Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5843903 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16635 am: 10.06.2025 09:07 »
Ohne hier einen Beitrag zur Asyldebatte setzen zu wollen und mit der Bitte, diese hier im Gefolge des nachfolgenden Links nicht zu beginnen, da sie hier nicht unser Thema ist, ist der nachfolgend verlinkte Beitrag für unser Thema wiederkehrend von schlüssiger Bedeutung. Er ist insofern aus dem Fokus sowohl der Verfassungs- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Hinblick auf das Besoldungs- und Beihilferecht interessant und schließt an dem an, was die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bereits 2020 zum "exekutiven Ungehorsam" ausgeführt hat, als sie ausführte:

"Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden. Zum zweiten Teil ihrer Frage: Es ist nicht Aufgabe der Justiz, nach Stimmungslagen zu urteilen, sondern nach Recht und Gesetz. Die Justiz kann und darf ihr Fähnlein nicht in den Wind von Meinungen hängen. Meine Hoffnung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die darin liegende Unabhängigkeit der Gerichte zu schätzen wissen." (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)

Der verlinkte Beitrag präzisiert die allgemeine Problematik noch einmal anschaulich, indem er allgemeine Strukturen herausstellt, die auch für unser Thema von Interesse sind:

https://verfassungsblog.de/der-rechtsstaat-ist-auf-eine-redliche-verwaltung-angewiesen/

Es ist zu erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den angekündigten Entscheidungen zum offensichtlich mittlerweile regelmäßig konzertiert vollzogenen Ungehorsam im Besoldungsrecht hinreichend äußern wird. Denn alles andere müsste seine Funktion als Hüter der Verfassung grundlegend verfehlen. Unter diesem Fokus (der logischerweise im Beitrag keine explizite Rolle spielen kann, da es ihm nicht um das Besoldungsrecht geht) würde ich den Beitrag lesen, gerne auch mehrmals, um ihn in seiner juristischen Präzision zu durchdringen. Nicht umsonst geht es in unserem Fall nur bedingt um exekutiven Ungehorsam, weshalb das, was die Autoren sagen, zunächst einmal auf das übertragen werden muss, was sich derzeit legislativ im Besoldungsrecht vollzieht. Denn zwar bereitet die Exekutive in der Bundesrepublik spätestens seit 2020 in allen Rechtskreisen den wissentlich und willentlich, also zielgerichtet und mittlerweile ausnahmslos wiederkehrend regelmäßig vollzogenen Verfassungsbruch im Besoldungsrecht vor, vollzogen wird er aber von der legislativen Gewalt, die also am Ende das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeformte Alimentationsprinzip regelmäßig zielgerichtet missachtet.

In einem Artikel in SPON war folgendes zu lesen und macht mich nachdenklich. Es geht auch um das Asylurteil, aber ich beziehe es auf das Problem amtsangemessene Alimentation:
"Was müsste man vom Bundesverfassungsgericht denken, würde es über Homosexualität weiterhin in jenem Geist richten, der das Urteil von 1957 durchzog. Demnach verstießen die Strafvorschriften des Paragrafen 175 nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Grundgesetzartikel 2 und 3. Sie verletzten nach der damaligen Auffassung auch nicht das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, »da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt«, wie das Urteil in einem Jura-Portal zusammenfassend zitiert wird. O tempora o mores.
Und Obacht: Das Grundgesetz hat sich an den einschlägigen Stellen (Gleichbehandlung, freie Entfaltung der Persönlichkeit) bis heute nicht geändert. Die Gesellschaft tat es und mit ihr, nach ihr oder vor ihr: die Politik mit neuen Gesetzen und die Justiz mit neuer Auslegung. Will heißen: Das fortwährend murmelnde Gespräch von Justiz, Politik und Gesellschaft kommt nie an ein Ende. Auf jeden Fall nicht mit dem Beschluss eines Berliner Verwaltungsgerichts."
und
"Es war der große Wolfgang Schäuble , der diese Diskussion immer wieder anstieß. Vor genau vier Jahren legte er sogar dem Verfassungsgericht den Zweifel nahe, ob es tatsächlich stets »die richtige Abgrenzung zwischen verfassungsrichterlicher Zuständigkeit und demokratischer Legitimation gewahrt hat«. Hinter der Hand fügte er gern hinzu: Die Politik müsse den Gerichten mit neuen Vorstößen  immer wieder einmal Gelegenheit geben, alte Urteile zu korrigieren. So ist es: Richter sprechen Recht. Und schulden Rechtsfrieden."
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/migration-richter-haben-nicht-immer-recht-meinung-a-b22478b2-78e0-4966-baff-7e9dfe345249

Deshalb stelle ich mir die Frage, kann es sein, dass wir vom BVerfG ein ganz anderes Urteil zur amtsangemessenen Alimentation bekommen werden, als wir uns erwarten, einen Paradigmenwechsel? Werden sie versuchen einen Rechtsfrieden zu gestalten?

