Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8893259 times)

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21090 am: 18.11.2025 13:46 »
Ist zwar Land NRW, aber evtl. auch hier von Interesse.

Heute um 15:30 Uhr wird mit Sachverständigen in einem Ausschuß des Landtages, über die aA gesprochen. Diese Sitzung kann live im Internet verfolgt werden.
Hallo

bitte um den Link


Leute haben Schwierigkeiten beim Googeln. Das trifft Boomer und GenZ. Alle anderen wissen.

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/aktuelle-und-kunftige-live-ubert.html

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21091 am: 18.11.2025 13:49 »
Hier ein Artikel aus der WAZ, den ich gerade gefunden habe.

https://www.waz.de/politik/article410480867/beamtenbesoldung-streit-um-fiktives-partnereinkommen-eskaliert.html


Wenn man Artikel posted dann bitte barrierefrei oder....

Eben, aber erzähl das halt den Boomern bitte nicht. Die zahlen für sowas und denken gar nicht drüber nach, dass es a) eine Paywall gibt, und b) 99% da draußen die scheiss Zeitschrift, (wenn überhaupt eine) nicht im abo haben.
Gleichzeitig ist Archive.is ein Fremdwort. Ich bitte um technische Nachrüstung der Boomer.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21092 am: 18.11.2025 13:55 »
Hier ein Artikel aus der WAZ, den ich gerade gefunden habe.

https://www.waz.de/politik/article410480867/beamtenbesoldung-streit-um-fiktives-partnereinkommen-eskaliert.html


Wenn man Artikel posted dann bitte barrierefrei oder....

Oder man macht halt so: (Boomer Anleitung)
1. Link des Artikels kopieren
2. Falls etwas älter oder bereits mit Glück im Archiv auf Archiv.is einfügen
3. Link von Archiv.is hier einfügen
3.5 Alternativ: "lesbare version" bereinigen, kopieren und wie ich hier: EINFÜGEN

"Beamtenbesoldung: Streit um fiktives Partnereinkommen eskaliert

 Zusammenfassen

18.11.2025, 05:00 Uhr
 Beamtenbesoldung
Der Besoldungsstreit geht in NRW weiter. An diesem Dienstag werden Experten dazu im Landtag gehört. Auf dem Prüfstand steht das umstrittene „fiktive Partnereinkommen“. © picture alliance / Armin Weigel/dpa | Armin Weigel
Zusammenfassung


Die Kritik an der Reform der Beamten-Mindestbesoldung in NRW reißt nicht ab. Experten bezweifeln, dass das im Jahr 2024 verabschiedete Gesetz verfassungskonform sei. Sie berufen sich dabei auf ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das der Deutsche Beamtenbund (DBB) in Auftrag gegeben hatte.
Beamtenbund und DGB wittern Ungerechtigkeiten

„Der Weg des Besoldungsgesetzgebers führt zu unauflösbaren Verzerrungen und letztlich Ungerechtigkeiten“, schreibt der DBB in seiner Stellungnahme für eine Anhörung am Dienstag im Landtag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW behauptet, die Reform sei „weder verfassungsfest noch systemgerecht“.

Ziel der Reform ist ein angemessener Abstand von 15 Prozent zwischen dem, was niedrig besoldete Beamte verdienen, und der Grundsicherung. Der Streit entzündet sich konkret an der Einführung eines „fiktiven Partnereinkommens“ in die Alimentation von Beamtinnen und Beamten.

Ist es am Ende nur ein Rechentrick, kaschiert mit einem angeblich modernen Familienbild?

Dieses zusätzliche Einkommen, das einer Beamtenfamilie mit zwei Kindern unterstellt wird, entspricht der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung, also eines Minijobs mit bis zu 556 Euro im Monat. Gibt es dieses zusätzliche Einkommen in einer Familie nicht, kann ein „Ergänzungszuschlag“ beantragt werden. Für den DBB ist das nur ein „Rechentrick“, mit dem der Abstand zur Grundsicherung künstlich hergestellt werde. Verfassungsrichter di Fabio kritisiert, hier würden die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte von Berufsbeamten auf eine angemessene Alimentation beschnitten.

