Autor Thema: [SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein  (Read 21523 times)

HansGeorg

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #15 am: 01.03.2022 15:51 »
Ich habe das Gutachten mal angefragt.

SHbaltic

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #16 am: 02.03.2022 16:18 »

HansGeorg

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #17 am: 02.03.2022 17:17 »
Ich habe nun eine Antwort auf meine Anfrage erhalten: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags findet sich hier:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07271.pdf

Zitat:"Somit erfüllt die vorliegende Regelung zum „bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag“ die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen
nicht."
« Last Edit: 02.03.2022 17:31 von HansGeorg »

m3mn0ch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #18 am: 02.03.2022 19:48 »
Danke HansGeorg für die Anfrage und die Bereitstellung des Gutachtens.

Liest sich wie die nächste Klatsche für den Gesetzgeber und reiht sich damit ein die anderen Stellungnahmen der Wissenschaftlichen Dienste.

Doch was hilft es, wenn unseren Damen und Herren Politikern bescheinigt wird, dass es nicht rechtmäßig ist, was sie beschließen, und sie es trotzdem tun. So wird die gesamte Beamtenschaft nur auf Jahre hinaus dazu genötigt Widersprüche einzulegen und abzuwarten. Die ach so tollen Gewerkschaften, wobei ich Thüringen ausdrücklich ausnehme für ihre vorbildliche Arbeit, tun ihr Übriges.

Malkav

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #19 am: 02.03.2022 20:11 »
Danke HansGeorg für die Anfrage und die Bereitstellung des Gutachtens.

Liest sich wie die nächste Klatsche für den Gesetzgeber und reiht sich damit ein die anderen Stellungnahmen der Wissenschaftlichen Dienste.

Doch was hilft es, wenn unseren Damen und Herren Politikern bescheinigt wird, dass es nicht rechtmäßig ist, was sie beschließen, und sie es trotzdem tun. So wird die gesamte Beamtenschaft nur auf Jahre hinaus dazu genötigt Widersprüche einzulegen und abzuwarten. Die ach so tollen Gewerkschaften, wobei ich Thüringen ausdrücklich ausnehme für ihre vorbildliche Arbeit, tun ihr Übriges.

Du hast die Stellungnahme des dbb SH und des BDR zu dem Entwurf aber schon gelesen oder? Viel deutlicher kann man in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kaum werden. Wenn eine Ministerin (wohl irgendwann mal erfolgreiche) Klagen bereits schon fest einkalkuliert, ist im Dialog mit der Politik halt nicht mehr viel zu gewinnen. Es geht den politsch Verantwortlichen offenkundig nur noch darum, die Rechnung möglichst viele Legislaturen nach hinten zu schieben (siehe Berlin).

Erinnert so langsam an überschuldete Personen, welche Mahnungen und gerichtliche Zustellungen irgendwann einfach nicht mehr aufmachen (Vogel-Strauß-Taktik).

HansGeorg

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #20 am: 03.03.2022 09:00 »
@Malkav: Mich beschäftigt diese Frage schon länger, vor allem ob es dann möglich ist die verantwortlichen Politiker persönlich zwecks Schadenersatz zu verklagen.

Big T

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #21 am: 03.03.2022 11:38 »
Ich lausche grad dem Finanzauschuss via parlaRadio.

Fremdscham pur.  Materie scheint dem FM und den Abgeordneten zu kompliziert zu sein:


Entscheidung heute nicht, nächste Sitzung 17.03.

Big T

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #22 am: 03.03.2022 12:01 »
FM Heinold:

Habe Stellungnahmen zum Entwurf zur Kenntnis genommen, ich empfehle trotzdem, dass wir das jetzt so machen.
Klagen gibt`s ja sowieso immer. Auch wenn wir Grundgehalt deutlich erhöhen würden - ist eben so und wird auch zukünftig so bleiben.


Herr Holst vom FM:
Wir treffen uns im Sommer auf Bund-Länder-Ebene zum brainstorming um vom Alleinverdiener-Prinzip wegzukommen.
Wir als Land gehen nun voran, irgendeiner muss ja anfangen.
Wenn wir nicht weggehen vom Alleinverdiener-Prinzip stünden alle Länder vor nicht lösbarem Problem.
Mindestabstandsgebot ist eine sehr abstrakte Diskussion. Bei uns gibt`s ja wenig bis kaum Beamte, die in den unteren Gruppen+Stufen überhaupt Kinder haben. Können die sich ja nicht leisten. Ist genau wie in der Wirtschaft.