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16636 am: 10.06.2025 14:22 »
Sie sitzen in der Zwickmühle, weil die Politik sie im Stich lässt.

Verkannt wird völlig, dass man sich hier - wie jeder der Personalbedarf hat - an einer Reibungsstelle befindet. Nämlich zwischen Kosteneinsparung - die auch populär ist - und der Gewinnung qualifizierten Personals. Dies hebt übrigens das BVerfG selbst hervor, wenn es von qualitätssichernder Funktion der Besoldung spricht.

M.E. liegt hier der Fokus allein auf denjenigen, die bereits an Bord sind. Es geht aber bei den zukünftig dramatischen Altersabgängen aber auch um diejenigen, die als Ersatz kommen sollen.

Hierauf hat die Politik keine Antwort und nimmt billigend in Kauf, dass zukünftig das qualifizierte Personal für die Erledigung der staatlichen Aufgaben fehlen wird.




emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16637 am: 10.06.2025 20:25 »
Der Weltbevölkerungsbericht 2025 der UN - "Fertilität im Fadenkreuz – Das Ringen um reproduktive Selbstbestimmung in einer sich wandelnden Welt“ konstatiert, die Entscheidung für oder gegen Kinder ist nach wie vor häufig unfrei! Regierungen sollten Verhältnisse schaffen, die eine freie Entscheidung zulassen, statt Prämien für eine bestimmte Entscheidung zu gewähren!

Ich werde mich darauf nötigenfalls beziehen, sobald Gegenrede zu unverhältnismäßigen Familienzuschlägen gefragt ist. Deutschland ist hier meines Erachtens sehr bescheiden unterwegs. Unzureichende Kitaplätze, dürftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf aber gleichzeitig planlose Freibeträge und Zuschläge an allen Ecken.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16638 am: 10.06.2025 21:46 »
Der Weltbevölkerungsbericht 2025 der UN - "Fertilität im Fadenkreuz – Das Ringen um reproduktive Selbstbestimmung in einer sich wandelnden Welt“ konstatiert, die Entscheidung für oder gegen Kinder ist nach wie vor häufig unfrei! Regierungen sollten Verhältnisse schaffen, die eine freie Entscheidung zulassen, statt Prämien für eine bestimmte Entscheidung zu gewähren!

Komplexes Thema - Letztlich besagt jene These, dass der persönliche, der eigenen Leistung entspringende Wohlstand nicht durch An- oder Abwesenheit von Kindern positiv respektive negativ beeinflußt werden darf.

Wenn man dies aber argumentativ nutzen möchte, dann wäre es von allgemeiner und eben nicht beamtenspezifischer Natur.

Also was möchstest Du hiermit:

Zitat
Ich werde mich darauf nötigenfalls beziehen, sobald Gegenrede zu unverhältnismäßigen Familienzuschlägen gefragt ist. Deutschland ist hier meines Erachtens sehr bescheiden unterwegs. Unzureichende Kitaplätze, dürftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf aber gleichzeitig planlose Freibeträge und Zuschläge an allen Ecken.

... konkret kritisieren, bzw.: Wie sähe Dein Ideallösung an dieser Stelle aus?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16639 am: 10.06.2025 22:19 »
Es ist doch ganz offensichtlich, was ich konkret kritisiere. Dass in Deutschland besoldungspolitisch opportun ist, was die UN kritisieren: Die Entscheidung für Kinder soll durch Prämien befördert werden. Wenn ich das in einer Klagebegründung gegen ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz nutzen möchte, dann deshalb weil ein klarer Zusammenhang mit absurd hohen Familienzuschlägen besteht.

Die absurd hohen Familienzuschläge gibt es im Bund ja noch nicht. Noch. Deshalb schrieb ich "nötigenfalls". Die Ideallösung kommt ohne Kitagebühren und ohne lächerlich hohe Familienzuschläge aus.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16640 am: 10.06.2025 23:16 »
Es ist doch ganz offensichtlich, was ich konkret kritisiere. Dass in Deutschland besoldungspolitisch opportun ist, was die UN kritisieren: Die Entscheidung für Kinder soll durch Prämien befördert werden. Wenn ich das in einer Klagebegründung gegen ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz nutzen möchte, dann deshalb weil ein klarer Zusammenhang mit absurd hohen Familienzuschlägen besteht.

Die absurd hohen Familienzuschläge gibt es im Bund ja noch nicht. Noch. Deshalb schrieb ich "nötigenfalls". Die Ideallösung kommt ohne Kitagebühren und ohne lächerlich hohe Familienzuschläge aus.

