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Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?

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Texter:

--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 21:55 ---Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.

--- End quote ---

Also reicht ein großes Pflaster über den Handrücken, um die Rose abzudecken? Das fände ich doch bemerkenswert.


--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 21:55 ---Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden.

--- End quote ---

Das hätte ich nicht gedacht. Hier wird es doch vermutlich auch eine Grenze geben oder darf man auch mit  pinken Haaren erscheinen?

Spid:
Ein hautfarbenes Pflaster oder Make-up genügen. Haar- und Barttracht dürfen vom AG nicht vorgegeben werden, es sei denn, der Arbeitsschutz würde dadurch berührt - also wird es hier auch nicht gemacht.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 16.02.2021 07:23 ---Was ist mit meinem Auftreten?

Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.

--- End quote ---
...meine Einlassung war nicht auf deine vorangegangene Antwort bezogen sondern allgemein gemeint...

Spid:
Und was ist nun mit meinem Auftreten?

was_guckst_du:
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...

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