Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8752564 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20850 am: 14.11.2025 10:18 »
Zitat
Kann es sein das aufgrund des nun angekündigten Beschlusses, die Veröffentlichung des Entwurfs sich verzögert?

Das würde den tagelangen Stillstand in diesem Thema erklären und selbst im BMI dürfte der "Liveticker" eine Aussage, die den Tag vorher noch galt, obsolet gemacht haben.

Ärgerlich, dass platzende Regierungen & Beschlüsse immer wieder dem Entwurf zuvorkommen.  ;D

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20851 am: 14.11.2025 10:18 »
Verzeihung für die Nachfrage, weil ich das aus der Bezeichnung „Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“ nicht direkt ablesen kann: Geht es nur um das Land Berlin oder auch um den Bund, also was ist der Grund für die Euphorie?

Um es mit meinen Worten auszudrücken....

Was dem DH in Berlin ins Pflichtenheft geschrieben wird, sollte mittelbar auch für alle anderen DH gelten.

Darüber hinaus war dieses Verfahren das "Pilotverfahren" und alle noch zur Entscheidung liegenden Verfahren sollen lt. Aussage des BVerfG, schneller abgearbeitet werden.

Wenn da nicht das Wort sollte wäre…….. konkret, tut es das aber nicht! Deswegen sehe ich keinen Zusammenhang zu den erwarteten Beschlüssen und der Bundesbesoldung. Zumindest ergibt sich keine konkrete Pflicht.

Im Übrigen funkt nun auch der Ministerialflurfunk in Berlin Hausübergreifend. Es soll keinen etwaigen Entwurf zur aA
mehr im Winter zur Beteiligung geben. Dies wurde im Vorfeld der gestrigen Bereinigungssitzung zu HH 2026 wohl schon vereinbart. 

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20852 am: 14.11.2025 10:21 »
Verzeihung für die Nachfrage, weil ich das aus der Bezeichnung „Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“ nicht direkt ablesen kann: Geht es nur um das Land Berlin oder auch um den Bund, also was ist der Grund für die Euphorie?

Um es mit meinen Worten auszudrücken....

Was dem DH in Berlin ins Pflichtenheft geschrieben wird, sollte mittelbar auch für alle anderen DH gelten.

Darüber hinaus war dieses Verfahren das "Pilotverfahren" und alle noch zur Entscheidung liegenden Verfahren sollen lt. Aussage des BVerfG, schneller abgearbeitet werden.

Wenn da nicht das Wort sollte wäre…….. konkret, tut es das aber nicht! Deswegen sehe ich keinen Zusammenhang zu den erwarteten Beschlüssen und der Bundesbesoldung. Zumindest ergibt sich keine konkrete Pflicht.

Im Übrigen funkt nun auch der Ministerialflurfunk in Berlin Hausübergreifend. Es soll keinen etwaigen Entwurf zur aA
mehr im Winter zur Beteiligung geben. Dies wurde im Vorfeld der gestrigen Bereinigungssitzung zu HH 2026 wohl schon vereinbart.

Habe ja auch nicht geschrieben, dass es ein Automatismus ist. In der Rolle eines nicht betroffenen DH wäre es aus meiner Sicht jedoch sinnvoll, sich diesen Beschluss genau durchzulesen. Andernfalls wird er über kurz oder lang in einem zukünftigen Verfahren, Verfahrensbeteiligter ...

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20853 am: 14.11.2025 10:27 »
@Rollo

jetzt ist der Zeitpunkt gekommen um sich bei allen hier im Forum, und speziell bei Swen zu entschuldigen!!!

p.s. Wenn am 19.11.2025 das Urteil veröffentlicht wird, liegen die Beschlüsse schon seit mind. 2 Wochen bei den beteiligten.

Ich sehe absolut keinen Grund mich für irgendwas zu entschuldigen. Ich kann kein Urteil sehen  und selbst jetzt noch nicht obwohl da irgendwas für den 19.11. angekündigt ist bleibe ich bei meiner Meinung das da NIX kommt.

Auf einen Inhalt hab ich mich da noch nicht mal bezogen.

Wenn aber wirklich ein Urteil am 19.11. kommt und dies dann auch wirklich mit aA der BUNDESBEAMTEN zu schaffen hat dann werde ich natürlich zugeben das ich mich geirrt habe und falsch lag und in dem Punkt doch zu pessimistisch war. Werde mich dann nicht nur bei Swen entschuldigen sondern auch bei den anderen Usern die für dieses Jahr mit einem Urteil gerechnet haben ohne jetzt die genauen Namen der User zu kennen.