Nein, emdy: Hier "missbrauchst" Du eine völlig allgemein gehaltene Kritik der UN für die spezifischen Besonderheiten der deutschen Beamten-Besoldung, die in der großen, globalen Realität eine doch eher homöpathische Dimension erreicht. Also wenn wir über das angerissene Thema reden wollen, dann müssen wir es allgemein beleuchten. Die UN hat hier mit 100%iger Sicherheit nicht die Besoldung germanischer Beamter im Sinn gehabt. Und das lässt sich daher auch nicht in diesem Sinne argumentativ nutzen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16641 am: 11.06.2025 05:48 »
Natürlich ist die Kritik nicht unter Betrachtung der deutschen Landesbesoldungsgesetze geschrieben worden. Das ist wohl jedem klar. Trotzdem bleiben diese Zuschläge unter dem Aspekt der staatlichen Einmischung in die Familienplanung kritikwürdig. Und deshalb missbrauche ich das Argument auch nicht.


NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16642 am: 11.06.2025 07:48 »
Natürlich ist die Kritik nicht unter Betrachtung der deutschen Landesbesoldungsgesetze geschrieben worden. Das ist wohl jedem klar. Trotzdem bleiben diese Zuschläge unter dem Aspekt der staatlichen Einmischung in die Familienplanung kritikwürdig. Und deshalb missbrauche ich das Argument auch nicht.

Nein, denn final wird hier keine "Belohnung" für die Kinder gezahlt, sondern vielmehr die Absenkung des Lebensstandards kompensiert. Das allein ist bereits "Luxus", weil es das eben für die übrigen, nichtverbeamteten 7,998 Milliarden Menschen auf der Welt gar nicht gibt.

ABER: Wenn man Kinder als freie Entscheidung (ohne Vor- und Nachteile für die Eltern) betrachten möchte, dann wäre dies genau der Weg. Vielleicht nicht über Zuschläge zum Sold, aber z.B. über ein stark erhöhtes Kindergeld oder eine allgemeine Grundsicherung für Kinder.

... Ich denke, der genannte Bericht hatte aber weniger die Situation im (wohlstands-verwöhnten) Deutschland im Auge und erst Recht nicht die konkrete Ausgestaltung der 4k-Alimentation. Daher mein kleiner Einwand. Alles gut.


HochlebederVorgang

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« Antwort #16643 am: 11.06.2025 09:24 »
Das Thema ist schwierig. Was bedeutet "freie Entscheidung", derzeit bauen unsere Sozialsysteme darauf auf, dass nachfolgende Generationen die Party weiterbezahlen (Generationenvertrag?).

abi

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« Antwort #16644 am: 11.06.2025 09:39 »
Ein Vorschlag (Gesetzentwurf) des Deutschen Richterbunds zu einer Alimentationsgrundsatzklage gegen „Besoldungsdumping“...

Eine neuartige Alimentationsgrundsatzklage könnte die verfassungsrechtlich gebotene Besoldung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig schneller und effektiver durchsetzen. Das schlagen der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter vor.

Wäre eine alternative Lösung zu der Gesamtproblematik, wobei es erst mal einem "lösungsorientierten Willen" der Legislative bedarf...

Der Lösungsansatz wäre m.E. ein wertvolles Handwerkszeug...

Quelle:
https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/alimentationsgrundsatzklage-gegen-besoldungsdumping

Gesetzentwurf: https://www.richterbesoldung.de/fileadmin/DRB/pdf/Besoldung/241122_DRB_Alimentationsgrundsatzklage_Gesetzentwurf_zur_Effektivierung_besoldungsrechtlicher_Klageverfahren.pdf

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« Antwort #16645 am: 11.06.2025 10:07 »
@abi: Den Vorschlag finde ich auch prima. Dummerweise wird daraus nie geltendes Recht werden, da niemand in der Legislative ein Interesse daran hat.

NelsonMuntz

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« Antwort #16646 am: 11.06.2025 10:08 »
Das Thema ist schwierig. Was bedeutet "freie Entscheidung", derzeit bauen unsere Sozialsysteme darauf auf, dass nachfolgende Generationen die Party weiterbezahlen (Generationenvertrag?).

Korrekt - daher ist eine stabile Population auch ganz wichtig. Andererseits gilt das auch mittelbar für "Anspar-Systeme": Schwinden die Konsumenten, dann schwinden auch die Absatz- und Gewinnmöglichkeiten der Unternehmen, deren Aktien man zur Altersvorsorge erwirbt. Es verbleibt so oder so immer eine Form von Kreislauf.

... am Ende steht dabei natürlich die Frage, ob eine Gesellschaft oder die Menschheit als Ganzes überhaupt erhaltenswert ist - aber das driftet dann doch ins Philosophische ab ;)
 

HochlebederVorgang

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« Antwort #16647 am: 11.06.2025 14:13 »
Da sind wir doch immer gerne, oder Nelson  ;)

clarion

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« Antwort #16648 am: 11.06.2025 18:23 »
Das erste Halbjahr ist fast um, es wird Sommer, gleichbedeutend mit Urlaubzeit und aus Karlsruhe hört und liest man nichts.

Knecht

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« Antwort #16649 am: 11.06.2025 19:36 »
Das erste Halbjahr ist fast um, es wird Sommer, gleichbedeutend mit Urlaubzeit und aus Karlsruhe hört und liest man nichts.

Ich habe gleich mehrere Déjà-vu's.