Ich wollte -wie gesagt- nur darauf hinweisen, dass das Alleinverdienermodell über die Jahrzehnte in der Realität immer seltener anzutreffen ist. Dabei muss man sicher auch die Frage beleuchten, inwieweit diese Entwicklung alleinig auf Basis einer freien, individuellen Werteentscheidung stattgefunden hat.
Dabei ist unstrittig, dass der Beamte auch als Alleinverdiener seine 4k-Familie versorgen können muss.
Ob und in welcher Form solche gesellschaftlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung Beachtung finden, und wie sich solche Urteile dann final in den Besoldungsgesetzen manifestieren, wird die Zukunft zeigen. Ich bin diesbezüglich einfach mal gespannt, was passiert.
Das ist - insofern ist Deine Anmerkung durchaus berechtigt, Nelson - auch ein zentrales Argument von Besoldungsgesetzgebern. Allerdings erfolgt deren Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse auch hier regelmäßig rein zweckorientiert, also zweckrational und verkürzt. Es geht ihnen also in der Regel auch hier nicht darum, die tatsächlichen Verhältnisse hinreichend in den Blick zu nehmen, sondern nach Möglichkeit nur darum, Daten einseitig zu betrachten, um so die eigene Zweckstellung zu rechtfertigen.
Wenn man dann in Gesetzgebungsverfahren die Darlegungen als unbegründet zurückweisen will, sieht man sich veranlasst, die tatsächlichen Verhältnisse anhand des umfangreichen Datenmaterials zu betrachten, dieses also zunächst einmal zusammenzustellen, es dann in seinem sachlichen Gehalt darzulegen, um es daraufhin gegeneinander abzuwägen, um so zu einem möglichst sachlichen Bild von den tatsächlichen Verhältnissen zu gelangen, aus dem heraus schließlich die Regelung als unsachlich nachgewiesen wird.
Tatsächlich wäre es aber die Aufgabe des Besoldungsgesetzgeber, sofern er Systemwechsel wie bspw. die Betrachtung des Partnereinkommens vollziehen wollte, diesen Weg zunächst einmal selbst zu gehen, um dann mit einiger Wahrscheinlichkeit zu dem identischen Schluss zu gelangen, dass ihm das allein schon wegen der mittelbar geschlechterdiskriminierenden Wirkung der betreffenden Regelungen nicht gestattet sein dürfte.
Das Ausblenden der tatsächlichen Verhältnisse ist für mich der Teil unseres Themas, der mich regelmäßig am meisten durchaus in Rage bringen kann. Denn man kann nicht Gesetze zur Regelung tatsächlicher Verhältnisse beschließen, wenn es diese tatsächlichen Verhältnisse gar nicht gibt - das erinnert mich recht stark an Zeiten in der deutschen Geschichte, wo das nicht gänzlich anders war. Genau das ist einer Demokratie unwürdig.
Darüber hinaus finde ich es weiterhin wirklich erschreckend, dass man als der eine Teil des politischen Spektrums zurecht Frauenrechte als schützenswert betrachtet und sie sich stark auf die Fahne schreibt, um dann genau solche mittelbar geschlechterdiskriminerenden Gesetze zum Nachteil insbesondere von Frauen in unteren Einkommenssegmenten zu erlassen, so wie man auf der anderen Seite des politischen Spektrums zurecht den Grundsatz vertritt, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse und dass wir in Zeiten des Fachkräftemangels auch zukünftig jede arbeitende Hand dringen benötigten, um dann im Rahmen der mittelbaren Geschlechterdiskriminierung genau dafür zu sorgen, dass insbesondere die Ehepartnerinnen von Beamten nach Möglichkeit zu Hause bleiben, weil sich für sie - sofern sie in unteren Gehaltssegmenten arbeiten - die Arbeit tatsächlich nicht lohnt, wenn ihnen ihre Einkunft am Ende vom Gehalt des männlichen Ehepartners de facto wieder abgezogen wird.
Wer solche Art Gesetze erlässt - egal, welchem politischen Spektrum er oder sie angehört -, scheint Gewähr dafür leisten zu wollen, dass das Lieblingssteak, welches er oder sie also am Liebsten isst, regelmäßig das von glücklichen Kälbern mit Rinderwahnsinn ist. Man muss sich nicht wundern, dass die Bevölkerung zunehmend das Vertrauen in die politischen Eliten verliert, wenn Gesetze dem Luftreich des Traums geschuldet sind.