Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Maximus2584:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:39 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 18.07.2021 17:33 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 15:05 ---Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
--- End quote ---
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.
Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
--- Zitat von: Maximus2584 am 16.07.2021 13:41 ---Meiner Ansicht nach:
Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
--- End quote ---
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
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Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.
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Ganz genau ist es der Fall, außerdem wurden Gründe notiert und allen Stellen die beteiligt werden müssen bereits mitgeteilt, bevor die Person auch nur eine Kündigung beantragen wollen würde.
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Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % der Leistung egal wie schnell man ist)))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
[/quote]
Spid:
Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.
WasDennNun:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:46 ---*************
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % )))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
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Verstehst du nicht: Es geht nicht darum, dass man objektiv etwas vorbringen muss als AG!
Es ist kein objektives Kriterium nötig, wie Spid ja ausführt.
Und "Erwartungen nicht erfüllt" ist nicht anfechtbar.
Der AG kann hier frei und willkürlich handeln.
(Eine kleinen Firma als AG übrigens auch nach 6 Monaten)
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 17:50 ---Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.
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Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
Maximus2584:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.07.2021 17:55 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:46 ---*************
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % )))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
--- End quote ---
Verstehst du nicht: Es geht nicht darum, dass man objektiv etwas vorbringen muss als AG!
Es ist kein objektives Kriterium nötig, wie Spid ja ausführt.
Und "Erwartungen nicht erfüllt" ist nicht anfechtbar.
--- End quote ---
Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
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