Das Land Meck-Pomm hat schon eine Lösung gefunden (?), es ging dort relativ geräuschlos über die Bühne. Die haben aber auch andere Lebenshaltungskosten als wir.

Abgeordnete:
Gesetzentwurf und Stellungnahmen sind sehr umfangreich, zeitlich alles sehr schwierig zu durchdringen.






Bastel

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #23 am: 03.03.2022 12:37 »
Ich weis gerade nicht ob ich lachen oder weinen soll ::)

sapere aude

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #24 am: 03.03.2022 12:43 »
Und dabei ist es doch so einfach: Machen, was das Bundesverfassungsgericht sagt!
Ein - zweifelsohne - komplexes Thema wird durch die "kreativen" Vermeidungsstrategien der Politik unnötig verkompliziert.

Malkav

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #25 am: 03.03.2022 13:52 »
@HansGeorg

Eine privatrechtliche Haftung einzelner Parlamentarier (Minister und Ministerialbeamte machen ja keine Gesetze) scheint nicht gegeben. Der Landtag beschließt das Gesetz als Kollektivorgan.

Ich saß in der Sitzung des Finanzausschusses und amüsierte mich köstlich über die Ausführungen des FM-Referenten: "Es handelt sich [bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Familienergänzungszuschlag] aufgrund der geringen Anzahl betroffener Beamter um eine rein akademische Diskussion jenseits jeder Realtität". "Wir zahlen den Familienergänzungszuschlag selbstverständlich [!] nur dort, wo es eine Differenz auszugleichen gibt." "Wir werden nochmals ein Gutachten zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes fertigen und dem Ausschuss zur Verfügung stellen." (Na welches Ergebnis könnte das neue Gutachten wohl haben?)

CDU: "Immerhin gibt es etwas. Das schlimmste wäre, wenn wir gar nichts machen. Da müssen wir als Landtag halt abwägen." (Was denn abwägen? Grundrechtsgleiche Rechte der Betroffenen mit dem aktuellen Kassenstand?)

SPD: "Wir wollen uns dem Entwurf nicht grundsätzlich verweigern. So ist dies jedoch nicht verfassungskonform."
(Mal schauen, ob man sich zu Gegenstimmen zum Gesetzesvorhaben durchringen kann.)

SSW: "Wenn der Familienzuschlag wie in NRW geregelt werden würde, hätte ich als Vater von sechs Kindern nicht Landtagsabgeordneter, sondern Beamter in NRW werden müssen."

Sowas nennt man ansonsten immer "Eine Sternstunde des Parlaments"  :'(

Der Obelix

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #26 am: 03.03.2022 14:09 »
Die geistige / parlamentarische Elite hat es in einer Sternstunde der Rechtsunkenntnis geschafft, mich sprachlos zu machen.

Andererseits freue ich mich, dass die oben genannten Personen nicht wichtige Jobs haben:

Rettungsanitäter, Polizist, Ingenieur im Baubereich. Dort könnten sich solche Falschentscheidungen direkt tödlich auswirken.

Der Herr vom SSW: keine Sorge, auch in NRW gilt das Prinzip der Bestenauslese und wir haben Auswahlverfahren. Es wird also nicht jeder genommen der Kinder machen kann. Leistung und Befähigung zählt. Und da habe ich bei dem Herren so meine berechtigten Zweifel.

Fassungslose Grüße aus NRW
Obelix
« Last Edit: 03.03.2022 14:25 von Der Obelix »

Prüfer SH

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #27 am: 03.03.2022 16:49 »
@HansGeorg

Eine privatrechtliche Haftung einzelner Parlamentarier (Minister und Ministerialbeamte machen ja keine Gesetze) scheint nicht gegeben. Der Landtag beschließt das Gesetz als Kollektivorgan.

