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Jahressonderzahlung und Corona Sonderzahlung bei Werkstudenten

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Spid:
Es hat auch niemand behauptet, es wären bei kalenderjahrübergreifender Beschäftigung 2x3 Monate. Eine Beschäftigung, die am 01.01.21 beginnt, ist aber nicht kalenderjahrübergreifend.

Isie:
Du bist also immer noch der Meinung, mit einem Anschlussarbeitsvertrag anstelle einer Verlängerung des ersten Arbeitsvertrages könnte man Sozialversicherungsrecht aushebeln? Da bist du auf dem Holzweg.

Isie:
Falls du inzwischen die Geringfügigkeitsrichtlinien gelesen hast, hast du 2.1.1 übersprungen.

Spid:
Nein, ist mir bekannt. Da geht es um den gleichzeitigen Bestand mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum selben AG.

W3rk:
Falls die Information hilft: Die Verlängerung fand per Änderungsvertrag statt, in welchem der Paragraph der Beendigung von "31.12.2020" in "31.01.2021" geändert wurde.

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