Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8603400 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20550 am: 07.11.2025 11:19 »
Was der DBOB schreibt überrascht vermutlich auch nur die wenigsten. Die Ansicht, dass alle was kriegen müssten begründete auch auf der Mischung der typisieren Vierkopffamilie und dem zu geringen Abstand solcher Familien mit Einkommen aus den niedrigsten Besoldungsgruppen. Da die Vierkopffamilie gar nicht mehr der wirkliche Standardfall ist und bei Familien mit drei Kindern bereits die echten (erheblich höheren) Kosten für das dritte Kind erstattet werden ist es naheliegend, dass der Gesetzgeber wenn er die Statik nicht vollkommen verändern will die Zuschläge erhöht. Ob das dann rechtskonform ist wird verhandelt werden müssen, es gibt aber auch keinen wirklichen Grund dagegen. Die aktuelle Regelung hat Beamte ohne Kinder bevorzugt, da ihre Alimentation so war als ob sie zwei Kinder hätten. Wenn das jetzt derart gelöst wird, dass die Zuschläge für Mehrkinder Familien erhöht werden und Beamte ohne Kinder nichts gekürzt bekommen sondern nur nicht mehr dazu ist das für mich gerecht. Und rechtssicher lässt sich das sicher auch gestalten, selbst wenn es aktuell nicht so wäre. Ist ja auch nicht zufällig, dass die meisten Länder diesen Weg gewählt haben.

Wenn das alles so simpel ist, warum dauert es dann so lange mit der Gesetzesänderung und mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes?

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20551 am: 07.11.2025 11:25 »
aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

Wo siehst du den großen Widerspruch?

Wir haben November. Rein praktisch hat hat Jahr nur noch wenige Wochen. Am 22.12. wird sich bestimmt niemand damit befassen.

Daher halte ich beide Aussagen für gleichwertig.

Aussage VBOB:
Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett

Aussage Verdi:
"... in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen ..."

Wie soll der Entwurf laut Verdi in den nächsten Wochen dem Kabinett vorgelegt werden, wenn er sich laut VBOB noch nicht mal in der Ressortabstimmung, geschweige denn der Verbändebeteiligung befindet?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20552 am: 07.11.2025 11:25 »
aus einer Rundmail des VBOB:

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offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
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Die Verbändebeteiligung findet nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes satt. Frage an alle: Wie sieht es mit der Ressortabstimmung aus? Findet diese vor oder nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes statt? Wenn die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung erfolgt, dann meine Vermutung, werden wir auch im November nichts zu lesen bekommen.

https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/gesetzgebungsverfahren/umsetzungsstand/umsetzungsstand-node.html

Vielen Dank für den Link (der war mir bekannt). Dort steht nur:

" 1. Referentenentwurf

Erster Schritt im Gesetzgebungsprozess ist der Referentenentwurf. Er wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Dabei beraten sich die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft. Der Referentenentwurf wird dann mit allen anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt (so genannte Ressortabstimmung).

2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
..."

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20553 am: 07.11.2025 11:31 »

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess



BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20554 am: 07.11.2025 11:54 »
1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.

Bereits der erste Punkt ist nachweislich Blödsinn (laut BMI gab es am 30.06.2023 insgesamt 201.410 Bundesbeamte, siehe https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/zahlen-daten-fakten/zahlen-daten-fakten-node.html).
 
Insofern würde ich auch den Rest der Rundmail nicht allzu ernst nehmen.
 
 
P.S. Und sämtliche Aussagen von Hummel haben sich in der Vergangenheit stets als zuverlässiger Kontraindikator erwiesen.. ;)

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20555 am: 07.11.2025 11:56 »
aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

Wo siehst du den großen Widerspruch?

Wir haben November. Rein praktisch hat hat Jahr nur noch wenige Wochen. Am 22.12. wird sich bestimmt niemand damit befassen.

Daher halte ich beide Aussagen für gleichwertig.

Aussage VBOB:
Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett

Aussage Verdi:
"... in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen ..."