Ich saß in der Sitzung des Finanzausschusses und amüsierte mich köstlich über die Ausführungen des FM-Referenten: "Es handelt sich [bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Familienergänzungszuschlag] aufgrund der geringen Anzahl betroffener Beamter um eine rein akademische Diskussion jenseits jeder Realtität". "Wir zahlen den Familienergänzungszuschlag selbstverständlich [!] nur dort, wo es eine Differenz auszugleichen gibt." "Wir werden nochmals ein Gutachten zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes fertigen und dem Ausschuss zur Verfügung stellen." (Na welches Ergebnis könnte das neue Gutachten wohl haben?)

CDU: "Immerhin gibt es etwas. Das schlimmste wäre, wenn wir gar nichts machen. Da müssen wir als Landtag halt abwägen." (Was denn abwägen? Grundrechtsgleiche Rechte der Betroffenen mit dem aktuellen Kassenstand?)

SPD: "Wir wollen uns dem Entwurf nicht grundsätzlich verweigern. So ist dies jedoch nicht verfassungskonform."
(Mal schauen, ob man sich zu Gegenstimmen zum Gesetzesvorhaben durchringen kann.)

SSW: "Wenn der Familienzuschlag wie in NRW geregelt werden würde, hätte ich als Vater von sechs Kindern nicht Landtagsabgeordneter, sondern Beamter in NRW werden müssen."

Sowas nennt man ansonsten immer "Eine Sternstunde des Parlaments"  :'(

Ich habe der Sitzung ebenfalls gespannt zugehört. Nachdem ich die letzten Stunden damit beschäftigt war, meinen Blutdruck zu regulieren, sind mir einige prägnante Äußerungen im Gedächtnis geblieben...

"Es handelt sich um eine abstrakt theoretische Debatte, bei der jeder Bezug zur Realität fehlt".
"Besoldung ab dem 3. Kind ist ein nicht lösbares Dilemma".

Dilemma in meinen Augen ist ausschließlich der Umgang mit den Beamtinnen und Beamten.

Und für solche Herrschaften reiße ich mir täglich den Arsch auf, setze geltendes Recht durch und sorge somit für volle Kassen. Es macht mich fassungslos, wie hier geltendes Recht mit den Füßen getreten wird.
Und dann die Empfehlung seitens der Ministerin Heinold mit dem Hinweis "Klagen sind ja immer da".

Da fällt mir nichts mehr zu ein. Wo leben wir denn? Das hat mit Rechtsstaatlichkeit absolut gar nichts mehr zutun.

SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #28 am: 05.03.2022 09:19 »
Es dürfte sicherlich von Interesse sein, noch einmal öffentlich festzuhalten, was vonseiten des wissenschaftlichen Diensts eingangs hinsichtlich des sog. Familienergänzungszuschlags dargelegt worden ist und wie darauf von den Ausschussmitgliedern reagiert wurde:

Der wissenschaftliche Dienst führt eingangs hinsichtlich des Familienergänzungszuschlags aus, dass er, sofern er entsprechend wie geplant eingeführt werden würde, den 115 %igen Abstand zum Grundsicherungsniveau gewährleisten müsse. Dies sei durch ihn allerdings nicht gewährleistet. Denn die Konstruktion verstoße gegen das Mindstabstandsgebot. Auch sei die geplante Modifikation nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie müsse, sofern sie vollzogen werde, verfassungsrechtlich auf alle Beamte und ihre Familien übertragen werden und könne nicht auf nur einen Teil beschränkt bleiben. Der Familienergänzungszuschlag würde insbesondere teilzeitbeschäftigte Ehefrauen von Beamten negativ treffen; dabei sei kein belastbarer sachlicher Grund für die geplante Regelung gegeben. Auch seien die aus § 2 Abs. 3 EStG folgenden Konsequenzen unklar ausgestaltet. Am Ende sei mit der Regelung ebenso das systeminterne Abstandsgebot kaum zu gewährleisten, was zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung ebenfalls inhaltlich schlüssig anhand der Ungleichbehandlung des Besoldungsgruppen A 9 und A 10 konkretisiert worden ist.

