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Eingruppierung E11 bei gefordertem wissenschaftl. Hochschulabschluss

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Steffi987:

--- Zitat von: Spid am 13.07.2021 13:52 ---Wenn man Vertragsfreiheit für ernüchternd hält, sagt das ziemlich viel über das individuelle Mindset aus.

--- End quote ---

@spid:
Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin dir auch für deine umfänglichen Antworten dankbar.
Aber es ist doch schon iwie "ernüchternd", wenn gerade im öffentlichen Sektor jmd. Hochqualifiziertes, der/die 10 Jahre in seine Ausbildung investiert hat, gesucht wird (und ja ich weiß, dass da steht Promotion "erwünscht"), aber zahlen möchte man nur nen Gehalt was vllt für nen FH-Abschluss üblich ist (ohne diesen Abschluss hiermit degradieren zu wollen).
Deswegen bin ich einfach nur etwas verwundert. Mehr nicht :-)

Fragmon:

--- Zitat von: Steffi987 am 13.07.2021 13:48 ---Vielen Dank für eure vielen Antworten und Diskussionen.
Also wenn ich es so richtig deute, kann die FH sonst was fordern an hohen Abschlüssen (die erwünschte Promotion z.B., die man ja auch an einer Uni macht), aber trotzdem nur ne E11 zahlen. Und wenn der Arbeitnehmer das annimmt, hat er Pech und ist selbst schuld. Er muss ja schließlich nicht so einen Vertrag unterschreiben.
Irgendwie ernüchternd und echt schade, wie da so umgegangen wird.
Ich empfinde es jedenfalls nicht als logisch. Gerade im öffentlichen Sektor hätte ich das irgendwie erwartet.
Ich versteh ja auch, wenn ich mich beispielsweise auf eine Laboranten-Stelle (freiwillig) bewerbe, dass ich dann auch nur das Geld bekomme für das was gefordert wird. Aber andersherum ist es schon traurig.

--- End quote ---

Das ist in jedem Lehrerbereich so. Da neben einem wissenschaftlichen Hochschulstudium noch ein Referendariat und zweites Staatsexamen abzuleisten ist.

Lehrer (Seiteneinsteiger) mit einem Master ohne Referendariat  können ohne Lehrbefähigung (2. SE) auch nur maximal eine E12 (höheres Lehramt) bzw. E10 (Grundschullehramt) erhalten.

Steffi987:

--- Zitat von: Fragmon am 13.07.2021 14:05 ---
--- Zitat von: Steffi987 am 13.07.2021 13:48 ---Vielen Dank für eure vielen Antworten und Diskussionen.
Also wenn ich es so richtig deute, kann die FH sonst was fordern an hohen Abschlüssen (die erwünschte Promotion z.B., die man ja auch an einer Uni macht), aber trotzdem nur ne E11 zahlen. Und wenn der Arbeitnehmer das annimmt, hat er Pech und ist selbst schuld. Er muss ja schließlich nicht so einen Vertrag unterschreiben.
Irgendwie ernüchternd und echt schade, wie da so umgegangen wird.
Ich empfinde es jedenfalls nicht als logisch. Gerade im öffentlichen Sektor hätte ich das irgendwie erwartet.
Ich versteh ja auch, wenn ich mich beispielsweise auf eine Laboranten-Stelle (freiwillig) bewerbe, dass ich dann auch nur das Geld bekomme für das was gefordert wird. Aber andersherum ist es schon traurig.

--- End quote ---

Das ist in jedem Lehrerbereich so. Da neben einem wissenschaftlichen Hochschulstudium noch ein Referendariat und zweites Staatsexamen abzuleisten ist.

Lehrer (Seiteneinsteiger) mit einem Master ohne Referendariat  können ohne Lehrbefähigung (2. SE) auch nur maximal eine E12 (höheres Lehramt) bzw. E10 (Grundschullehramt) erhalten.

--- End quote ---

@fragmon:
Danke für die Antwort und die Erklärung.
Ich weiß nicht, ob der Lehrerberuf ein guter Vergleich ist. Alle Lehrer, die ich kenne wurden mittlerweile alle gleichgestellt und verdienen eine E13.
Und vllt auch nicht ganz treffend ein Referendariat (für welches ein Lehrer auch bereits bezahlt wird und welches max. 2 Jahre andauert), mit einer Promotion zu vergleichen ;-)

Steffi987:
Aber auf jeden Fall helfen mir eure Antworten schon mal um zu wissen, dass es sich hier offenbar nicht um einen Fehler in der Stellenausschreibung handelt, sondern die Stelle offenbar bewusst so dotiert wurde, um alles auszureizen, was geht ;-)

Fragmon:
Die Promotion hat aber im Vergleich zu einem abgeschlossenem Vorbereitungsdienst leider keinen Stellenwert im öffentlichen Dienst (jedenfalls finanziell ). Historisch gesehen, werden die Kompetenzen einer Promotion für den Großteil der Stellen im öffentlichen Dienst nicht benötigt, da in der Exekutive weniger die Forschung im Vordergrund steht. Natürlich bietet es dir dahingehend einen Vorteil, dass die Chancen höher sind, dass du für die Stelle ausgewählt wirst.

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