um einiges mehr verdienen MUSS, wie jemand im Bürgergeldbezug.

Für Dich und mich ja. Offensichtlich für weite Teile der Bevölkerung nicht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16122 am: 16.01.2025 09:03 »
Es werden zwei Geigen gespielt: Einmal Beamtenhetze, zum anderen soll das Bürgergeld als zu hoch geframt werden.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16123 am: 16.01.2025 09:20 »
M.E. lässt die Aussage der ehemaligen Weinkönigin tief blicken. Unabhängig davon kann ich nicht nachvollziehen, welche ihrer Qualifikationen, Verfassungsrecht gehört offensichtlich nicht dazu, sie überhaupt dazu befähigt, sich diesem Themenbereich zu widmen.

Was ich vermisse:

Aktivität des DBB. Auf solche Aussagen sollte unmittelbar eine öffentliche Aufforderung an die betreuende Partei kommen, auch angesichts der bevorstehenden Wahlen, bitte klar Position zum Stellenwert des Beamtentums zu beziehen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16124 am: 16.01.2025 09:43 »
Die hängen alle unter einer Decke und sorgen füreinander.
Ich kann mittlerweile die Menschen verstehen, die mit diesem "Staat" abgeschlossen haben.

Bei der Berechnung im Focus muss man mal nur das Partnereinkommen rausrechnen, da hat die Bürgergeldfamilie genauso viel wie die Beamtenfamilie.

Die Beamtenfamilie müsste Netto mindestens 30 bis 40% mehr haben! Und die Zusatzkosten wie Fahrtkosten, Kosten für Kleidung, Kosten für die Verpflegung auf Arbeit usw. sind hier gar nicht mit berechnet.