Nach der Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts hat die Ministerin nach mehreren Darlegungen am Ende festgehalten, ihre Empfehlung sei, so wie vorgeschlagen zu verfahren, was vonseiten des Justitiariats des Ministeriums wiederkehrend unterstützt worden ist, wobei dessen Ausführungen wiederholt sachlich falsch blieben, unter anderem auch deshalb, weil von ihm keine trennscharfe Unterscheidung der aus den beiden aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen resultierenden Folgen vollzogen wurde, was sicherlich auch daran gelegen haben mag, dass er mit der Feststellung schloss, dass der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Unterkunftskosten jeglicher Bezug zur Realität fehle. Denn auch darin spiegelt sich offensichtlich der Blick auf das Verfassungsrecht, wie er sich ebenso wiederkehrend in dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf offenbart.

Eines der beiden Ausschussmitglieder der SPD hat hervorgehoben, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts und dessen gerade vollzogene Stellungnahme ihre Sicht bestätigt habe, und wiederholt auf die vielfachen Problematiken des Entwurfs hingewiesen. Das Mitglied des SSW hat eingangs seiner Feststellung, dass er nicht für einen Gesetzentwurf stimmen werde, der verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könne, im Anschluss zwei sachliche Fragen gestellt, die vonseiten des Justitiariats des Finanzministeriums unklar, hinsichtlich des wissenschaftlichen Diensts präziser - wenn auch ggf. für nicht mit der Materie Vertraute eventuell nicht weiterführend - beantwortet worden ist. Ein Ausschussmitglied der CDU führte nach dem Konstatieren der Komplexität der Materie aus, dass das geplante Gesetz erhebliche Verbesserungen schaffe und dass die für die nächste Sitzung geplante weitere Herleitung des Finanzministeriums hoffentlich helfen werde. Ein weiteres Mitglied der CDU hob in einer kurzen wie sachlich verkürzenden Darlegung seine Befürwortung des Entwurfs hervor. Inhaltliche Stellungnahmen weiterer Ausschussmitglieder - insbesondere vonseiten der Bündnisgrünen und der Freidemokraten - erfolgten nicht; ihre Ausschussmitglieder leisteten keine Wortbeiträge. Am Ende der Sitzung wurde auf Nachfrage festgehalten, dass das Finanzministerium in seiner Sitzung am 17.03. gezielt auf das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Diensts eingehen solle.

Es wird sich nun zeigen, was von dessen Seite zu jenem Termin präsentiert werden wird. Es dürfte sich darüber hinaus weiterhin zeigen, ob und ggf. wie nun die Gewerkschaften und Verbände in Schlewsig-Holstein mit dem Ergebnis der Sitzung umgehen werden. Bislang habe ich diesbezüglich noch keine öffentlichen Darlegungen gefunden. Da sich insbesondere das Justitiariat des Finanzministeriums in der Sitzung über weite Strecken sachlich eher wirr eingelassen hat - also die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung in seinem inhaltlichen Gehalt relativierend, Dilemmata konstruierend, die sachlich nicht gegeben sind, mit Zahlen operierend, die abermals inhaltlich verkürzend nur einen kleinen Ausschnitt der Besoldungswirklichkeit betrachteten usw. -, dürfte auf Grundlage des offensichtlich maßgeblich von ihm mitzuverantworteten Entwurfs kaum zu erwarten sein, dass sich dessen kreative Rechtsideen bis zum 17.03. ändern dürften. Denn dazu ist ja bereits der Gesetzentwurf in seinen verfassungwidrigen Rechtskreationen allzu deutlich geworden.

Ich gehe davon aus, dass in Schleswig-Holstein genauso wie auch in NRW die Wahlkreisabgeordneten hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl für jede interessierte und sachliche  Rückfrage vonseiten ihrer potenziellen Wählerinnen und Wähler dankbar sein werden - und sicherlich besonders, wenn diese Rückfragen von Beamtinnen und Beamten kommen, die ja ein wichtiges Rückgrat unserer staatlichen Ordnung sind. Solche Fragen könnten zum Beispiel sein:

- Halten Sie den derzeitigen Gesetzentwurf  eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (LT-Drs. 19/3428) für verfassungskonform?

- Wie beurteilen Sie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts vom 02.03.2022 (Umdruck 19/7271)? Sehen Sie es genauso wie diese Stellungnahme, dass "die vorliegende Regelung zum 'bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag' die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht" erfüllt (vgl. ebd., S. 22), also verfassungswidrig ist?