AUßERHALB DER ROLLE ALS BÖSWILLIGER DIENSTHERR:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

draufklicken und lesen? So schwer ist das nicht. Hier hast du mal Fakten und dann kommst du auch nicht klar. und was die BUNDESBEAMTEN angeht, es soll sowas geben wie "strahlkraft" von Entscheidungen die andernorts gefällt werden aber dann in ähnlich gelagerten Fällen Wirkkraft entfalten. Warum? weils halt logisch ist und sich übertragen lässt? Ein Argument gilt unabhängig der verortung bei ähnlichem oder gleichem Sachverhalt

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20854 am: 14.11.2025 10:30 »
Ob der Server des BVerfG am 19.11.2025 um 9:29 Uhr abraucht  :o? Kann man nicht schnell bis dahin noch die Kapazität verstärken?

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20855 am: 14.11.2025 10:31 »
Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.


Formelles Recht ist also auch noch Blödsinn, Rollo? Gibt es Deiner Meinung nach auch nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? Und sofern es dieses Grundrecht geben sollte, was folgt Deiner Meinung nach daraus für die zur Entscheidung angekündigten Pilotverfahren?

Da Du ja den Anspruch an Dich selbst hast, nicht stumof an irgendwas zu glauben, sondern Dich an Fakten zu orientieren, würden mich Deine Antworten auf die Fragen interessieren.

PS. Was hälst Du davon?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Swen hat völlig recht... und Rollo sollte sich vielleicht einmal bewusst machen, was er hier eigentlich von sich gibt.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber wer das Bundesverfassungsgericht und seine Verfahren ins Lächerliche zieht, stellt nicht mehr zur Debatte, ob er Recht hat, sondern ob er den Rechtsstaat überhaupt noch begreift. Karlsruhe ist keine Plauderrunde, sondern die letzte Verteidigungslinie des Grundgesetzes. Dort entscheidet man nicht nach Stimmung, sondern nach Gesetz ...und genau das unterscheidet uns von den Zuständen, die man anderswo sieht.

Und jetzt stell Dir einmal vor, man würde, rein hypothetisch, hier im Forum IP-Daten, Mailadressen und Zugangsrouten mit Klarnamen und Dienstorten verknüpfen. Wie leer wäre es hier plötzlich?
Wie viele der lautesten Stimmen würden sich wohl noch trauen, in aller Öffentlichkeit das zu schreiben, was sie hier anonym in die Tasten hauen inklusive abfälliger Bemerkungen über die Verfassung, über den Dienstherrn, über Kollegen, oder gar über das Krankfeiern als legitimes Druckmittel?

Was hier zum Teil gepostet wird, grenzt nicht an „Meinungsfreiheit“, sondern an dienstpflichtwidriges Verhalten in Schriftform.
Manchmal wäre eine anständige Überprüfung durchaus angebracht, nicht aus Bosheit, sondern schlicht, um zu prüfen, wer in Uniform oder Beamtenstellung tatsächlich verstanden hat, was Treuepflicht, Mäßigung und Loyalität gegenüber dem Staat bedeuten.

Gerade weil ein erheblicher Teil dieser Posts (auffällig genug) während der allgemeinen Dienstzeit verfasst wird, manche User sogar ausschließlich zwischen 07:30 und 16:00 Uhr aktiv sind, läge der Verdacht nahe, dass hier nicht auf der heimischen Couch diskutiert wird, sondern mitten im Dienstbetrieb.

Wer sich öffentlich über den Rechtsstaat erhebt, sollte sich zumindest sicher sein, dass er selbst auf dem Boden seiner Pflichten steht.
Und bei manchem hier habe ich da erhebliche Zweifel.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20856 am: 14.11.2025 10:34 »
.... und wer evtl. gar kein Beamter ist, sondern nur Stimmung in die Bude bringen möchte (nicht das ich damit der Meinung bin, dass Nicht Beamte sich hier nicht äußern dürfen und sollten).

