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Strategien zur Aufwertung der MINT-Berufe
nooneknowzzz:
--- Zitat von: XTinaG am 11.01.2022 10:54 ---Also ist es, wie vermutet: Ihr habt Euch mit Eurem Vorgesetzten zur Unbotmäßigkeit verabredet. Daraus lassen sich keine Ansprüche ableiten. Vielmehr sollte man sich freuen, wenn man einer Abmahnung entgeht.
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Kannst du mir erläutern was du damit meinst, bzw wie du es anders machen würdest?
Wir haben uns zu gar nichts "abgesprochen". Wir haben x-Fachbereiche mit x-Fachanwendungen und diese müssen betreut und administriert werden. Somit erfolgt die Verteilung der Zuständigkeiten durch meinen Vorgesetzten. Was ist daran falsch?
XTinaG:
Wenn Ihr "im Team verteilt", wird also sehr wohl etwas abgesprochen. Wenn dadurch von der Tätigkeitsdarstellung des Arbeitgebers abgewichen wird, ist das zunächst einmal eine vertragswidrige Unbotmäßigkeit.
Bastel:
--- Zitat von: nooneknowzzz am 11.01.2022 10:50 ---Die über uns haben von der ganzen Technik keine Ahnung und daher ist das alles so geregelt nach dem Motto: Aufgaben sind da, müssen erledigt werden, macht euch Gedanken wie. Unser Sachgebietsleiter hat dann die Aufgabe die Zuständigkeiten zu verteilen und das haben wir intern geregelt.
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Und du hast keine Ahnung von Eingruppierung. Benutze am besten die Suchfunktion und schaue was der Begriff auszuübende Tätigkeit bedeutet.
Organisator:
--- Zitat von: nooneknowzzz am 11.01.2022 10:56 ---Somit erfolgt die Verteilung der Zuständigkeiten durch meinen Vorgesetzten. Was ist daran falsch?
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Der Vorgesetzte überschreitet damit möglicherweise seine Kompetenz. Diese endet regelmäßig in der Präzisierung der vom Arbeitgeber (regelmäßig durch die Personalabteilung) mittels Tätigkeitsdarstellung übertragenen Aufgaben.
WasDennNun:
--- Zitat von: nooneknowzzz am 11.01.2022 10:14 ---Die "Ablehnung" kann ich gerne bei Bedarf mal via PN verschicken, falls Interesse an der Argumentation besteht.
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Hier mal was für die EG10 notwendig ist:
7 Beschäftigte der EG 9b mit einem Gestaltungsspielraum, der über den
Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht (EG 10 Fg. 2)
Das Tätigkeitsmerkmal eröffnet als Heraushebung aus der Entgeltgruppe 9b grundsätzlich den
Zugang zu den Entgeltgruppen 10 aufwärts auch für Beschäftigte ohne abgeschlossene Hochschulbildung sowohl aus dem Ausbildungs- als auch im Tätigkeitsstrang.
Bereits in der Entgeltgruppe 8 wird eine Steigerung des Gestaltungsspielraums erwartet („über
Standardfälle hinaus“, siehe 3.4). Auch lassen Tätigkeiten, die „umfassende Fachkenntnisse“
(Entgeltgruppe 9b) erfordern, immer einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sonst die geforderte Breite und Tiefe der Fachkenntnisse unnötig wären. Die sich ständig ändernden Problemgestaltungen, die solchen Tätigkeiten innewohnen, bedingen auch gewisse Beurteilungs-
und Ermessensspielräume. Der hier als Maßstab dienende Gestaltungsspielraum der Entgeltgruppe 8 dagegen beinhaltet lediglich Optionen und erwartet nicht zwingend die für „selbständige Leistungen“ in Teil I erforderliche „nicht nur leichte geistige Arbeit“. Daher muss bei einem
darüber hinaus gehenden Gestaltungsspielraum mindestens diese „nicht nur leichte geistige
Arbeit“ zu erbringen sein. Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).
Und wenn Zeitanteile nicht stimmen, dann würde ich nach Ablauf eines Zeitanteiles den Personaler schriftlich darauf hinweisen, dass du jetzt nicht weiterarbeiten kannst, da du ansonsten die Zeitanteile überschreitest.
und Projekte ewig hinziehen lassen, stets mit dem schriftlichen Hinweis, dass dies so von der Personalabteilung vorgegeben wurde, da dir untersagt wurde da mehr Zeit für aufzuwenden.
Natürlich vorher Aufschreibungen machen bzgl. der tatsächlichen benötigten Tätigkeiten die man ausüben müsste (und "illegalerwesie" derzeit ausübt) und deren Zeitanteile wie sie vom AG benötigt werden (aber nicht vom Teamleiter beim AG beantragt wurden) und dieses der Personalabteilung mitteilen.
Und dann die Skatkarten rausholen und den Laden vergammeln lassen.
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