- Steht die offensichtlich Frauen diskriminierende Reglung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht (vgl. ebd., S. 20 ff.), im Einklang mit den Sie leitenden politischen Grundvorstellungen? Und steht Ihre Partei für ein Frauen diskriminierendes Wetbild? Falls dem nicht der Fall sein sollte, werden Sie dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen?

Ich denke, das sind wichtige Fragen - und als Wählerin und Wähler wird man sicherlich überzeugende Antworten von den Abgeordnetinnen und Abgeordneten erhalten. Zwei Monate bis zur Landtagswahl ist doch eine schöne Zeit, um in einen interessierten Austausch mit ihnen und den (Wahlkreis-)Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien zu treten.
« Last Edit: 05.03.2022 09:29 von SwenTanortsch »

Prüfer SH

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #29 am: 05.03.2022 10:16 »
Es dürfte sicherlich von Interesse sein, noch einmal öffentlich festzuhalten, was vonseiten des wissenschaftlichen Diensts eingangs hinsichtlich des sog. Familienergänzungszuschlags dargelegt worden ist und wie darauf von den Ausschussmitgliedern reagiert wurde:

Der wissenschaftliche Dienst führt eingangs hinsichtlich des Familienergänzungszuschlags aus, dass er, sofern er entsprechend wie geplant eingeführt werden würde, den 115 %igen Abstand zum Grundsicherungsniveau gewährleisten müsse. Dies sei durch ihn allerdings nicht gewährleistet. Denn die Konstruktion verstoße gegen das Mindstabstandsgebot. Auch sei die geplante Modifikation nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie müsse, sofern sie vollzogen werde, verfassungsrechtlich auf alle Beamte und ihre Familien übertragen werden und könne nicht auf nur einen Teil beschränkt bleiben. Der Familienergänzungszuschlag würde insbesondere teilzeitbeschäftigte Ehefrauen von Beamten negativ treffen; dabei sei kein belastbarer sachlicher Grund für die geplante Regelung gegeben. Auch seien die aus § 2 Abs. 3 EStG folgenden Konsequenzen unklar ausgestaltet. Am Ende sei mit der Regelung ebenso das systeminterne Abstandsgebot kaum zu gewährleisten, was zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung ebenfalls inhaltlich schlüssig anhand der Ungleichbehandlung des Besoldungsgruppen A 9 und A 10 konkretisiert worden ist.

Nach der Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts hat die Ministerin nach mehreren Darlegungen am Ende festgehalten, ihre Empfehlung sei, so wie vorgeschlagen zu verfahren, was vonseiten des Justitiariats des Ministeriums wiederkehrend unterstützt worden ist, wobei dessen Ausführungen wiederholt sachlich falsch blieben, unter anderem auch deshalb, weil von ihm keine trennscharfe Unterscheidung der aus den beiden aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen resultierenden Folgen vollzogen wurde, was sicherlich auch daran gelegen haben mag, dass er mit der Feststellung schloss, dass der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Unterkunftskosten jeglicher Bezug zur Realität fehle. Denn auch darin spiegelt sich offensichtlich der Blick auf das Verfassungsrecht, wie er sich ebenso wiederkehrend in dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf offenbart.

Eines der beiden Ausschussmitglieder der SPD hat hervorgehoben, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts und dessen gerade vollzogene Stellungnahme ihre Sicht bestätigt habe, und wiederholt auf die vielfachen Problematiken des Entwurfs hingewiesen. Das Mitglied des SSW hat eingangs seiner Feststellung, dass er nicht für einen Gesetzentwurf stimmen werde, der verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könne, im Anschluss zwei sachliche Fragen gestellt, die vonseiten des Justitiariats des Finanzministeriums unklar, hinsichtlich des wissenschaftlichen Diensts präziser - wenn auch ggf. für nicht mit der Materie Vertraute eventuell nicht weiterführend - beantwortet worden ist. Ein Ausschussmitglied der CDU führte nach dem Konstatieren der Komplexität der Materie aus, dass das geplante Gesetz erhebliche Verbesserungen schaffe und dass die für die nächste Sitzung geplante weitere Herleitung des Finanzministeriums hoffentlich helfen werde. Ein weiteres Mitglied der CDU hob in einer kurzen wie sachlich verkürzenden Darlegung seine Befürwortung des Entwurfs hervor. Inhaltliche Stellungnahmen weiterer Ausschussmitglieder - insbesondere vonseiten der Bündnisgrünen und der Freidemokraten - erfolgten nicht; ihre Ausschussmitglieder leisteten keine Wortbeiträge. Am Ende der Sitzung wurde auf Nachfrage festgehalten, dass das Finanzministerium in seiner Sitzung am 17.03. gezielt auf das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Diensts eingehen solle.

