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Schlechtleistung: ordentlich unkündbar nach 15 Jahren/Alter über 40
FGL:
--- Zitat von: Strandboy am 13.01.2021 15:40 ---Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!
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Die YouTube-Universität ist für ihre herausragende rechtswissenschaftliche Fakultät bekannt.
Strandboy:
--- Zitat von: FGL am 13.01.2021 16:21 ---
--- Zitat von: Strandboy am 13.01.2021 15:40 ---Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!
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Die YouTube-Universität ist für ihre herausragende rechtswissenschaftliche Fakultät bekannt.
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Ich halte mich lieber an Youtube-Videos von Fachanwälten für Arbeitsrecht, als irgendwelchen Leuten in Foren zu vertrauen, die nur von ihrem Bauchgefühl ausgehen. Alexander Bredereck tritt übrigens zum Thema Arbeitsrecht auch im Fernsehen auf. Die Youtube-Videos macht er nur nebenbei.
Spid:
Wer geht hier von seinem Bauchgefühl aus? Und für inwiefern wäre es ein Qualitätsmerkmal, im Fernsehen aufzutreten?
Strandboy:
--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 15:52 ---
--- Zitat von: Strandboy am 13.01.2021 15:40 ---
--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 09:26 ---Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
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Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!
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Schau Dir doch gleich an, was dieser blauhaarige Spast zu dem Thema zu sagen hat oder lies ein paar Klosprüche, das dürfte Deine Kenntnisse mutmaßlich wesentlich steigern. Wenn man derart offenkundig nicht einmal den Begriff der Leistung mittlerer Art und Güte hinreichend einzuordnen weiß, sollte man sich bewußt sein, daß die Einschätzung als blanker Unsinn bereits enorm von wohlwollender Zurückhaltung geprägt war. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist stets auf das individuelle Leistungsvermögen bezogen und wer weniger als die Leistung mittlerer Art und Güte erbringt, erbringt eine Schlechtleistung, auch wenn es eine Spitzenleistung ist.
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Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist schon die durchschnittliche Leistung einer Vergleichsgruppe. Wie in einem anderen Video zu sehen ist, schuldet man dem Arbeitgeber auch nur die durchschnittliche Leistung, die im Prinzip Dienst nach Vorschrift bedeutet. Wer also vorher mehr gemacht hat, darf dann auch plötzlich nur den Durchschnitt im Betrieb machen, ohne Probleme zu bekommen. Ist in einem anderen Video zu finden, dass ich jetzt nicht extra raus suchen will. Wer allerdings weniger macht, wie er im Video auch ausführt, der darf dann nicht noch weniger machen. Wer also immer extrem viel macht, der muss das nicht weiterhin tun, nur weil er das schaffen kann. Eine Leistung mittlerer Art und Güte reicht aus (Vergleichsgruppe, Durchschnitt) Nur wer weniger macht, der darf nicht noch weniger machen.
Auch hier wieder ein Video (Dienst nach Vorschrift. Geht das?). Das belegt meine Aussagen. https://www.youtube.com/watch?v=9QBuZpnILyw
Spid:
Bereits der erste Satz ist völlig falsch, denn die Leistung mittlerer Art und Güte bemißt sich nach dem individuellen Leistungsvermögen, ständige Rechtsprechung des BAG. Mithin sind Deine Ausführungen ohne jeden Wert.
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