Wie soll der Entwurf laut Verdi in den nächsten Wochen dem Kabinett vorgelegt werden, wenn er sich laut VBOB noch nicht mal in der Ressortabstimmung, geschweige denn der Verbändebeteiligung befindet?

Naja, die Zeitangabe „Nächsten Woche“ ist dermaßen ungenau konkret, dass beide sich in dieser Bandbreite mit ihren Aussagen befinden.

Also wie immer.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20556 am: 07.11.2025 11:58 »

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften
(Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) Bearbeitungsstand vom 16.01.2023

Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.


regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20557 am: 07.11.2025 12:18 »

Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?


Das wird er auch, aber noch nicht 2025, sondern erst, nachdem das Maidowski Urteil den Bund dazu zwingt, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Gerüchten zufolge kommt das Urteil mit dem Weihnachtsmann, vielleicht aber auch erst mit den heiligen drei Königen und wenn es schlecht läuft mit dem Osterhasen.

Letzterer ist auch dafür zuständig, mit dem Maidowski Urteil von Karlsruhe nach Berlin zu hoppeln, damit es in Berlin gelesen werden kann. Unterwegs muss er auch noch in 16 anderen Landeshauptstädten einen Zwischenstopp machen, damit auch die dortigen Landesfürsten einen Blick in das Urteil werfen können.

Bis es schlussendlich in Berlin ankommt, dauert es etwas. Dort wird dann das BMI den BMF erklären müssen, wieviel Geld es braucht, und dann wird der Nikolaus das Geld beim BMF abholen und zum BMI bringen. Vielleicht hat der Nikolaus schon 2026 Zeit, vielleicht auch erst 2027 oder auch erst 2028 .... wer kann das schon vorhersehen?

Dennoch wird, so denke ich, das Maidowski Urteil ein wegweisendes Urteil zugunsten der Beamten werden und somit ein wichtiger Meilenstein.

Das Verfahren hat mit dem, was hier in der Presse herumgeistert, allerdings nichts zu tun.

@Vbob2: Danke, dass Du das Rundschreiben veröffentlicht hast.

Mit dieser großen Menge an Optimismus wundere ich mich manchmal, ob ich euch nicht psychologische Beratung vorschlagen sollte…

Schlussendlich wird genau das eintreten, was ich vor einigen Wochen bereits geschrieben hatte: Der Bund wird möglichst versuchen, an jeder Ecke sparen zu können, wo es nur geht, in dem er die ganzen Zuschläge in der verrückten Welt der Zuschlagsorgien so stark anhebt, dass der Single-Beamte bzw. die meisten Beamten einfach leer ausgehen werden.

Diese hypothetischen Szenarien von wegen "Grundbesoldung muss um 15-20% steigen, weil Beamter X muss Familie aus Grundbesoldung ernähren können" scheinen ja rechtlich nicht vollkommen ad absurdum zu sein, aber sie sind dafür vollkommen realitätsfern. Das BVerfG als Staatsorgan wird hier auch einen Teufel tun, um der Bundesregierung hier komplett auf den Schlips zu treten und damit eine Staatshaushaltskrise auslösen zu wollen.

TL;DR: Setzt einfach Kinder auf die Welt, wenn ihr wirklich von den Zuschlägen profitieren wollt. Mit den Zuschlägen lassen sich auch die Häuser finanzieren, wenn Beamter X ohne Kind bei A10 nur 3k netto heim bringt und Beamter Y mit 2 Kindern dann bald 4k netto bekommt.

Maximus

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« Antwort #20558 am: 07.11.2025 12:30 »

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Ich denke nach der Ressortabstimmung.

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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften
(Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) Bearbeitungsstand vom 16.01.2023

Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.

Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20559 am: 07.11.2025 12:55 »

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Ich denke nach der Ressortabstimmung.

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Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
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Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.

Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Oder Kinder adoptieren, die weiterhin im Ausland leben.