Es wird sich nun zeigen, was von dessen Seite zu jenem Termin präsentiert werden wird. Es dürfte sich darüber hinaus weiterhin zeigen, ob und ggf. wie nun die Gewerkschaften und Verbände in Schlewsig-Holstein mit dem Ergebnis der Sitzung umgehen werden. Bislang habe ich diesbezüglich noch keine öffentlichen Darlegungen gefunden. Da sich insbesondere das Justitiariat des Finanzministeriums in der Sitzung über weite Strecken sachlich eher wirr eingelassen hat - also die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung in seinem inhaltlichen Gehalt relativierend, Dilemmata konstruierend, die sachlich nicht gegeben sind, mit Zahlen operierend, die abermals inhaltlich verkürzend nur einen kleinen Ausschnitt der Besoldungswirklichkeit betrachteten usw. -, dürfte auf Grundlage des offensichtlich maßgeblich von ihm mitzuverantworteten Entwurfs kaum zu erwarten sein, dass sich dessen kreative Rechtsideen bis zum 17.03. ändern dürften. Denn dazu ist ja bereits der Gesetzentwurf in seinen verfassungwidrigen Rechtskreationen allzu deutlich geworden.

Ich gehe davon aus, dass in Schleswig-Holstein genauso wie auch in NRW die Wahlkreisabgeordneten hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl für jede interessierte und sachliche  Rückfrage vonseiten ihrer potenziellen Wählerinnen und Wähler dankbar sein werden - und sicherlich besonders, wenn diese Rückfragen von Beamtinnen und Beamten kommen, die ja ein wichtiges Rückgrat unserer staatlichen Ordnung sind. Solche Fragen könnten zum Beispiel sein:

- Halten Sie den derzeitigen Gesetzentwurf  eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (LT-Drs. 19/3428) für verfassungskonform?

- Wie beurteilen Sie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts vom 02.03.2022 (Umdruck 19/7271)? Sehen Sie es genauso wie diese Stellungnahme, dass "die vorliegende Regelung zum 'bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag' die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht" erfüllt (vgl. ebd., S. 22), also verfassungswidrig ist?

- Steht die offensichtlich Frauen diskriminierende Reglung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht (vgl. ebd., S. 20 ff.), im Einklang mit den Sie leitenden politischen Grundvorstellungen? Und steht Ihre Partei für ein Frauen diskriminierendes Wetbild? Falls dem nicht der Fall sein sollte, werden Sie dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen?

Ich denke, das sind wichtige Fragen - und als Wählerin und Wähler wird man sicherlich überzeugende Antworten von den Abgeordnetinnen und Abgeordneten erhalten. Zwei Monate bis zur Landtagswahl ist doch eine schöne Zeit, um in einen interessierten Austausch mit ihnen und den (Wahlkreis-)Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien zu treten.

Ich bin tatsächlich bereits dabei, entsprechende Anfragen zu erstellen und diese mit dem neuesten 56-Seiten umfassenden Werk vom 17.02.2022, bzw. mit dem Beitrag aus der neuesten Ausgabe der "DÖV" zu unterfüttern.
Vielen Dank an dieser Stelle dafür!
Zumindest einige Politiker(innen) zeigten sich dem Entwurf gegenüber kritisch. Ich hoffe, dass diese Gutachten dazu beitragen, dass sich zumindest die Opposition der Sache endlich annimmt und möglicherweise das Gesetzgebungsverfahren entscheidend behindert.

Würde es darüber hinaus Sinn machen, im Rahmen einer Petition Aufmerksamkeit zu erregen?