Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!
ike:
--- Zitat von: Spid am 28.12.2020 13:51 ---Inwiefern ist das Verlangen eines Nachweises für eine Behauptung eine Frechheit?
--- End quote ---
Nachdem die Freundin ja eine Entschädigung geansprucht hat, wurde dieser Nachweis ja verlangt.
Wobei man das bereits in der Bewerbung hätte machen sollen.
Spid:
Und das beantwortet jetzt inwiefern meine Frage, warum das Verlangen eines Nachweises für eine Behauptung eine Frechheit sein sollte?
FGL:
--- Zitat von: ike am 28.12.2020 13:44 ---die Sache mit Vorlegen des SBA ist eine Frechheit; alleine dafür würde ich mich ans Intergrationsamt oder eine andere Stelle außerhalb des betreffenden AG wenden.
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Welche Möglichkeiten der Intervention hätte das Integrationsamt oder die nicht konkretisierte "andere Stelle außerhalb des betreffenden AG" in diesem Fall?
carriegross:
Ich verfolgte mal einen sehr ähnlichen Fall live vor Gericht.
Der Richter runzelte die Stirn, als der AG überhaupt keine Bereitschaft zeigte, sich gütlich zu einigen, da ja offensichtlich ein gravierender Verfahrensfehler vorlag. Im Gütetermin schlug der Richter noch vor, dass man sich ja bzgl. Entschädigung in der Mitte treffen könnte. Klar, Richter habens auch lieber leicht und möchten nicht unbedingt urteilen.
Bis zum Kammertermin hatte der AG dann Zeit, auf die Klage zu reagieren. Na ja, der Sachvortrag hätte der sich dann auch schenken können, da von seiner Seite nichts Neues kam, als er ohnehin schon in der Güteverhandlung vortrug.
Der Richter urteilte dann, dass der AG an den schwerbehinderten Bewerber alle drei Bruttogehälter nebst 5 % Zinsen zu zahlen hat. Der Richter sagte sowas wie "Lernen durch Schmerz" oder so ähnlich. Irgendwo geht dieser "Passus" auch aus der Rechtssprechung hervor.
Dass man in dem geschilderten Fall der Freundin direkt zu Beginn den Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen muss, hat schon Geschmäckle - wohlgemerkt in diesem Zusammenhang. Ich habe das in vielen Jahren im Personalbereich bei verschiedenen AGs im ÖD noch nie erlebt. Normalerweise wird der SBA per Mail angefordert oder der entsprechende Bescheid - unter Schwärzung der Gründe, die zur SB geführt haben.
Über den Sinn des AGGs bzw. dem SGB IX und den speziellen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten kann man sich sicherlich streiten. Aber auch meine Erfahrung zeigt, dass es viele AGs z. T. einfach drauf ankommen lassen. Notfalls bezahlt die Entschädigung ja eine Versicherung. Wenn man sich mal nur durch einen kleinen Teil der entsprechenden Gerichtsurteile arbeitet, die man ja leicht im www finden kann, bestätigt das nicht nur meine Erfahrungen. Und wer weiß, wie viele Güteverhandlungen es in diesem Bereich gegeben hat und gibt, die man nicht im www findet.
Ein Tipp: evtl. sollte die Freundin anregen, dass der Richter gewisse Personen zu gewissen Dingen bzw. Fragen unter Eid aussagen lassen möchte. Ist zwar selten, aber kommt vor und ob er das tut, ist seine Entscheidung. Aber einem AG und den entsprechenden Mitarbeitern wird nach einem solchem Schreiben sicherlich ganz flau in der Magengegend. ;-)
WasDennNun:
--- Zitat von: carriegross am 29.12.2020 09:32 ---Ein Tipp: evtl. sollte die Freundin anregen, dass der Richter gewisse Personen zu gewissen Dingen bzw. Fragen unter Eid aussagen lassen möchte. Ist zwar selten, aber kommt vor und ob er das tut, ist seine Entscheidung. Aber einem AG und den entsprechenden Mitarbeitern wird nach einem solchem Schreiben sicherlich ganz flau in der Magengegend. ;-)
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Und laden dann jeden SB ein, ob geeignet der nicht und lassen diesen es dann auch merken, warum er eingeladen wurde.
Feine Wurscht.
Zum Glück haben wir noch einen AG, der nicht jeden einlädt und es auch noch nicht zu einer Entschädigungszahlung kam.
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