Auch interessant


Beamtenbesoldung: Klarheit über NRW-Rechentrick gefordert

Das Land NRW argumentiert mit einem zeitgemäßen „Familienbild“. Früher sei die vierköpfige Alleinverdiener-Ehe der Maßstab gewesen. Die Reform trage der Entwicklung hin zu einem ebenfalls berufstätigen Partner oder einer Partnerin Rechnung. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat es so beschrieben: „Das ist eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit und das Familienbild des 21. Jahrhunderts.“
Beamtenbund NRW fragt: Ist das modern?


Der Deutsche Beamtenbund in NRW führt unter anderen dieses Argument an: „Wie kann es ,modern‘ sein, wenn durch eine ,Modernisierung des Familienbilds‘ Beamtenfamilien nunmehr überlegen müssen, ob es sich lohnt, dass der nicht verbeamtete Partner arbeitet, also eigenes Einkommen erzielt? Dann kann nämlich ein Anspruch auf den Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag in Höhe des erzielten Zusatzeinkommens angerechnet werden bzw. ganz entfallen. Sollte der Partner oder die Partnerin Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze – und sei es auch nur einen Cent – erarbeiten, besteht ohnehin kein Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag, auch wenn die Grenze der vom Gesetzgeber in Anlage 18 zum Besoldungsgesetz selbst definierten Mindestalimentation unterschritten wird: Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Unteralimentation.“

Jurist: Fiktives Einkommen diene der Absenkung der Mindestbesoldung

Der Jurist Sinan Kurt von der Universität Bonn bezweifelt, dass sich das Land NRW mit der Reform wirklich vom Familienbild der Alleinverdiener-Familie verabschiede. Die Entscheidung zur Arbeitsaufnahme des Partners bleibe ja bei der Beamtenfamilie. Und die eigentliche Absicht hinter der Einführung eines fiktiven Partnereinkommens sei im Kern ungerecht: „Das Einkommen eines Ehegatten wird herangezogen, damit die Mindestbesoldung des Beamten durch den Dienstherrn abgesenkt werden kann.“

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, das Thema unter Berücksichtigung der Kritik von Udo Di Fabio neu aufzurollen und die Frage zu klären, ob das fiktive Partnereinkommen rechtlich haltbar sei. Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio konfrontiere die Landesregierung „mit dem harten Urteil der Verfassungswidrigkeit“, warnen FDP-Fraktionschef Henning Höne, Fraktionsvize Ralf Witzel und der Parlamentarische Geschäftsführer Marcel Hafke."

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21093 am: 18.11.2025 13:57 »
@Böswilliger Dienstherr

Einer hat auch mal einen solchen Bezahlartikel verlinkt und anschließend auch eine archive-Version, um es allen zugänglich zu machen. Hat sich ohne Not mehrmals wortreich entschuldigt und gelobt sowas nie wieder zu posten. Hat wohl schon mit dienstrechtlichen Konsequenzen gerechnet und seine Pension flöten gehen gesehen.

Daher: Danke dir für den frei zugänglichen Link und Text!

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21094 am: 18.11.2025 14:00 »
archive.is bzw archive.ph funktionieren auch nicht immer. Einige paywalls scheinen penetranter zu sein als andere :D

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21095 am: 18.11.2025 14:03 »
@Böswilliger Dienstherr

Einer hat auch mal einen solchen Bezahlartikel verlinkt und anschließend auch eine archive-Version, um es allen zugänglich zu machen. Hat sich ohne Not mehrmals wortreich entschuldigt und gelobt sowas nie wieder zu posten. Hat wohl schon mit dienstrechtlichen Konsequenzen gerechnet und seine Pension flöten gehen gesehen.

Daher: Danke dir für den frei zugänglichen Link und Text!

Solche Informationen haben nichts hinter Bezahlschranken zu suchen. Das ist alles öffentlich zugänglich. Das einzige was der Journalist hier "geleistet" hat ist das zusammentragen der öffentlichen Infos von DBB und Landtag NRW. Dafür sollte er keinen Cent erhalten, ganz ehrlich. Peinlich. Zeitungen sollten alle sterben. Alles nur noch als faktische Meldung eingestellt von allen in einem KI-System und das bietet eine app bei der man einstellen kann was man sehen will und dann tickert das. Falschmeldung dabei? 1000 Meldungen a) 50 Meldungen b) -> b verschwindet mit der Zeit.

