Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Leistungsnachweise Homeoffice
Maximus2584:
--- Zitat von: XTinaG am 10.11.2021 08:59 ---§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.
--- End quote ---
Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.
Organisator:
--- Zitat von: Maximus2584 am 10.11.2021 09:02 ---Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.
--- End quote ---
Der AG delegiert sowas regelmäßig auf die Leitungspositionen, wie z.B. deine Teamleitung.
XTinaG:
Was soll "Vertrauensarbeit" sein?
Wdd3:
Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten. Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt.
Johann:
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Der Chef gibt vor, dass du jeden Tag 10 Akten zu schaffen hast und es zudem Vertrauensarbeitszeit gibt.
Was hindert dich daran, die 10 Akten zu bearbeiten und anschließend Feierabend zu machen? Wenn du dann an einem Tag mal eigentlich 15 geschafft hättest, hörst du eben schon nach 5,5 Stunden auf zu arbeiten. Deine Arbeit hast du ja erledigt wie gefordert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version