Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 16.07.2021 12:07 ---In den ersten sechs Monaten eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ist die Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist unbeachtlich, §34 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Für die Geltung des KSchG ohnehin, siehe meine vorherigen Ausführungen.
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Ok ich verstehe, Personalrat hat mir mitgeteilt, dass die der Kündigung auf keinen Fall zusprechen würden. Wenn der Personalrat nicht zustimmt was passiert dann? Des Weiteren da die Kündigung nicht eingeleitet wurde, findest du es für klug die Leitung anzurschreiben und mitzuteilen, dass man bereits mit dem Personalrat im Gespräch stand und die Aussage ist die und die.. und die bessere Lösung wäre mich an den anderen Standort einfach zu versetzen oder wäre dies unklug? Vielen Dank!
Spid:
Um seine Zustimmung zu verweigern, braucht der PR Gründe, ansonsten ist seine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und zumeist unwirksam. Die hat er nicht.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 16.07.2021 12:16 ---Um seine Zustimmung zu verweigern, braucht der PR Gründe, ansonsten ist seine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und zumeist unwirksam. Die hat er nicht.
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Die Gründe wurden geliefert und mir wurde vollkommen zugestimmt, dass dies nicht geht, vor allem es schon wiederholt in dieser Abteilung vorgekommen ist und nicht neu ist. Also wenn das nicht genug ist? Trotzdem vielen Dank für die Antworten.
Spid:
Nichts, was Du vorgetragen hast, ist ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 16.07.2021 12:23 ---Nichts, was Du vorgetragen hast, ist ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung.
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Ich wollte hier einfach keine Gründe nennen.
Vielen Dank
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