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21096 am: 18.11.2025 14:06 »
Die Ruhe vor dem Sturm  8)

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21097 am: 18.11.2025 14:07 »
Ist zwar Land NRW, aber evtl. auch hier von Interesse.

Heute um 15:30 Uhr wird mit Sachverständigen in einem Ausschuß des Landtages, über die aA gesprochen. Diese Sitzung kann live im Internet verfolgt werden.
Hallo

bitte um den Link


Leute haben Schwierigkeiten beim Googeln. Das trifft Boomer und GenZ. Alle anderen wissen.

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/aktuelle-und-kunftige-live-ubert.html

Danke

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21098 am: 18.11.2025 14:34 »
Hier ein Artikel aus der WAZ, den ich gerade gefunden habe.

https://www.waz.de/politik/article410480867/beamtenbesoldung-streit-um-fiktives-partnereinkommen-eskaliert.html


Wenn man Artikel posted dann bitte barrierefrei oder....

Oder man macht halt so: (Boomer Anleitung)
1. Link des Artikels kopieren
2. Falls etwas älter oder bereits mit Glück im Archiv auf Archiv.is einfügen
3. Link von Archiv.is hier einfügen
3.5 Alternativ: "lesbare version" bereinigen, kopieren und wie ich hier: EINFÜGEN

"Beamtenbesoldung: Streit um fiktives Partnereinkommen eskaliert

 Zusammenfassen

18.11.2025, 05:00 Uhr
 Beamtenbesoldung
Der Besoldungsstreit geht in NRW weiter. An diesem Dienstag werden Experten dazu im Landtag gehört. Auf dem Prüfstand steht das umstrittene „fiktive Partnereinkommen“. © picture alliance / Armin Weigel/dpa | Armin Weigel
Zusammenfassung


Die Kritik an der Reform der Beamten-Mindestbesoldung in NRW reißt nicht ab. Experten bezweifeln, dass das im Jahr 2024 verabschiedete Gesetz verfassungskonform sei. Sie berufen sich dabei auf ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das der Deutsche Beamtenbund (DBB) in Auftrag gegeben hatte.
Beamtenbund und DGB wittern Ungerechtigkeiten

„Der Weg des Besoldungsgesetzgebers führt zu unauflösbaren Verzerrungen und letztlich Ungerechtigkeiten“, schreibt der DBB in seiner Stellungnahme für eine Anhörung am Dienstag im Landtag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW behauptet, die Reform sei „weder verfassungsfest noch systemgerecht“.

Ziel der Reform ist ein angemessener Abstand von 15 Prozent zwischen dem, was niedrig besoldete Beamte verdienen, und der Grundsicherung. Der Streit entzündet sich konkret an der Einführung eines „fiktiven Partnereinkommens“ in die Alimentation von Beamtinnen und Beamten.

Ist es am Ende nur ein Rechentrick, kaschiert mit einem angeblich modernen Familienbild?

Dieses zusätzliche Einkommen, das einer Beamtenfamilie mit zwei Kindern unterstellt wird, entspricht der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung, also eines Minijobs mit bis zu 556 Euro im Monat. Gibt es dieses zusätzliche Einkommen in einer Familie nicht, kann ein „Ergänzungszuschlag“ beantragt werden. Für den DBB ist das nur ein „Rechentrick“, mit dem der Abstand zur Grundsicherung künstlich hergestellt werde. Verfassungsrichter di Fabio kritisiert, hier würden die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte von Berufsbeamten auf eine angemessene Alimentation beschnitten.

Auch interessant


Beamtenbesoldung: Klarheit über NRW-Rechentrick gefordert

Das Land NRW argumentiert mit einem zeitgemäßen „Familienbild“. Früher sei die vierköpfige Alleinverdiener-Ehe der Maßstab gewesen. Die Reform trage der Entwicklung hin zu einem ebenfalls berufstätigen Partner oder einer Partnerin Rechnung. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat es so beschrieben: „Das ist eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit und das Familienbild des 21. Jahrhunderts.“
Beamtenbund NRW fragt: Ist das modern?


