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Strategien zur Aufwertung der MINT-Berufe
Organisator:
--- Zitat von: tTt am 24.01.2022 23:03 ---Für mich hat der Staat ein Vorbildcharakter, dem er damit nicht gerecht wird. Ich denke da nur an die jährliche Kappungsgrenze bei der Gleitzeit.
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Die Kappungsgrenze ist so ein Beispiel mit Vorbildcharakter. Nur mit einer solchen Regelung wird der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht gerecht, indem er zwar freiwillig aufbaubares Gleitzeitguthaben ermöglicht, allerdings den Arbeitnehmer und sich selbst dazu anhält, dieses rechtzeitig wieder abzubauen.
tTt:
--- Zitat von: Organisator am 25.01.2022 08:20 ---Die Kappungsgrenze ist so ein Beispiel mit Vorbildcharakter. Nur mit einer solchen Regelung wird der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht gerecht, indem er zwar freiwillig aufbaubares Gleitzeitguthaben ermöglicht, allerdings den Arbeitnehmer und sich selbst dazu anhält, dieses rechtzeitig wieder abzubauen.
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Wenn der Arbeitgeber dann allerdings die Gleittage pro Jahr auf x Tage und Monat deckelt sowie Kernzeiten einen größeren Abbau pro Tag verhindern, ist das wohl eher nicht mehr als Arbeitsschutz zu verstehen, sondern er profitiert davon massiv…
XTinaG:
Der Arbeitgeber deckelt überhaupt nichts. Die Regelungen ergeben sich aus einer Vereinbarung der Betriebs- oder Arbeitsvertragsparteien.
Organisator:
--- Zitat von: tTt am 25.01.2022 10:31 ---Wenn der Arbeitgeber dann allerdings die Gleittage pro Jahr auf x Tage und Monat deckelt sowie Kernzeiten einen größeren Abbau pro Tag verhindern, ist das wohl eher nicht mehr als Arbeitsschutz zu verstehen, sondern er profitiert davon massiv…
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Wie Tina schon zutreffend schreibt, ergeben sich die Regeln zum Abbau des Gleitzeitguthabens aus einer Vereinbarung mit dem PR. Insoweit sind die Spielregeln bekannt und jeder Mitarbeiter weiss genau, wie viele Stunden er wann abbummeln kann, um unter der Kappungsgrenze zu bleiben.
Sollte darüber hinaus mehr Arbeit anfallen, kann der Arbeitgeber entsprechend Mehrarbeit/Überstunden anordnen, die dann nicht unter die Kappungsgrenze fallen.
WasDennNun:
--- Zitat von: tTt am 24.01.2022 23:03 ---Verglichen mit Abschlüssen der IGM ist der Abschluss von TVöD/TV-L stets schlechter gewesen, ich denke ein Vergleich zu Abschlüssen von tariflich gebundenen Arbeitgebern ist hier der korrekte Benchmark anstatt der Gesamtmarkt. Ich wage zu behaupten, dass der öffentliche Dienst stets darunter bleibt.
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Durchaus sind die Abschlüsse des öDs stets schlechter als die der IGM.
Aber kann man die AN des IGM mit der Struktur der AN des öD vergleichen?
--- Zitat ---Stattdessen wird lieber nach Fachkräftemangel geschrien. Es handelt sich für mich klar um hausgemachte Probleme.
Die bestehende, hohe Fluktuation wird nicht einmal im Ansatz hinterfragt…
Ein Trauerspiel.
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Absolut korrekt.
Absolut hausgemacht, weil keine echte Verantwortung tragen muss, was ja auch dazu führt, dass der AG die MA nicht ausbeutet.
--- Zitat ---Der öffentliche Dienst baut, etwas drastisch formuliert, schon auf systematische Ausbeutung. Aber klar, dazu gehören immer zwei Parteien, eine Seite die es moralisch einfordert, die andere Seite, die es mit sich machen lässt.
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weswegen jegliche "Ausbeutung" auch absolut hausgemacht ist.
Kein AN im öD muss sich anstrengen, Gleitzeitstunden aufbauen bis nach Meppen, weil er seine "Arbeit" nicht schafft.
Der Laden geht nicht pleite und er wird nicht rausgeschmissen.
Wer sich für den öD AG den A* aufreißt, der macht es weil er darauf Bock hat, aber nicht weil der AG in dazu nötigen könnte oder ein ökonomischer Druck dahinter steht.
Das ist als AN in der pW hier und da durchaus anders, da bei gescheiterten Projekten halt auch mal das Unternehmen (oder halt nur die Abteilung am Standort X) scheitert.
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