80,- Euro für das 3. Kind halte ich unter Berücksichtigung der BVerfG-Rspr., die im Übrigen zur R-Besoldung ergangen ist, für deutlich zu niedrig bemessen; unabhängig von der zukünftigen Berücksichtigung des Einkommens "Dritter". ME kann solche eine Anrechnung ohne gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend erfolgen, so dass der komplette "Mehraufwand" für das 3. (4., 5. etc.) Kind aufgefangen werden muss. NRW hat den Familienzuschlag für das 3. Kind verdoppelt und liegt nun bei ca. 800,- Euro.