Der Deutsche Beamtenbund in NRW führt unter anderen dieses Argument an: „Wie kann es ,modern‘ sein, wenn durch eine ,Modernisierung des Familienbilds‘ Beamtenfamilien nunmehr überlegen müssen, ob es sich lohnt, dass der nicht verbeamtete Partner arbeitet, also eigenes Einkommen erzielt? Dann kann nämlich ein Anspruch auf den Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag in Höhe des erzielten Zusatzeinkommens angerechnet werden bzw. ganz entfallen. Sollte der Partner oder die Partnerin Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze – und sei es auch nur einen Cent – erarbeiten, besteht ohnehin kein Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag, auch wenn die Grenze der vom Gesetzgeber in Anlage 18 zum Besoldungsgesetz selbst definierten Mindestalimentation unterschritten wird: Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Unteralimentation.“

Jurist: Fiktives Einkommen diene der Absenkung der Mindestbesoldung

Der Jurist Sinan Kurt von der Universität Bonn bezweifelt, dass sich das Land NRW mit der Reform wirklich vom Familienbild der Alleinverdiener-Familie verabschiede. Die Entscheidung zur Arbeitsaufnahme des Partners bleibe ja bei der Beamtenfamilie. Und die eigentliche Absicht hinter der Einführung eines fiktiven Partnereinkommens sei im Kern ungerecht: „Das Einkommen eines Ehegatten wird herangezogen, damit die Mindestbesoldung des Beamten durch den Dienstherrn abgesenkt werden kann.“

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, das Thema unter Berücksichtigung der Kritik von Udo Di Fabio neu aufzurollen und die Frage zu klären, ob das fiktive Partnereinkommen rechtlich haltbar sei. Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio konfrontiere die Landesregierung „mit dem harten Urteil der Verfassungswidrigkeit“, warnen FDP-Fraktionschef Henning Höne, Fraktionsvize Ralf Witzel und der Parlamentarische Geschäftsführer Marcel Hafke."

Es bleibt jedem überlassen, welche Links hier eingestellt werden.

Kommentierungen nebst Anleitungen für ...... lassen tief blicken.

@Boeswilliger Dienstherr: Sachlichkeit ist gefragt!

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« Antwort #21099 am: 18.11.2025 14:37 »
Hier ein Artikel aus der WAZ, den ich gerade gefunden habe.

https://www.waz.de/politik/article410480867/beamtenbesoldung-streit-um-fiktives-partnereinkommen-eskaliert.html


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Das Leben ist kein Wunschkonzert.

Bundi

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« Antwort #21100 am: 18.11.2025 15:20 »
Ist zwar Land NRW, aber evtl. auch hier von Interesse.

Heute um 15:30 Uhr wird mit Sachverständigen in einem Ausschuß des Landtages, über die aA gesprochen. Diese Sitzung kann live im Internet verfolgt werden.
Hallo

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Die bloeden sinnentleerten Kommentare zur Generation der Boomer sind überflüssig!

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21101 am: 18.11.2025 16:37 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21102 am: 18.11.2025 16:46 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Interessant zu lesen. Mal schauen wie der Gesetzesentwurf aussehen mag.

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« Antwort #21103 am: 18.11.2025 16:56 »
Ist zwar Land NRW, aber evtl. auch hier von Interesse.

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Treffer

Meine gute Erziehung verbietet mir jeden weiteren Kommentar, zumal die bisherigen KOmmentare ihrerseits Sie ausreichend diskreditiert haben, einen sachlichen und eines Ewachsenen würdigen Diskurs zu führen.

@Bundi: Sie und ich hatten heute Schriftwechsel mit Boeswilliger Dienstherr.  Kann mich jetzt irren, meine aber mit Durgi hatte dieser auch einen für dieses Forum nicht erbaulichen Austausch.

An dieser Stelle kann ich mich nur bei den übrigen Mitforisten für Geduld, Gelassenheit...,bedanken, solche Einträge lesen zu müssen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21104 am: 18.11.2025 17:03 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Interessant zu lesen. Mal schauen wie der Gesetzesentwurf aussehen mag.

Sollte das Urteil auch nur halbwegs den Erwartungen entsprechen, dürfte dieser für ewig in der Mottenkiste verschwinden.

Die noch Regierung wird dann natürlich unter Hochdruck an einem neuen, dann aber wirklich (echt jetzt) verfassungsgemäßen Entwurf arbeiten. Leider wird auch diese wieder zerbrechen, bevor das Ganze finalisiert werden kann.

Ich frage mich, ob Rückzahlungen der nun ja quasi außergesetzmäßigen Übertragung des TV-Ergebnisses dann wirklich irgendwann eine Option wären?