Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
WasDennNun:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:56 ---Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
--- End quote ---
Und PR könnte nichts machen! Sie sind irrelevant!! Auch wenn die was anderes glauben/behaupten.
Spid:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:55 ---
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 17:50 ---Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.
--- End quote ---
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
--- End quote ---
Was Du tätest, ist aber hinreichend unbeachtlich.
Wenn Du davon ausgehst, daß der AG ohnehin nicht kündigen möchte, ist der ganze Thread von vornherein sinnlos gewesen. Lebenshilfe gibt es im Brigitteforum.
Maximus2584:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.07.2021 17:59 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:56 ---Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
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Und PR könnte nichts machen! Sie sind irrelevant!! Auch wenn die was anderes glauben/behaupten.
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Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Spid:
Nein, wäre sie nicht.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 18:00 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:55 ---
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 17:50 ---Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.
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Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
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Was Du tätest, ist aber hinreichend unbeachtlich.
Wenn Du davon ausgehst, daß der AG ohnehin nicht kündigen möchte, ist der ganze Thread von vornherein sinnlos gewesen. Lebenshilfe gibt es im Brigitteforum.
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Ich höre mir gerne mehrere Meinungen an und lerne für die Zukunft, Brigitteforum sehr geil, werde ich mal gleich mich registrieren ))))
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