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20857 am: 14.11.2025 10:36 »
AUßERHALB DER ROLLE ALS BÖSWILLIGER DIENSTHERR:

Deiner Ansicht nach gehört also hier jeder von einer Gestapo überprüft, ob er auch reinen Geistes ist? Wer hat die Dienstherren bisher überprüft? Da geht es auch gar nicht mehr um die reine Geisteshaltung und daraus abgeleitete Haltung. Es geht bei den Dienstherren bereits um vollendete Taten die auf eine Geisteshaltung hinweisen, die die eben von dir so scharf eingeforderten Dienstpflichten ad absurdum verkommen lassen. Insofern wundert es mich überhaupt nicht, wenn sich hier Leute (zu Recht!! und GOTTSEIDANK Anonym) Luft machen und Luft machen können. Sei froh über das Ventil. Gäbe es das nicht sähe es vielleicht auch anders aus.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20858 am: 14.11.2025 10:40 »
Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.


Formelles Recht ist also auch noch Blödsinn, Rollo? Gibt es Deiner Meinung nach auch nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? Und sofern es dieses Grundrecht geben sollte, was folgt Deiner Meinung nach daraus für die zur Entscheidung angekündigten Pilotverfahren?

Da Du ja den Anspruch an Dich selbst hast, nicht stumof an irgendwas zu glauben, sondern Dich an Fakten zu orientieren, würden mich Deine Antworten auf die Fragen interessieren.

PS. Was hälst Du davon?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Swen hat völlig recht... und Rollo sollte sich vielleicht einmal bewusst machen, was er hier eigentlich von sich gibt.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber wer das Bundesverfassungsgericht und seine Verfahren ins Lächerliche zieht, stellt nicht mehr zur Debatte, ob er Recht hat, sondern ob er den Rechtsstaat überhaupt noch begreift. Karlsruhe ist keine Plauderrunde, sondern die letzte Verteidigungslinie des Grundgesetzes. Dort entscheidet man nicht nach Stimmung, sondern nach Gesetz ...und genau das unterscheidet uns von den Zuständen, die man anderswo sieht.

Und jetzt stell Dir einmal vor, man würde, rein hypothetisch, hier im Forum IP-Daten, Mailadressen und Zugangsrouten mit Klarnamen und Dienstorten verknüpfen. Wie leer wäre es hier plötzlich?
Wie viele der lautesten Stimmen würden sich wohl noch trauen, in aller Öffentlichkeit das zu schreiben, was sie hier anonym in die Tasten hauen inklusive abfälliger Bemerkungen über die Verfassung, über den Dienstherrn, über Kollegen, oder gar über das Krankfeiern als legitimes Druckmittel?

Was hier zum Teil gepostet wird, grenzt nicht an „Meinungsfreiheit“, sondern an dienstpflichtwidriges Verhalten in Schriftform.
Manchmal wäre eine anständige Überprüfung durchaus angebracht, nicht aus Bosheit, sondern schlicht, um zu prüfen, wer in Uniform oder Beamtenstellung tatsächlich verstanden hat, was Treuepflicht, Mäßigung und Loyalität gegenüber dem Staat bedeuten.

Wer sich öffentlich über den Rechtsstaat erhebt, sollte sich zumindest sicher sein, dass er selbst auf dem Boden seiner Pflichten steht.
Und bei manchem hier habe ich da erhebliche Zweifel.

Ich check es nicht, habs doch jetzt wirklich mehrmals geschrieben. Mir geht es nicht primär um das was aus KAR kommt sondern um den zeitliche Aspekt. Ich habe doch sogar geschrieben das ich SELBER damit rechne das irgendwann etwas aus KAR kommt oder auch irgendwann ein Entwurf kommt.

Ich wüsste nicht womit ich da das Bundesverfassungsgericht ins Lächerliche ziehe denn um den Inhalt ging es mir primär noch nie.

Ich wüsste auch nicht das ich hier irgendjemand mit beleidigenden Worten bezeichnet habe oder irgendwelche schlimmen Schimpfwörter benutzt habe. Mein letzter Krankentag war 2019, deswegen verstehe ich überhaupt nicht was das jetzt mit der aA zu tun hat aber ok.

Ich schreibe es jetzt hier noch ein letztes Mal das meine Meinung sich primär auf zeitliche Abläufe bezieht. Nicht mehr und nicht weniger. Einfach nur zeitliche "Vorhersagen" die nicht eintreffen. Diese muss ich jetzt hier nicht zum X. Mal wiederholen wobei ich jetzt erst mal den 19.11. abwarten werde und wenn denn da wirklich ein Urteil komm dieses genau lesen werde.

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20859 am: 14.11.2025 10:44 »
Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.


