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AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!

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BYL:
Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

WasDennNun:

--- Zitat von: carriegross am 30.12.2020 10:32 ---Sorry, aber damit darf man sich als AG nicht "rausreden".
--- End quote ---
Also Ihr könnt gerne alle Einladen die sich bewerben, wir habe da so unsere Grenzen und wenn zu viele SBs dabei sind, dann werden halt einige nichtSBs die auf dem Papier bisserl besser sind nicht eingeladen.
Keine Ahnung was das mit Überstunden oder 2. 3. 4. Tag dranhängen zu tun hat.
Wir wissen vorher wie viele eingeladen werden und danach richten wir uns.
Ist halt Pech für die nichtSBs.

Alles was du da über SBs schreibst gilt genauso für nicht-SBs
Ich kann nicht erkennen, warum jemand der als nichtSB einen ungeraden Lebenslauf hat, da anders gestellt sein sollte.
Auch bei denen sind aufklärende Worte (die sie nicht ins Anschreiben reinbringen konnten/wollten) hilfreich und Augen öffnent. Es gibt auch nichtSBs die mal 2 Jahre wegen Krankheit, Pflege, ... ne Lücke im Lebenslauf haben.

Und Leute die schlecht vorbereitet sind, sind halt raus, weil offensichtlich kein Interesse am Arbeitgeber.
Wumpe ob SB oder nichtSB

Spid:

--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 10:51 ---Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

--- End quote ---

Welcher „Leitsatz“ sollte das sein und wo soll dieser normiert sein? Und warum sollte man andere in ihren grundgesetzlichen Ansprüchen verletzen, um Behinderten einen Vorteil zu verschaffen? Sind die was besseres?

BYL:
Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB. Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.


--- Zitat von: Spid am 30.12.2020 11:08 ---
--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 10:51 ---Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

--- End quote ---

Welcher „Leitsatz“ sollte das sein und wo soll dieser normiert sein? Und warum sollte man andere in ihren grundgesetzlichen Ansprüchen verletzen, um Behinderten einen Vorteil zu verschaffen? Sind die was besseres?

--- End quote ---

FGL:

--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 11:25 ---Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB.
--- End quote ---
Wo im SGB soll das stehen? Bitte Buch, Paragraph und zumindest Absatz bezeichnen.


--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 11:25 ---Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.
--- End quote ---
Wieso bewegen sich diejenigen "auf dem Grundboden der FDGO", die Art. 33 Abs. 2 GG mit Füßen treten wollen?

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