Autor Thema: Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?  (Read 68232 times)

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #135 am: 15.02.2021 21:55 »
Wie hast Du das mit den Alltagsmasken geregelt? Durfte jeder einen lustigen Print darauf haben oder hast du da etwas vorgegeben?

Sind sichtbare Tätowierungen erlaubt?

Gibt es einen Haar- und Barterlass?

Die AN haben vom AG bereitgestellte Arbeitsschutzausstattung zu nutzen. Das ist übrigens völlig unabhängig von mir. Mithin hatten die AN die bereitgestellten Masken zu tragen. Die waren zunächst neutral und später in unserem CD.

Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.

Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden. Man setzt sich ggfs. meinem Spott aus. Das 70er-Cop-Bärtchen war recht zügig wieder verschwunden.

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #136 am: 15.02.2021 22:13 »
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?

Du kommst nicht viel vor die Tür, was? Oder irrst Du vielleicht über die Bedeutung des Begriffs Oberbekleidung?

Ja, ich hab tatsächlich geirrt, was Oberbekleidung betrifft.

Zitat
In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?

Das ist kein Wunschdenken, es passiert - und ist eine simple Form der Höflichkeit, die bei Hippiebehörden sicherlich verloren gegangen ist.

Ich habe in mehreren obersten Bundesbehörden, u.a. Deutscher Bundetag und -rat, in einem Bundesministerium, in Landesbehörden gearbeitet und  bin inzwischen bei einer oberen Bundebehörde. Wenn das Hippiebehörden sind...

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #137 am: 15.02.2021 22:39 »
Offenkundig sind sie es - wobei weder der Deutsche Bundestag noch der Bundesrat oberste Bundesbehörden oder überhaupt Behörden sind. Oberste Bundesbehörden wären vielmehr die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,543
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #138 am: 16.02.2021 07:13 »
...ich denke, deine Art hier zu antworten, ist im weiteren Sinne auch deine Art, dich über die anderen Teilnehmer lustig zu machen..

...nur damit kann ich mir dein "Auftreten" oftmals erklären...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #139 am: 16.02.2021 07:23 »
Was ist mit meinem Auftreten?

Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #140 am: 16.02.2021 07:29 »
Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.

Also reicht ein großes Pflaster über den Handrücken, um die Rose abzudecken? Das fände ich doch bemerkenswert.

Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden.

Das hätte ich nicht gedacht. Hier wird es doch vermutlich auch eine Grenze geben oder darf man auch mit  pinken Haaren erscheinen?

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #141 am: 16.02.2021 07:35 »
Ein hautfarbenes Pflaster oder Make-up genügen. Haar- und Barttracht dürfen vom AG nicht vorgegeben werden, es sei denn, der Arbeitsschutz würde dadurch berührt - also wird es hier auch nicht gemacht.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,543
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #142 am: 16.02.2021 08:21 »
Was ist mit meinem Auftreten?

Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.
...meine Einlassung war nicht auf deine vorangegangene Antwort bezogen sondern allgemein gemeint...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #143 am: 16.02.2021 08:30 »
Und was ist nun mit meinem Auftreten?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,543
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #144 am: 16.02.2021 08:54 »
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 750
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #145 am: 16.02.2021 09:03 »
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...


Weiß es denn jemand besser? Ein Beispiel? Die immer wiederkehrenden kläglichen Versuche es besser zu wissen enden mitunter recht amüsant. Mehr kann ich da leider nicht erkennen. 

Spid

  • Gast
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #146 am: 16.02.2021 09:08 »
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird.

FGL

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #147 am: 16.02.2021 09:13 »
Ich habe in mehreren obersten Bundesbehörden, u.a. Deutscher Bundetag und -rat, in einem Bundesministerium, in Landesbehörden gearbeitet und  bin inzwischen bei einer oberen Bundebehörde. Wenn das Hippiebehörden sind...
Der "Marsch durch die Institutionen" hat Früchte getragen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #148 am: 16.02.2021 09:18 »
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...

Diese Wirkung kann sich nur bei Menschen einstellen, die ihre Emotionen nicht im Griff haben. Spid argumentiert ausnahmslos sachlich und liegt rechtlich betrachtet so gut wie immer richtig. Das Problem ist nur, dass viele Fragesteller und Diskussionsteilnehmer sachlich zutreffende Antworten nicht akzeptieren wollen, weil sie in Wirklichkeit gar nicht an der objektiv richtigen Lösung interessiert sind, sondern vielmehr ihre gefühlte Wahrheit bestätigt haben möchten. Letztlich läuft es oft darauf hinaus, dass einfach nur Frust abgelassen wird. Und wenn es "Gefühlchen" geht, ist Spid vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner. In allen anderen Fällen schon.  So platt es auch klingen mag: das hier ist nun aber wirklich nicht das Brigitte-Forum. Hier geht es um rechtliche Fragestellungen, die Spid ein ums andere Mal zutreffend und abschließend beantwortet. Wir sollten dankbar sein, dass er seine Expertise hier kostenlos einbringt.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,444
Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #149 am: 16.02.2021 09:33 »
Und wenn es "Gefühlchen" geht, ist Spid vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner.

"Er war stets bemüht selbst die -unbeachtlichen- Gefühlchen der übrigen Forenteilnehmer zu berücksichtigen"