Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
Spid:
Wann wurde die auszuübende Tätigkeit übertragen?
Sparkässler:
Es gab keinen konkreten Termin einer Übertragung. Wie beschrieben wurde einfach im Laufe des Jahres 2019 meine Stellenbeschreibung um die neuen Tätigkeiten ergänzt. Diese neuen Tätigkeiten nehme ich seit 01.06.2019 aktiv wahr. Was genau hätte es denn zu einer "Übertragung" dieser neuen Tätigkeiten bedurft? Ist diese "Übertragung" ein formeller Akt?
Spid:
Die Übertragung/Änderung der auszuübenden Tätigkeitist ein realer Akt. Irgendwann muß der AG Dir ja mitgeteilt haben, daß Du etwas anderes als bisher tun solltest.
mohlo:
--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 10:31 ---Die Übertragung/Änderung der auszuübenden Tätigkeitist ein realer Akt. Irgendwann muß der AG Dir ja mitgeteilt haben, daß Du etwas anderes als bisher tun solltest.
--- End quote ---
Also in dem dem geschilderten Fall mit der Änderung der Stellenbeschreibung und Mitteilung durch den AG an den AN. Nicht erst mit der erstmaligen Ausübung der neuen Tätigkeit(en) durch den AN.
Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Nur wenn der AG anhand der Stellenbeschreibung die auszuübende Tätigkeit mitteilt, entfaltet eine solche Relevanz.
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