Formelles Recht ist also auch noch Blödsinn, Rollo? Gibt es Deiner Meinung nach auch nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? Und sofern es dieses Grundrecht geben sollte, was folgt Deiner Meinung nach daraus für die zur Entscheidung angekündigten Pilotverfahren?

Da Du ja den Anspruch an Dich selbst hast, nicht stumof an irgendwas zu glauben, sondern Dich an Fakten zu orientieren, würden mich Deine Antworten auf die Fragen interessieren.

PS. Was hälst Du davon?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Swen hat völlig recht... und Rollo sollte sich vielleicht einmal bewusst machen, was er hier eigentlich von sich gibt.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber wer das Bundesverfassungsgericht und seine Verfahren ins Lächerliche zieht, stellt nicht mehr zur Debatte, ob er Recht hat, sondern ob er den Rechtsstaat überhaupt noch begreift. Karlsruhe ist keine Plauderrunde, sondern die letzte Verteidigungslinie des Grundgesetzes. Dort entscheidet man nicht nach Stimmung, sondern nach Gesetz ...und genau das unterscheidet uns von den Zuständen, die man anderswo sieht.

Und jetzt stell Dir einmal vor, man würde, rein hypothetisch, hier im Forum IP-Daten, Mailadressen und Zugangsrouten mit Klarnamen und Dienstorten verknüpfen. Wie leer wäre es hier plötzlich?
Wie viele der lautesten Stimmen würden sich wohl noch trauen, in aller Öffentlichkeit das zu schreiben, was sie hier anonym in die Tasten hauen inklusive abfälliger Bemerkungen über die Verfassung, über den Dienstherrn, über Kollegen, oder gar über das Krankfeiern als legitimes Druckmittel?

Was hier zum Teil gepostet wird, grenzt nicht an „Meinungsfreiheit“, sondern an dienstpflichtwidriges Verhalten in Schriftform.
Manchmal wäre eine anständige Überprüfung durchaus angebracht, nicht aus Bosheit, sondern schlicht, um zu prüfen, wer in Uniform oder Beamtenstellung tatsächlich verstanden hat, was Treuepflicht, Mäßigung und Loyalität gegenüber dem Staat bedeuten.

Wer sich öffentlich über den Rechtsstaat erhebt, sollte sich zumindest sicher sein, dass er selbst auf dem Boden seiner Pflichten steht.
Und bei manchem hier habe ich da erhebliche Zweifel.

Ich check es nicht, habs doch jetzt wirklich mehrmals geschrieben. Mir geht es nicht primär um das was aus KAR kommt sondern um den zeitliche Aspekt. Ich habe doch sogar geschrieben das ich SELBER damit rechne das irgendwann etwas aus KAR kommt oder auch irgendwann ein Entwurf kommt.

Ich wüsste nicht womit ich da das Bundesverfassungsgericht ins Lächerliche ziehe denn um den Inhalt ging es mir primär noch nie.

Ich wüsste auch nicht das ich hier irgendjemand mit beleidigenden Worten bezeichnet habe oder irgendwelche schlimmen Schimpfwörter benutzt habe. Mein letzter Krankentag war 2019, deswegen verstehe ich überhaupt nicht was das jetzt mit der aA zu tun hat aber ok.

Ich schreibe es jetzt hier noch ein letztes Mal das meine Meinung sich primär auf zeitliche Abläufe bezieht. Nicht mehr und nicht weniger. Einfach nur zeitliche "Vorhersagen" die nicht eintreffen. Diese muss ich jetzt hier nicht zum X. Mal wiederholen wobei ich jetzt erst mal den 19.11. abwarten werde und wenn denn da wirklich ein Urteil komm dieses genau lesen werde.

Verzeih' Rollo. Der zweite Teil meines Posts ging nicht an dich, auch wenn ich dich stellvertretend anfangs erwähnte. Danke für die Klarstellung.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20860 am: 14.11.2025 10:46 »
Aktenzeichen   Kurzbeschreibung des Verfahrensgegenstandes   Vorausgegangene fachgerichtliche Entscheidung   Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin
2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18   Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Oktober 2017
- OVG 4 B 33.12. und 34.12 - sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017
- BVerwG 2 C 4.17, 5.17, 6.17, 7.17 und 8.17 -   19. November 2025

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Als böswilliger Dienstherr macht mich das minimal nervös. Vorzeitig in die Weihnachtszeit zu gleiten fällt vorerst aus.
"Und so beginnt es!"

