Hier ein Artikel aus der WAZ, den ich gerade gefunden habe.
https://www.waz.de/politik/article410480867/beamtenbesoldung-streit-um-fiktives-partnereinkommen-eskaliert.html
Wenn man Artikel posted dann bitte barrierefrei oder....
Oder man macht halt so: (Boomer Anleitung)
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"Beamtenbesoldung: Streit um fiktives Partnereinkommen eskaliert
Zusammenfassen
18.11.2025, 05:00 Uhr
Beamtenbesoldung
Der Besoldungsstreit geht in NRW weiter. An diesem Dienstag werden Experten dazu im Landtag gehört. Auf dem Prüfstand steht das umstrittene „fiktive Partnereinkommen“. © picture alliance / Armin Weigel/dpa | Armin Weigel
Zusammenfassung
Die Kritik an der Reform der Beamten-Mindestbesoldung in NRW reißt nicht ab. Experten bezweifeln, dass das im Jahr 2024 verabschiedete Gesetz verfassungskonform sei. Sie berufen sich dabei auf ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das der Deutsche Beamtenbund (DBB) in Auftrag gegeben hatte.
Beamtenbund und DGB wittern Ungerechtigkeiten
„Der Weg des Besoldungsgesetzgebers führt zu unauflösbaren Verzerrungen und letztlich Ungerechtigkeiten“, schreibt der DBB in seiner Stellungnahme für eine Anhörung am Dienstag im Landtag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW behauptet, die Reform sei „weder verfassungsfest noch systemgerecht“.
Ziel der Reform ist ein angemessener Abstand von 15 Prozent zwischen dem, was niedrig besoldete Beamte verdienen, und der Grundsicherung. Der Streit entzündet sich konkret an der Einführung eines „fiktiven Partnereinkommens“ in die Alimentation von Beamtinnen und Beamten.
Ist es am Ende nur ein Rechentrick, kaschiert mit einem angeblich modernen Familienbild?
Dieses zusätzliche Einkommen, das einer Beamtenfamilie mit zwei Kindern unterstellt wird, entspricht der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung, also eines Minijobs mit bis zu 556 Euro im Monat. Gibt es dieses zusätzliche Einkommen in einer Familie nicht, kann ein „Ergänzungszuschlag“ beantragt werden. Für den DBB ist das nur ein „Rechentrick“, mit dem der Abstand zur Grundsicherung künstlich hergestellt werde. Verfassungsrichter di Fabio kritisiert, hier würden die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte von Berufsbeamten auf eine angemessene Alimentation beschnitten.
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Das Land NRW argumentiert mit einem zeitgemäßen „Familienbild“. Früher sei die vierköpfige Alleinverdiener-Ehe der Maßstab gewesen. Die Reform trage der Entwicklung hin zu einem ebenfalls berufstätigen Partner oder einer Partnerin Rechnung. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat es so beschrieben: „Das ist eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit und das Familienbild des 21. Jahrhunderts.“
Beamtenbund NRW fragt: Ist das modern?
Der Deutsche Beamtenbund in NRW führt unter anderen dieses Argument an: „Wie kann es ,modern‘ sein, wenn durch eine ,Modernisierung des Familienbilds‘ Beamtenfamilien nunmehr überlegen müssen, ob es sich lohnt, dass der nicht verbeamtete Partner arbeitet, also eigenes Einkommen erzielt? Dann kann nämlich ein Anspruch auf den Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag in Höhe des erzielten Zusatzeinkommens angerechnet werden bzw. ganz entfallen. Sollte der Partner oder die Partnerin Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze – und sei es auch nur einen Cent – erarbeiten, besteht ohnehin kein Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag, auch wenn die Grenze der vom Gesetzgeber in Anlage 18 zum Besoldungsgesetz selbst definierten Mindestalimentation unterschritten wird: Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Unteralimentation.“
Jurist: Fiktives Einkommen diene der Absenkung der Mindestbesoldung
Der Jurist Sinan Kurt von der Universität Bonn bezweifelt, dass sich das Land NRW mit der Reform wirklich vom Familienbild der Alleinverdiener-Familie verabschiede. Die Entscheidung zur Arbeitsaufnahme des Partners bleibe ja bei der Beamtenfamilie. Und die eigentliche Absicht hinter der Einführung eines fiktiven Partnereinkommens sei im Kern ungerecht: „Das Einkommen eines Ehegatten wird herangezogen, damit die Mindestbesoldung des Beamten durch den Dienstherrn abgesenkt werden kann.“
Die FDP-Landtagsfraktion fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, das Thema unter Berücksichtigung der Kritik von Udo Di Fabio neu aufzurollen und die Frage zu klären, ob das fiktive Partnereinkommen rechtlich haltbar sei. Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio konfrontiere die Landesregierung „mit dem harten Urteil der Verfassungswidrigkeit“, warnen FDP-Fraktionschef Henning Höne, Fraktionsvize Ralf Witzel und der Parlamentarische Geschäftsführer Marcel Hafke."