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AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!

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carriegross:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.12.2020 10:54 ---
--- Zitat von: carriegross am 30.12.2020 10:32 ---Sorry, aber damit darf man sich als AG nicht "rausreden".
--- End quote ---
Also Ihr könnt gerne alle Einladen die sich bewerben, wir habe da so unsere Grenzen und wenn zu viele SBs dabei sind, dann werden halt einige nichtSBs die auf dem Papier bisserl besser sind nicht eingeladen.
Keine Ahnung was das mit Überstunden oder 2. 3. 4. Tag dranhängen zu tun hat.
Wir wissen vorher wie viele eingeladen werden und danach richten wir uns.
Ist halt Pech für die nichtSBs.

Alles was du da über SBs schreibst gilt genauso für nicht-SBs
Ich kann nicht erkennen, warum jemand der als nichtSB einen ungeraden Lebenslauf hat, da anders gestellt sein sollte.
Auch bei denen sind aufklärende Worte (die sie nicht ins Anschreiben reinbringen konnten/wollten) hilfreich und Augen öffnent. Es gibt auch nichtSBs die mal 2 Jahre wegen Krankheit, Pflege, ... ne Lücke im Lebenslauf haben.

Und Leute die schlecht vorbereitet sind, sind halt raus, weil offensichtlich kein Interesse am Arbeitgeber.
Wumpe ob SB oder nichtSB

--- End quote ---

Wir sind z. T. so nah beieinander und dann geben Sie Dinge so wider, wie ich es nicht geschrieben und gemeint habe. Aber das wissen Sie, denke ich mind.

Wenn man aber mind. indirekt den SBs die Schuld dafür gibt, besser geeignete Nicht-SBs einladen zu können, weil man SBs einladen muss ... Finden Sie den Fehler!

ike:

--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 19:06 ---[...]
Dass der User SPID mit seinen Beiträgen nicht auf der FDGO steht braucht nicht weiter ausgefüht werden. Antisozialstaateinstellung und damit außerhalb der FDGO.

--- End quote ---

Geht's noch?

carriegross:

--- Zitat von: FGL am 30.12.2020 19:29 ---
--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 19:06 ---§ 205 SGB IX Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.
--- End quote ---
Vielleicht liest Du § 205 SGB IX erst einmal. Dann fällt Dir nämlich auf, dass er gerade keine Pflicht zur bevorzugten Einstellung von Schwerbehinderten normiert, wie es teilweise etwa für Weibsvolk vorgesehen ist. Sein Regelungsinhalt ist, dass der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entbunden wird, wenn er die Quote Schwerbehinderter nach § 154 Abs. 1 SGB IX deshalb nicht erfüllt, weil er wegen Gleichstellungsgedöns bei gleicher Eignung Frauen auswählen musste (vgl. auch Griese in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 205 SGB IX, Randnummern 10, 19. f.).

--- End quote ---

"Weibsvolk" und "Gleichstellungsgedöns"!?

Serious?  >:(

Spid:

--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 19:06 ---
--- Zitat von: FGL am 30.12.2020 11:30 ---
--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 11:25 ---Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB.
--- End quote ---
Wo im SGB soll das stehen? Bitte Buch, Paragraph und zumindest Absatz bezeichnen.


--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 11:25 ---Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.
--- End quote ---
Wieso bewegen sich diejenigen "auf dem Grundboden der FDGO", die Art. 33 Abs. 2 GG mit Füßen treten wollen?

--- End quote ---


§ 205 SGB IX Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.


Dass der User SPID mit seinen Beiträgen nicht auf der FDGO steht braucht nicht weiter ausgefüht werden. Antisozialstaateinstellung und damit außerhalb der FDGO.

--- End quote ---

Dir ist ja bereits dargelegt worden, daß Deine SJW-Wahnvorstellung unzutreffend ist. So ist das halt mit faschistoiden Vorstellungen, die zur Bevorzugung von Bessermenschen führen. Man muß ja nur hierbei

--- Zitat von: BYL am 30.12.2020 10:51 ---MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

--- End quote ---
die Betroffenen ändern, dann liegt es auf der Hand: streiche „gesunden“, setze „schwarzen“ und streiche „SB“, setze „Weißen“. Gerne auch mit Juden und Deutschen oder - und dann besonders plakativ - Behinderten und Gesunden. Schnell wird dann deutlich, wes Geistes Kind Du bist. Aber das trifft ja auf alle SJW zu.

clarion:
 :o :o :o

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