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[Allg] Rechtsstreit wegen Rückkehr aus Elternzeit/Welchen Fachanwalt brauche ich

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was_guckst_du:
...die Zugangsvorsaussetzungen zum höheren Dienst liegen durch Abbruch der geforderten beruflichen Tätigkeit einfach nicht vor...die Rückkehr aus der Elternzeit kann dann grundsätzlich nur auf eine Stelle der vorherigen Tätigkeit (hier wohl A10 erfolgen)...

...ob der Abbruch der geforderten Zugangsvoraussetzungen durch vollzeitige Inanspruchnahme von Elternzeit  nach den Bremer Rechtsvorschriften ggfls. ein Ausnahmetatbestand ist, der zusätzlich die Fortsetzung der berufl. Tätigkeit hD ermöglicht, wäre zu prüfen, kann ich mir im Ergebnis allerdings nicht vorstellen...

TonyBox:
Hört sich für mich aber nicht richtig an.

Wenn vor Elternzeit A13, und jetzt wieder A10 angeboten wird, sieht das für mich augenscheinlich nach Benachteiligung aus.

Kann hier nicht Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand oder ähnliches beantragt werden und müsste dann nicht die Situation wieder so hergestellt werden, wie sie Vor der Elternzeit war?

Nur weil man ein Kind bekommt, darf dies doch nicht nachteilig für die Laufbahn sein. Das wäre ja schön...

Ich finde das diskriminierend!

Und dann fragen sich alle, warum die Geburtenraten runter gehen... wenn man mit sowas konfrontiert wird kann ich das nachvollziehen. Frauen sind hier immer die Leittragenden...

Schokobon:
Unsere Gleichstellungsbeauftragte hat ihre Funktion als Gleichstellungsbeauftragte verloren weil sie in Elternzeit gegangen ist.

Bastel:

--- Zitat von: TonyBox am 10.08.2021 10:52 ---Hört sich für mich aber nicht richtig an.

Wenn vor Elternzeit A13, und jetzt wieder A10 angeboten wird, sieht das für mich augenscheinlich nach Benachteiligung aus.



--- End quote ---

Die Dame war A10 und ist jetzt immer noch A10. Wo siehst du eine Benachteiligung? Der neue Dienstposten gibt halt nicht mehr her. Eventuell musste der A13 Dienstposten dringend besetzt werden?

TonyBox:
Hallo Bastel, wieso?

Sie hat die A13 doch angetreten... also war Sie faktisch A13, auch wenn Sie dann die zwei Jahre nicht vollständig abgeleistet hat.

Durch Elternzeit darf keine Verschlechterung eintreten. Der Dienstherr hätte die Stelle einfach freihalten müssen bzw. nur eine Elternzeitvertretung einstellen dürfen. Hier in dem Fall wäre das einfach Pech für den Dienstherr...

Ähnliche Fälle gibt es bei uns auch und dann wird halt nur eine Elternzeitvertretung ausgeschrieben...

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