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20861 am: 14.11.2025 10:48 »

Ich schreibe es jetzt hier noch ein letztes Mal das meine Meinung sich primär auf zeitliche Abläufe bezieht. Nicht mehr und nicht weniger. Einfach nur zeitliche "Vorhersagen" die nicht eintreffen. Diese muss ich jetzt hier nicht zum X. Mal wiederholen wobei ich jetzt erst mal den 19.11. abwarten werde und wenn denn da wirklich ein Urteil komm dieses genau lesen werde.

Ich weiß nicht wie oft noch aber das Urteil ist vom BVerfG SELBST ANGEKÜNDIGT UND ZWAR HIER

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Und wenn du nochmal sagst dass du schaust "OB DA WIRKLICH" ein Urteil komme dann kommst du in die Kiste: "Dumm"

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20862 am: 14.11.2025 10:49 »
AUßERHALB DER ROLLE ALS BÖSWILLIGER DIENSTHERR:

Deiner Ansicht nach gehört also hier jeder von einer Gestapo überprüft, ob er auch reinen Geistes ist? Wer hat die Dienstherren bisher überprüft? Da geht es auch gar nicht mehr um die reine Geisteshaltung und daraus abgeleitete Haltung. Es geht bei den Dienstherren bereits um vollendete Taten die auf eine Geisteshaltung hinweisen, die die eben von dir so scharf eingeforderten Dienstpflichten ad absurdum verkommen lassen. Insofern wundert es mich überhaupt nicht, wenn sich hier Leute (zu Recht!! und GOTTSEIDANK Anonym) Luft machen und Luft machen können. Sei froh über das Ventil. Gäbe es das nicht sähe es vielleicht auch anders aus.

„Böswilliger Dienstherr“ – selten hat ein (frisch zum Trollen erstellter) Nutzername so unfreiwillig den Inhalt seines Beitrags gespiegelt.
Nein, niemand fordert hier eine „Gestapo“ oder Gesinnungskontrolle. Aber wer öffentlich Bediensteter ist, hat allervorderst Pflichten, keine Privilegien. Dazu gehört, dass man die Institution, der man dient, nicht anonym im Internet verächtlich macht, während man gleichzeitig deren Gehalt bezieht. Das ist keine „Luft machen“, das ist charakterliche Bankrotterklärung.

Und dieser permanente Verweis auf „Ventil“ ist durchschaubar und so alt wie Methusalem.
Ein Ventil ist etwas für Überdruck – nicht für Frustration über die eigene Dienstunfähigkeit oder das Unvermögen, zwischen Kritik und Hetze zu unterscheiden. Wer meint, er müsse unter dem Deckmantel der Anonymität den eigenen Dienstherrn in die Nähe totalitärer Systeme rücken, offenbart vor allem eines: dass er geistig längst aus dem öffentlichen Dienst ausgetreten ist, nur formal noch auf der Gehaltsliste steht.

Im Übrigen...Niemand hat ein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik an Strukturen oder Entscheidungen.
Der Ton macht die Musik. Wie du ausserdem von einer etwaigen Prüfung durch Behörden (mit Beamten...) auf GeStaPo kommst, ist mir schleierhaft. Ist es das, was du dir wünschst?

Wer in einem Rechtsstaat arbeitet und ihn gleichzeitig rhetorisch zerstört, sollte sich weniger über „Überprüfungen“ empören, sondern besser darüber nachdenken, wie er selbst überprüfbar...messbar das Vertrauen verdient, das ihm dieser Staat noch entgegenbringt.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20863 am: 14.11.2025 10:50 »
Zitat
Mir geht es nicht primär um das was aus KAR kommt sondern um den zeitliche Aspekt.

Nun, da lagst du schonmal verkehrt.

Zitat
Ich wüsste nicht womit ich da das Bundesverfassungsgericht ins Lächerliche ziehe denn um den Inhalt ging es mir primär noch nie.


Was denn nun? Neulich meintest du, dass du faktenbasiert bist.


Ist eine Achterbahn der Gefühle mit dir.



Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20864 am: 14.11.2025 10:51 »
Moin, ich hatte hier vor ein paar Tagen gelesen das auch rückwirkend ein Widerspruch für 2021 - 2024 möglich ist aber keine weitere Antwort dazu bekommen. Kann mir das nochmal jemand erklären? Einfach normal stellen oder ist da was zu beachten?