Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8755160 times)

Neuromancer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20790 am: 13.11.2025 21:46 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20791 am: 13.11.2025 21:56 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

Woher weißt du dass es eine Bestätigung ist?
Und wenn das stimmt, darf man dann davon ausgehen, dass die Spatzen auf den Dächern des BVerfG den Politikern etwas gezwitschert haben, dass es tatsächlich so teuer wird und der Haushalt es nicht zulässt? So wie es ein, uns leider unbekannter, Berufsverband seinen Mitgliedern gesteckt hat?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20792 am: 13.11.2025 22:07 »
Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.

Machen sie doch! (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)

Bereits Im Januar 2023 legte der dbb SH (bzw. vom ihm unterstützte Einzelmitglieder) direkte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ein. Ziel war/ist das Konzept des einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kurzfristig zu Fall zu bringen.

Scheinbar rührt Karlsruhe sich auch diesbezüglich nicht. Eine direkte Beschwerde an das LVerfG SH sieht das LVerfGG SH leider nicht vor.

Das betrifft aber nur die Landesebene. In den einzelnen Bundesländern haben wir ja tatsächlich ein bisschen Bewegung, manche Gewerkschaften mehr, manche weniger.

Auf Bundesebene ist so mal garnichts passiert. Ein paar Untätigkeitsklagen geführt  oder unterstützt von den Gewerkschaften würden einen ganz anderen Eindruck machen.
Mal davon abgesehen, das man sich bei einigen Verbänden fragen muss, auf welcher Seite sie eigentlich stehen.

Es gibt durchaus eine oder zwei Hände voll Bundesbeamte, die klagen (seit Herbst 2024 und einige ein paar Monate später. In meinem Fall seit Februar 2025). Soweit mir bekannt, ist keiner mit Unterstützung der Gewerkschaften dabei.
Seitens des VBB wollte man, so hatte man mir im Frühjahr 2024 jedenfalls versichert, gezielt eine Klage unterstützen. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob das nun was geworden ist oder nicht. Seitens des DBB gab es jedenfalls keine Unterstützung (Rechtsschutz, Musterklage, Gutachten, Beratung...). Ich fragte bereits 2020 beim VBB mit Bezug auf das BVerfG Urteil an. Damals glaubte mir zunächst niemand, dass dieses Thema irgendwie relevant wäre. Es bleibt dabei, dass meine Gewerkschaft und sein Dachverband, das einzige  scharfe Schwert, das man hat, nicht nutzen möchte. Über die Gründe kann man jedenfalls wunderbar spekulieren.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20793 am: 13.11.2025 22:49 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

Man muss auch mal das Positive sehen: Wir werden wenigstens nicht enttäuscht und es geht so weiter wie bisher - Beständigkeit (auch, wenn es hier um Nichterfüllung von Pflichten geht) hat auch etwas Positives und ist gerade den Beamten wichtig. Seid doch mal dankbar! 😉

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20794 am: 13.11.2025 23:47 »
Wer hier schon länger dabei ist, kann das "+1" von BalBund deuten...

In diesem Jahr wird es sehr wahrscheinlich keinen Entwurf mehr geben. Ich vermute auch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe, die eine erhebliche Sprengkraft haben wird, zu einer weiteren Verzögerung führen wird. Wir werden daher auch noch im Mai 2026 Abschlagszahlungen erhalten.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20795 am: 14.11.2025 06:18 »
Wer hier schon länger dabei ist, kann das "+1" von BalBund deuten...

In diesem Jahr wird es sehr wahrscheinlich keinen Entwurf mehr geben. Ich vermute auch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe, die eine erhebliche Sprengkraft haben wird, zu einer weiteren Verzögerung führen wird. Wir werden daher auch noch im Mai 2026 Abschlagszahlungen erhalten.

Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

clarion

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« Antwort #20796 am: 14.11.2025 06:31 »
@ Rollo83,

Ich glaube zwar, dass viele Beamte Deiner Meinung nicht, jedoch nicht die, die hier schreiben. Die Wahrscheinlichkeit,  dass vor Weihnachten ein Beschluss veröffentlicht wird, ist größer 50%.

Rheini

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« Antwort #20797 am: 14.11.2025 06:35 »
Es ist zu einem großen Teil selbstgemachtes Schicksal der DH, in den letzten Jahren die aA derart aus dem Blick zu nehmen, dass es jetzt zu einem lauten Knall kommt. Ich frage mich nur, ob es die derzeitige Regierung aushält und übersteht.

Oder anders ausgedrückt, irgendwann holen jeden seine Probleme ein ....

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20798 am: 14.11.2025 06:38 »
Es ist zu einem großen Teil selbstgemachtes Schicksal der DH, in den letzten Jahren die aA derart aus dem Blick zu nehmen, dass es jetzt zu einem lauten Knall kommt. Ich frage mich nur, ob es die derzeitige Regierung aushält und übersteht.

Oder anders ausgedrückt, irgendwann holen jeden seine Probleme ein ....

Ich würde mich ehrlich gesagt mittlerweile wundern, wenn es ein richtiges Gesetz nur für die Tarifübertragung gibt, bevor es diese Regierung zerlegt :D

Rollo83

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« Antwort #20799 am: 14.11.2025 06:44 »
@ Rollo83,

Ich glaube zwar, dass viele Beamte Deiner Meinung nicht, jedoch nicht die, die hier schreiben. Die Wahrscheinlichkeit,  dass vor Weihnachten ein Beschluss veröffentlicht wird, ist größer 50%.

Habe deine Nachricht jetzt mehrmals gelesen und den ersten Teil verstehe ich nicht so wirklich muss ich zugeben.
Na dann ist doch super, dann bist du einer der User der immer noch an das Märchen glaubt und dann in ca. 6 Wochen auf den Boden der Tatsachen zurück geholt wird. Wobei "größer 50%" klingt auch nicht mehr wirklich überzeugend.

Hummel2805

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« Antwort #20800 am: 14.11.2025 07:01 »
Hinzu kommt noch, dass im zuständigen Referat im BMI nicht die hellsten Köpfe sitzen, vor allen Dingen im höheren Dienst.

Rheini

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« Antwort #20801 am: 14.11.2025 07:19 »
Hinzu kommt noch, dass im zuständigen Referat im BMI nicht die hellsten Köpfe sitzen, vor allen Dingen im höheren Dienst.

Manchen Leute wünsche ich eine gesunde Selbstreflexion. Und ich meine jetzt nicht den h. D. im BMI ...... :o.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20802 am: 14.11.2025 07:25 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Rheini

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« Antwort #20803 am: 14.11.2025 07:35 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Warum sollte es teurer werden?

Der DH macht nur das was nötig ist. Wenn er jetzt die Besoldung erhöht, muss er es später nicht mehr so stark erhöhen, wenn er bis zum letzten Augenblick wartet, erhöht er auch dann nur auf das Mindestmaß.

Rollo83

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« Antwort #20804 am: 14.11.2025 07:36 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Aber würde es denn überhaupt Sinn machen jetzt einen Entwurf zu veröffentlichen wenn bald sowieso etwas richtungsweisendes aus KAR kommen soll? Damit wird der Entwurf doch wahrscheinlich eh zerpflückt also kann man sich das doch direkt sparen?