Oder ne Anwärterklasse, die sich gegenseitig adoptiert 🫣.

Rentenonkel

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« Antwort #20560 am: 07.11.2025 12:57 »
Wenn ich davon ausgehe, dass die Zahl von 1,2 MRD annähernd stimmt, möchte ich noch etwas anmerken:

Die Mehrbelastung für die kinderreichen Beamten sind seitens des BVerfG auch der Höhe nach ziemlich gut bezifferbar. Die Änderung des Gesetzes für kinderreiche Beamte und die damit verbundenen Mehrkosten hat das Land NRW seinerzeit etwa 80 Mio EUR / Jahr gekostet. Das Land NRW beschäftigt etwa 282.000 Beamte.

Wenn man diese Zahlen jetzt auf den Bund (inklusive der Soldaten) hochrechnet und von annähernd gleichen Strukturen ausgeht, wäre ich nicht überrascht, wenn der Bund hier mit etwas über 100 Mio EUR / Jahr rechnen müsste. Somit würde von den 1,2 MRD, die hier für die letzten 5 Jahre im Raum stehen, alleine für die kinderreichen Beamten ein Anteil von etwa 500 Mio EUR gezahlt werden müssen.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20561 am: 07.11.2025 12:59 »
Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Die breite Öffentlichkeit dieses Forums wird den Entwurf tatsächlich in dem Moment sehen, in dem die Leitungsebene dbb ihre Fachgruppe um Stellungnahme bittet, das ist der sicherste Ort für ein Leak.

Ansonsten bleibt die Hoffnung auf den Insider beim BMF, dort dürften die belastbarsten Zahlen zu erhalten sein.

Der Umstand, dass der Gesetzgeber nach den 2020er Urteilen und den daraus resultierenden Änderungsgesetzen in den Ländern seinen Fokus auf Mehrkinderfamilien legt, dürfte nun wirklich niemanden überraschen, der etwas tiefer in die materiellen Änderungen eintaucht, die es seither dort gab.

Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20562 am: 07.11.2025 13:26 »
Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.

Ach, wäre unser lieber Klingbeil doch nur voller Ambitionen, in 4 Jahren Kanzler zu werden, hätte er den Geldhahn einfach voll aufdrehen und das Jahrzehnt der massiven Investitionen in dieses Land starten sollen. Der moderne Politiker lebt doch ohnehin nach dem Motto "nach mir die Sintflut". Entweder zieht man die Linie voll mit oder man lässt es ganz sein. Am Ende wird es, wie du es schon gesagt hast, eine Blamage für den Schuldenmeister der Geschichte Deutschlands.

Ich möchte hierbei nur nochmal erinnern, dass der Staat 2023 ganze 112,4 Milliarden EUR an Steuerzuschüssen in die gesetzliche Rentenversicherung gesteckt hat - Prognose: steigend. Warum betone ich das nochmal? Wäre die GRV nämlich zu Merkel-Zeiten bereits reformiert worden, wäre dieser Posten nun nicht so groß wie er es heute ist. Am Ende ist die riesige Schuldenaufnahme auch nur eine Steuersubvention in die GRV, weil die eigentlichen Bundesmittel in die GRV fließen und die notwendigen Investitionen schuldenfinanziert geleistet werden müssen.

Am Ende ist das Ergebnis, dass kein Geld mehr da ist, um den Staat selbst - nämlich die Verwaltung und alle Organe der Staatsgewalt, ordentlich zu finanzieren.

Hummel2805

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« Antwort #20563 am: 07.11.2025 13:43 »
Das Problem soll wieder mal die SPD sein, der Anwalt der kleinen Leute. Seit Jahren ist dies schon unerträglich. Seehofer hat ein Entwurf gemacht, der Entwurf von Faser war eine Farce, die FDP hat hier Schmiere gestanden.
Nun Dobrindt, und wieder verhindern das die Sozialdemokraten.

Das höre ich aus dem BMI

Nautiker1970

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« Antwort #20564 am: 07.11.2025 14:00 »
Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)